Ingerenz.de geht an den Start!

Meine Klausuren habe ich einigermaßen überstanden und wie versprochen habe ich mich direkt an den versprochenen neuen Blog gesetzt.

Tatsächlich ging das Ganze schneller als gedacht und in wenigen Stunden stand der Blog. Ich lobe mich ja selten selbst, aber ich bin ja ein bisschen verliebt in den Blog. Ich hab mich für ein klassisches schlichtes Blogdesign entschieden, welches aber mit Bildern zu den Posts jeweils aufgelockt wird.

Bisher sind lediglich die hier schon vor einigen Tagen veröffentlichten Beiträge online. Da ich in den kommenden Monaten aber reichlich Zeit haben werde, wird der Blog regelmäßig mit neuem Content gefüttert werden. Bereits jetzt steht der Inhalt für die kommenden Tage fest, damit der Blog auch einen vernünftigen Start hinlegen kann.

Als erstes geht es natürlich darum, dass man den Blog etwas bekannter macht. Dazu soll nicht nur dieser Post hier dienen, sondern ich hoffe auch auf eure tatkräftige Hilfe. Der Blog hat einen eigenen Twitter- und Facebook-Account, so dass auch über die Socialmedias die Beiträge schnell und einfach geshared werden können. Daher bettel ich bei euch ganz dreist für Likes, Follows und Shares!

Als Belohnung habe ich einige tolle Ideen für Blog-Serien, die ich euch in den nächsten Tagen präsentieren werden. Heute Abend wird dagegen erst einmal ein etwas längere Beitrag zum Thema Flüchtlingskriminalität und Polizeistatistik online gehen. Ich glaube einen ähnlichen Beitrag gab es bereits hier auf dem Blog vor einigen Jahren, trotzdem verliert die Thematik nicht an Aktualität.

Ich hoffe, dass viele von euch auch regelmäßig auf Ingerenz.de vorbeischauen werden. Ich verspreche euch, dass es sich lohnen wird! Erzählt euren Freunden und Feinden davon! Ich mach mich nun daran weiter die Werbetrommel zu rühren! Ich freue mich auf euer Feedback. Entweder hier in den Kommentaren oder gerne auch auf Ingerenz.de, dort ist das Kommentieren übrigens vorerst ohne Erstellung eines Accounts möglich.

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2x Lebenslänglich für einen Ladendiebstahl? – Der Fall Jenisa zeigt: Das ist auch in Deutschland möglich!

Aus den USA kennt man Urteile die gerne mal auf 20 Mal Lebenslänglich oder 837 Jahre Freiheitsstrafe lauten. Dem deutschen Rechtssystem sind diese hohen Strafen fremd. Grundsätzlich ist die zeitliche Freiheitsstrafe, egal wie viele Taten abgeurteilt werden, auf 15 Jahre beschränkt. Auch die lebenslängliche Freiheitsstrafe kann nur einmal verhängt werden.

Im Fall Jenisa sieht es nun aber so aus, als würde der Angeklagte zweimal Lebenslänglich kassieren. Und dies möglicherweise für eine dumme Bagatellstraftat. Zweimal lebenslänglich für einen Ladendiebstahl? Wie kann das sein?

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EuGH erklärt Safe-Harbor für ungültig – Persönliche Daten dürfen nicht mehr in den USA verarbeitet werden

Als sich der österreichische Jurastudent Max Schrems im Jahr 2011  mit Facebook anlegte, wurde er noch belächelt. Nun hat er den blauen Riesen vor dem EuGH gebracht und tatsächlich einen Sieg errungen. Dabei ist das Urteil nicht nur ein Erfolg gegen Facebook, sondern ein Meilenstein für den Datenschutz.

I.
Kampf gegen Facebook

Begonnen hat die ganze Geschichte damit, dass Max Schrems von Facebook die Herausgabe aller von ihm gespeicherten Daten von Facebook forderte. Er bekam daraufhin eine fast 500Mb große PDF-Datei mit 1222 Seiten. Darunter waren auch bereits gelöschte Informationen. Beschwerden bei der zuständigen irischen Datenschutzbehörde blieben erfolglos.

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Der VW-Skandal – Verwirrung um Ermittlungen

Der VW-Skandal ist in aller Munde und mittlerweile hat sich auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Medien sind sich noch uneinig, ob nun tatsächlich Ermittlungen eingeleitet wurden oder lediglich Vorermittlungen geführt werden. Auch ist nicht ganz klar gegen wen. Während es zuerst hieß, dass gegen Winterkorn ermittelt wird, will die Staatsanwaltschaft nun lediglich gegen Unbekannt ermitteln. Rechtlich ist die Situation recht interessant, auch wenn noch nicht alle Details restlos bekannt sind. Bezüglich möglicher Strafzahlungen aufgrund der Manipulation gegen US-Behörden möchte ich nicht eingehen, da diese wohl unproblematisch sind. Selbstverständlich wird hier ein Bußgeld, in welcher Höhe auch immer, fällig werden.

I.
Betrug am Kunden

Unter anderem steht aber auch ein Betrug am Kunden in Raum. Nach aktuellem Stand sollen die Fahrzeuge eine Software haben, die erkennt, dass sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Diese Software ist an sich noch keine Besonderheit. Jedes moderne Fahrzeug braucht einen Prüfstandsmodus, damit bestimmte Sicherheitssysteme deaktiviert werden. Ansonsten würden die Sicherheitssysteme automatisch bestimmte Bremsmanöver durchführen, da die Sensordaten nicht übereinstimmen und damit wäre ein Testlauf auf einem Prüfstand nicht möglich.

Die Software von VW soll jedoch je nach Modell entweder der Partikelfilter unter höherer Last (was zu höherem Dieselverbrauch führt) gefahren oder aber der Katalysator angeschaltet (was zu einem Verbrauch von Harnstoff führt, dessen Menge nicht für eine dauerhafte Aktivierung ausreichen würde). Dies hat jeweils das Ergebnis, dass die Stickoxidwerte gesenkt werden. Im normalen Betrieb laufen die Motoren dagegen im Normalmodus und stoßen höhere Stickoxidwerte aus. Soviel zum aktuellen Sachstand.

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Gefälschte Fastpasses auf der Gamescom – Urkundenfälschung und Betrug?

Die Vorgeschichte: Ein Call of Duty-YouTuber soll Fastpasses kopiert und verteilt haben. Die Fastpasses erlauben es auf der Gamescom an der Warteschlange vorbeizugehen und direkt die Spiele zu spielen. Da der YouTuber aber nur eine bestimmte Anzahl bekam, kopierte er die Pässe einfach und nutzten diese selbst. Zusätzlich soll er die Pässe unter Freunden verteilt haben, im Raum steht sogar der Vorwurf diese verkauft zu haben. Kurzfristig hatte Activision ihm daher die YouTube-Lizenz entzogen, sie aber wohl wieder eingeräumt. Interessant ist hier jedoch die strafrechtliche Seite.

 

I.
Urkundenfälschung

267 StGB stellt die Urkundenfälschung unter Strafe und droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe an.

Die Fastpasses werden unproblematisch Urkunden sein. Urkunden sind verkörperte Gedankenerklärungen, die im Rechtsgeschäft für den Beweis geeignet und bestimmt sind und den Aussteller erkennen lassen. Die Passes sind in Papierform verkörpert. Sie dienen als Beweis, dass man noch das Recht hat an der Reihe vorbeizugehen und Activision ist als Aussteller zu erkennen.

Mit dem Kopieren könnte eine unechte Urkunde hergestellt worden sein. Unecht ist eine Urkunde dann, wenn der zu erkennende Aussteller sich nicht diesen Inhalt zurechnen lassen möchte. Und jetzt wird es ein wenig spitzfindig.

Das reine Kopieren einer Urkunde ist nicht die Herstellung einer unechten Urkunde, denn eine Fotokopie fällt bei genauer Betrachtung gar nicht unter den obigen Urkundenbegriff. Eine Urkunde muss nämlich den Aussteller zu erkennen geben. Von der Fotokopie ist der Aussteller derjenige der den Fotokopierer bedient hat (und nicht Activision), dieser ist aber nicht erkennbar. Daher würde schon keine Urkunde vorliegen.

Die Rechtsprechung macht hier aber eine Ausnahme. Wenn die Reproduktion nach außen als Original erscheinen soll, wird ausnahmsweise doch von einer Urkunde ausgegangen. Dieser Fall kann hier wohl angenommen werden. Es sollten ja gerade die Mitarbeiter am Stand glauben, dass es sich um einen Originalpass handelt.

Daher liegt eine Urkundenfälschung in Form der Herstellung einer unechten Urkunde vor. Zusätzlich liegt auch noch der Gebrauch einer unechten Urkunde vor.

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II.
Betrug zu Lasten Activision oder der Spieler

Neben der Urkundenfälschung kann auch noch ein Betrug vorliegen. Der Betrug verlangt die Täuschung über Tatsachen. Durch die Täuschung muss ein Irrtum erregt werden. Aufgrund des Irrtums muss eine Vermögensverfügung getätigt werden und durch die Vermögensverfügung muss ein Vermögensschaden entstanden sein.

Täuschung und Irrtum liegen unproblematisch durch das Vorlegen der gefälschten Pässe vor. Die Frage ist jedoch, ob auch über das Vermögen verfügt wurde. Eine Vermögensverfügung ist jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, welches unmittelbar vermögensmindernd wirkt.

Hier wird es sehr schwer auf der Seite von Activision eine Vermögensrelevanz zu bejahen. Für das Vermögen von Activision wird es relativ egal sein, ob YouTuber X nun 5-mal das Spiel spielt oder 10-mal. Am Ende des Tages werden sie X-Stunden den Stand angeboten haben. YouTuber X sorgt nicht für Mehrarbeit bei Activision, sondern lediglich, dass andere Besucher nicht spielen können.

Man könnte darüber nachdenken, dass Activision ein Schaden dadurch entsteht, dass andere Leute an dem Tag nicht spielen konnten und daher möglicherweise das Spiel nicht kaufen. Das ist aber sehr weit hergeholt und wird kaum beweisbar sein.

Ein Vermögensschaden könnte aber den Leuten in der Schlange entstanden sein, die am Ende nicht mehr dran kamen. Dazu müsste aber die Position in der Schlange irgendein Vermögenswert sein. Das ist aber noch nicht der Fall. Eine Warteposition in einer Schlange um ein Computerspiel zu spielen ist an sich noch nichts Vermögensrelevantes. Selbst wenn man dies trotzdem annehmen würde (was tatsächlich zum Beispiel der Fall in einer Schlange vor dem Apple Store sein könnte), hat man das Problem, dass ja die Mitarbeiter von Activision die Vermögenverfügung tätigen, der Schaden aber bei den Spielern entsteht. Ohne hier zu sehr ins Detail des Dreieckbetrugs zu gehen: Dazu müsste Activision irgendwie dazu ermächtigt sein über das Vermögen der Spieler verfügen zu dürfen. Das ist hier nicht der Fall.

Ein Betrug zu Lasten Activision oder der Spieler liegt nicht vor

 

III.
Betrug zu Lasten der Käufer

Sofern Geld für die Fastpasses bei der Weitergabe verlangt wurde, könnte aber ein Betrug zu Lasten der Käufer vorliegen. Getäuscht werden sie jedoch natürlich nur dann, wenn ihnen vorher nicht gesagt wird, dass es nur Kopien sind.

Im Falle des Verkaufes von Fastpasses ohne Hinweis auf die Unechtheit, liegt dann aber tatsächlich ein Betrug nach § 263 StGB vor, der ebenfalls mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft wird

 

IV.
Erschleichung von Leistungen

In § 265a StGB wird das typische „Schwarzfahren“ mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Offiziell heißt es „Erschleichung von Leistungen“ und ist nicht auf Verkehrsmittel beschränkt. Auch das Reinschmuggeln in ein Schwimmbad oder in ein Kino kann den Straftatbestand erfüllen.

Es muss jedoch in der Absicht erfolgen ein Entgelt nicht zu errichten. Das Spielen von Call of Duty war aber ja für alle Personen entgeltfrei. Daher scheitert es bereits daran. Zusätzlich kann man darüber streiten, ob ein einzelner Stand auf der Messe überhaupt eine eigene „Veranstaltung“ ist oder nur einen Teilbereich einer Veranstaltung darstellt.

Erschleichung von Leistungen liegt somit nicht vor.

V.
Fazit

Wir haben hier am Ende tatsächlich eine Urkundenfälschung in der Form der Herstellung und Gebraucher einer unechten Urkunde. Ein Betrug kommt zusätzlich hinzu, sofern gegen Entgelt die Fastpasses an gutgläubige Käufer verkauft wurden.

Die Urkundenfälschung ist übrigens ein Offizialdelikt und muss von der Staatsanwaltschaft auch ohne und selbst gegen den Willen des Geschädigten (also Activision) verfolgt werden. Das heißt grundsätzlich könnte jeder eine Anzeige erstatten.

Daher: Augen auf bei der Urkundenfälschung!

Der Shitstorm und der Generalbundesanwalt

Nicht nur die Presse haut auf Generalbundesanwalt Harald Range ein, sondern auch ein großer Teil der Politik. Während die Opposition regelmäßig den Rücktritt fordert, distanziert sich sogar Justizminister Heiko Maas und Kanzlerin Merkel von Range. Aber warum überhaupt?

I.
Die Vorgeschichte

Vorgeschichte: Netzpolitik hat Dokumente vom Verfassungsschutz, die als Verschlusssache deklariert waren, veröffentlicht. Unter anderem wurden dadurch Pläne bezüglich der inländischen Überwachung des Geheimdienstes bekannt.

Daraufhin erstattete der Verfassungsschutz Anzeige gegen Unbekannt. Der Generalbundesanwalt, der unter anderem für Landesverrat zuständig ist, nahm Ermittlungen auf. Diese Ermittlungen richteten sich nicht nur gegen die Personen, die die Dokumente an Netzpolitik weitergegeben haben, sondern auch gegen die Blogger selbst.

Die Presse erkannte darin einen Angriff auf ihre Pressefreiheit und griff das Thema daher breit auf. Der allgemeine Wutbürger im Internet stieß sofort ins gleiche Horn. Mittlerweile hat sich sogar die Politik vor den Karren spannen lassen. Ein genauer Blick zeigt jedoch, der Skandal entstand erst nach der Skandalisierung.

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