Das Urteil zur Telekom-Drosselung

Im Netz geistert momentan die Meldung rum, dass „das Landgericht Köln der Telekom die Drosselung verboten hätte“. Dies ist in der Pauschalität natürlich Quatsch mit Soße. So wie jede Privatperson oder jedes Unternehmen kann die Telekom selbst entscheiden ob, mit wem und unter welchen Bedingungen ein Vertrag mit jemanden geschlossen wird. Und natürlich kann die Telekom mit jemanden vereinbaren, dass er ab 75GB gedrosselt wird. Genauso wie jeder Privatkunde dann sagen kann „okay, dann mache ich keinen Vertrag mit euch“. Am Ende hat die Telekom dann einen Kunden weniger und der Kunde muss sich nen anderen Anbieter suchen. Oder Kurzum: Das nennt sich Privatautonomie, beziehungsweise Vertragsfreiheit.

Einige Einschränkungen gibt es jedoch bei AGB. AGB sind Vertragsbedingungen die für eine Vielzahl von Verträgen vorgesehen sind, quasi umgangssprachlich „das Kleingedruckte“. Das Gesetzgeber weiß, dass die AGB im täglichen Geschäftsverkehr nicht gelesen werden können. Es würden sich in nem Supermarkt oder beim Bäcker ewige Schlangen bilden, wenn jeder Kunde zuvor die gesamten AGB liest. Daher reicht es auch aus, wenn der Vertragspartner die AGB grundsätzliche lesen könnte und er auf sie hingewiesen wurde. Somit haben die AGB nicht den gleichen Wert wie einzelne vertragliche Klauseln, da sie primär grundsätzliche Dinge regeln sollen, aber den Kunden (der die AGB in der Regel nicht gelesen hat) nicht negativ überraschen sollen. Daher gibt es in § 305c BGB die Regelung, dass überraschende Klauseln unwirksam sind. Musterbeispiel ist, wenn in den AGB von nem Supermarkt stehen würde „jeder Kunde muss zusätzlich ein Auto im Werte von 20.000 Euro kaufen“.

Einen weiteren Schutz gibt es in §§ 307, 308, 309 BGB. §§ 308, 309 BGB zählen einige Klauseln auf die grundsätzlich verboten sind gegenüber Privatpersonen. Der § 307 BGB ist ein Auffangstatbestand und verbietet jegliche Klausel die den Vertragspartner „unangemessen Benachteiligt“.

Das Landgericht Köln hat nun lediglich festgestellt, das die Klausel eine „unangemessene Benachteiligung“ für den Kunden ist. Dies sagt aber noch nichts darüber aus, dass die Telekom nicht drosseln darf. Freuen dürfen sich natürlich erst einmal die Kunden, die so einen Vertrag nun haben, denn die Drosselungsklausel wird ersatzlos gestrichen. Damit hat die Telekom aber wohl gerechnet, denn gedrosselt werden soll ja erst nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit und bis dahin muss ein neuer Vertrag mit neuen AGB geschlossen werden. Daher hat sich die Verbraucherzentrale rein praktisch keinen Gefallen getan die Norm so früh überprüfen zu lassen.

Für die Telekom gibt es grundsätzlich unterschiedliche Maßnahmen… So könnte, zumindest theoretisch, die Drosselung nicht in den AGB stehen, sondern individuell vereinbart werden (wohl nicht praktikabel und nicht rechtssicher). Was dagegen jedoch möglich wäre, ist die Beseitigung der „Unangemessenheit“. Die Klausel wäre nämlich vermutlich relativ schnell als „angemessen“ anzusehen, wenn größer damit geworben wird, dass die Drosselung ab X GB greift. Darüber hinaus müsste klarer gemacht werden, dass es für 15 Euro mehr im Monat einen Tarif ohne Drosselung bei der Telekom gibt. Der Kunde muss also direkt erkennen „Der Tarif ohne Drosselung kostet 55 Euro im Monat und wenn ich den Tarif mit Drosselung nehme, kriege ich für diese Benachteiligung einen Preisrabatt von 15 E uro“.

Von daher: Viel Schaum und nichts… Die Telekom wird ihre AGB anpassen und sich bei der Verbraucherzentrale bedanken, dass bereits so frühzeitig die Klausel geprüft wurde. Wenn das Urteil überhaupt in der nächsten Instanz bestätigt wird.

Die Dummheit des Verbrechens

Endlich mal wieder ein Blogeintrag! Vielleicht werde ich zukünftig aber primär über juristische Themen, und dabei hauptsächlich Strafrecht und Kriminalität, bloggen. Einfach weil es mich momentan am meisten interessiert. Wenn ihr irgendwo etwas interessantes findet oder sonst ein spannendes Thema hier erörtert haben wollt, so schreibt mir einfach ne Mail mit nem Link oder ner Frage bzw. nem Themenvorschlag an Ara@Weeplay.de. Vielleicht bräuchte ich irgendwann nen neuen Namen für den Blog… Na mal schauen.

Heutiges Thema: Die Dummheit des Verbrechens.

Es ist teilweise erschreckend, wie absolut dümmlich Verbrecher vorgehen und vor allem auffliegen. Egal ob man es in Akten liest, von Rechtsanwälten erzählt bekommt oder in der Presse liest, teilweise ist es erschreckend. Der eigentlich Anlass für diesen Eintrag war, dass ich in den letzten Tagen über mehrere absolut strange Geschichten gestolpert bin. Ganz aktuell der „Fall Gabriele„. Der mutmaßliche Täter wurde anscheinend durch eine DNA-Probe ermittelt und sitzt nun in Untersuchungshaft. Mir geht es aber um folgenden Satz im Artikel der aufhorchen lässt:

„Ihr wurde das Handy (Marke Huawei Ascend G 300) gestohlen.“

Normalerweise sollte man denken, dass sich heute auch bei Verbrechern rumgesprochen hat, dass Handys relativ leicht geortet werden können. Immer wieder liest man aber auch, dass Täter nicht nur ihr Vorgehen am Telefon besprechen (natürlich mit einem Beamten der mithört) und dann ihre Handys auch noch zum Tatort mitnehmen. Das heißt die Polizei kann auch noch live verfolgen wo sich die Handys gerade aufhalten. Auch das Ausschalten des Handys hilft übrigens meist nicht, denn solange ein Akku im Gerät ist, kann es häufig weiterhin geortet werden. Vor allem bei schwereren Delikten, wie hier der Mord, wird relativ aufwendig die technische Auswertung von Handydaten vorgenommen. Theoretisch ist nämlich sogar die Ortung ohne SIM-Karte (bzw. unbekannter SIM-Karte) möglich per IMEI. Vor allem innerhalb von Städten ist so eine Ortung auf wenige hundert Meter genau möglich.

Aber teilweise wird auch einfach Schadsoftware auf Android-Geräte geladen. Vor allem bei Betäubungsmittelstraftaten wird, beispielsweise bei der Zollkontrolle am Flughafen, Trojaner auf das Handy gespielt. Mag es ein wirklich erfahrener paranoider Nutzer tatsächlich mitbekommen, läuft der gemeine Verbrecher ab dem Zeitpunkt aber doch mit einer Wanze durch die Gegend. Hier werden dann auch gleich die GPS-Daten mitgeliefert, man erspart sich dann sogar die Ortung des Handys durch die Funkzelle.

Jedenfalls immer wieder verwunderlich wie freimütig Leute ihre Handy mit zu taten nehmen. Letztens erst von einer Diebesbande gehört, die sich am Handy (welches bereits wegen anderen Ermittlungen abgehört wurden) abgesprochen hat einen Geldtransporter zu überfallen. Natürlich ham auch hier alle beteiligten ihre angeschalteten Handys mitgenommen und waren so die gesamte Zeit über zu orten. Am Ende haben sie einen Geldtransporter überfallen in dessen Inneren ein Mobileseinsatzkommando hockte… Man konnte sich dann fragen, wer genau wen in dem Fall überfallen hat.

Teilweise muss es aber auch gar nicht über Technik funktionieren. Ein gutes Beispiel ist das Schienenkartell gewesen. Die großen Stahllieferanten haben sich bei ner Pizza und nem Glas Rotwein abgesprochen, dass jeder eine bestimmte Quote an Aufträge bekommen soll und man sich so nicht im Preis gegenseitig Konkurrenz machen muss. Das ging auch viele Jahre gut, bis dann nach mehreren Jahrzehnten jemand die Quote nicht eingehalten hat. Und was haben die anderen Stahlunternehmen gemacht? Sie haben auf offiziellem Briefpapier Mahnungen an die Konkurrenten geschickt, dass man doch bitte die Quote einhalten soll… Da freut sich natürlich die Staatsanwaltschaft, wenn so offen zugegeben wird, dass man ein Kartell gebildet hat.

Einen weiteren Fall erzählte uns ein Praktiker an der Uni: Während einer Hausdurchsuchung bei einem Unternehmen schlenderte er mit dem Staatsanwalt durch die Räume. Da fiel der Blick von Beiden auf einen Aktenordner der fein mit „sizilianische Angebote“ beschriftet war… Im Ordner befand sich dann eine gezielte Auflistung ab welchem Auftragsvolumen welches Bestechungsgeschenk gegeben wird… Der Staatsanwalt freute sich.

Aber auch im Zivilrecht gibt es teilweise lustige Sachen. Man mag sich gar nicht vorstellen wie oft sich in einem Zivilprozess die Parteien darüber streiten, wer welche Summe aus irgendwelchen Betrügereien bekommt. Und bevor die Anwälte einschreiten können, haben sie vor dem Richter dann gemeinsam nen Betrug gestanden… Kurze Zeit später gibt es dann Post von der Staatsanwaltschaft und neben seinem zivilrechtlichen Anwalt muss man sich dann auch noch einen Strafverteidiger leisten.

Das wars für heute! Also wenn ihr Themen oder ähnliches habt: Immer per Mail her damit!