Ingerenz.de geht an den Start!

Meine Klausuren habe ich einigermaßen überstanden und wie versprochen habe ich mich direkt an den versprochenen neuen Blog gesetzt.

Tatsächlich ging das Ganze schneller als gedacht und in wenigen Stunden stand der Blog. Ich lobe mich ja selten selbst, aber ich bin ja ein bisschen verliebt in den Blog. Ich hab mich für ein klassisches schlichtes Blogdesign entschieden, welches aber mit Bildern zu den Posts jeweils aufgelockt wird.

Bisher sind lediglich die hier schon vor einigen Tagen veröffentlichten Beiträge online. Da ich in den kommenden Monaten aber reichlich Zeit haben werde, wird der Blog regelmäßig mit neuem Content gefüttert werden. Bereits jetzt steht der Inhalt für die kommenden Tage fest, damit der Blog auch einen vernünftigen Start hinlegen kann.

Als erstes geht es natürlich darum, dass man den Blog etwas bekannter macht. Dazu soll nicht nur dieser Post hier dienen, sondern ich hoffe auch auf eure tatkräftige Hilfe. Der Blog hat einen eigenen Twitter- und Facebook-Account, so dass auch über die Socialmedias die Beiträge schnell und einfach geshared werden können. Daher bettel ich bei euch ganz dreist für Likes, Follows und Shares!

Als Belohnung habe ich einige tolle Ideen für Blog-Serien, die ich euch in den nächsten Tagen präsentieren werden. Heute Abend wird dagegen erst einmal ein etwas längere Beitrag zum Thema Flüchtlingskriminalität und Polizeistatistik online gehen. Ich glaube einen ähnlichen Beitrag gab es bereits hier auf dem Blog vor einigen Jahren, trotzdem verliert die Thematik nicht an Aktualität.

Ich hoffe, dass viele von euch auch regelmäßig auf Ingerenz.de vorbeischauen werden. Ich verspreche euch, dass es sich lohnen wird! Erzählt euren Freunden und Feinden davon! Ich mach mich nun daran weiter die Werbetrommel zu rühren! Ich freue mich auf euer Feedback. Entweder hier in den Kommentaren oder gerne auch auf Ingerenz.de, dort ist das Kommentieren übrigens vorerst ohne Erstellung eines Accounts möglich.

Direkt zu Ingerenz.de

2x Lebenslänglich für einen Ladendiebstahl? – Der Fall Jenisa zeigt: Das ist auch in Deutschland möglich!

Aus den USA kennt man Urteile die gerne mal auf 20 Mal Lebenslänglich oder 837 Jahre Freiheitsstrafe lauten. Dem deutschen Rechtssystem sind diese hohen Strafen fremd. Grundsätzlich ist die zeitliche Freiheitsstrafe, egal wie viele Taten abgeurteilt werden, auf 15 Jahre beschränkt. Auch die lebenslängliche Freiheitsstrafe kann nur einmal verhängt werden.

Im Fall Jenisa sieht es nun aber so aus, als würde der Angeklagte zweimal Lebenslänglich kassieren. Und dies möglicherweise für eine dumme Bagatellstraftat. Zweimal lebenslänglich für einen Ladendiebstahl? Wie kann das sein?

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EuGH erklärt Safe-Harbor für ungültig – Persönliche Daten dürfen nicht mehr in den USA verarbeitet werden

Als sich der österreichische Jurastudent Max Schrems im Jahr 2011  mit Facebook anlegte, wurde er noch belächelt. Nun hat er den blauen Riesen vor dem EuGH gebracht und tatsächlich einen Sieg errungen. Dabei ist das Urteil nicht nur ein Erfolg gegen Facebook, sondern ein Meilenstein für den Datenschutz.

I.
Kampf gegen Facebook

Begonnen hat die ganze Geschichte damit, dass Max Schrems von Facebook die Herausgabe aller von ihm gespeicherten Daten von Facebook forderte. Er bekam daraufhin eine fast 500Mb große PDF-Datei mit 1222 Seiten. Darunter waren auch bereits gelöschte Informationen. Beschwerden bei der zuständigen irischen Datenschutzbehörde blieben erfolglos.

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Der VW-Skandal – Verwirrung um Ermittlungen

Der VW-Skandal ist in aller Munde und mittlerweile hat sich auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Medien sind sich noch uneinig, ob nun tatsächlich Ermittlungen eingeleitet wurden oder lediglich Vorermittlungen geführt werden. Auch ist nicht ganz klar gegen wen. Während es zuerst hieß, dass gegen Winterkorn ermittelt wird, will die Staatsanwaltschaft nun lediglich gegen Unbekannt ermitteln. Rechtlich ist die Situation recht interessant, auch wenn noch nicht alle Details restlos bekannt sind. Bezüglich möglicher Strafzahlungen aufgrund der Manipulation gegen US-Behörden möchte ich nicht eingehen, da diese wohl unproblematisch sind. Selbstverständlich wird hier ein Bußgeld, in welcher Höhe auch immer, fällig werden.

I.
Betrug am Kunden

Unter anderem steht aber auch ein Betrug am Kunden in Raum. Nach aktuellem Stand sollen die Fahrzeuge eine Software haben, die erkennt, dass sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Diese Software ist an sich noch keine Besonderheit. Jedes moderne Fahrzeug braucht einen Prüfstandsmodus, damit bestimmte Sicherheitssysteme deaktiviert werden. Ansonsten würden die Sicherheitssysteme automatisch bestimmte Bremsmanöver durchführen, da die Sensordaten nicht übereinstimmen und damit wäre ein Testlauf auf einem Prüfstand nicht möglich.

Die Software von VW soll jedoch je nach Modell entweder der Partikelfilter unter höherer Last (was zu höherem Dieselverbrauch führt) gefahren oder aber der Katalysator angeschaltet (was zu einem Verbrauch von Harnstoff führt, dessen Menge nicht für eine dauerhafte Aktivierung ausreichen würde). Dies hat jeweils das Ergebnis, dass die Stickoxidwerte gesenkt werden. Im normalen Betrieb laufen die Motoren dagegen im Normalmodus und stoßen höhere Stickoxidwerte aus. Soviel zum aktuellen Sachstand.

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