Die Dummheit des Verbrechens

Endlich mal wieder ein Blogeintrag! Vielleicht werde ich zukünftig aber primär über juristische Themen, und dabei hauptsächlich Strafrecht und Kriminalität, bloggen. Einfach weil es mich momentan am meisten interessiert. Wenn ihr irgendwo etwas interessantes findet oder sonst ein spannendes Thema hier erörtert haben wollt, so schreibt mir einfach ne Mail mit nem Link oder ner Frage bzw. nem Themenvorschlag an Ara@Weeplay.de. Vielleicht bräuchte ich irgendwann nen neuen Namen für den Blog… Na mal schauen.

Heutiges Thema: Die Dummheit des Verbrechens.

Es ist teilweise erschreckend, wie absolut dümmlich Verbrecher vorgehen und vor allem auffliegen. Egal ob man es in Akten liest, von Rechtsanwälten erzählt bekommt oder in der Presse liest, teilweise ist es erschreckend. Der eigentlich Anlass für diesen Eintrag war, dass ich in den letzten Tagen über mehrere absolut strange Geschichten gestolpert bin. Ganz aktuell der „Fall Gabriele„. Der mutmaßliche Täter wurde anscheinend durch eine DNA-Probe ermittelt und sitzt nun in Untersuchungshaft. Mir geht es aber um folgenden Satz im Artikel der aufhorchen lässt:

„Ihr wurde das Handy (Marke Huawei Ascend G 300) gestohlen.“

Normalerweise sollte man denken, dass sich heute auch bei Verbrechern rumgesprochen hat, dass Handys relativ leicht geortet werden können. Immer wieder liest man aber auch, dass Täter nicht nur ihr Vorgehen am Telefon besprechen (natürlich mit einem Beamten der mithört) und dann ihre Handys auch noch zum Tatort mitnehmen. Das heißt die Polizei kann auch noch live verfolgen wo sich die Handys gerade aufhalten. Auch das Ausschalten des Handys hilft übrigens meist nicht, denn solange ein Akku im Gerät ist, kann es häufig weiterhin geortet werden. Vor allem bei schwereren Delikten, wie hier der Mord, wird relativ aufwendig die technische Auswertung von Handydaten vorgenommen. Theoretisch ist nämlich sogar die Ortung ohne SIM-Karte (bzw. unbekannter SIM-Karte) möglich per IMEI. Vor allem innerhalb von Städten ist so eine Ortung auf wenige hundert Meter genau möglich.

Aber teilweise wird auch einfach Schadsoftware auf Android-Geräte geladen. Vor allem bei Betäubungsmittelstraftaten wird, beispielsweise bei der Zollkontrolle am Flughafen, Trojaner auf das Handy gespielt. Mag es ein wirklich erfahrener paranoider Nutzer tatsächlich mitbekommen, läuft der gemeine Verbrecher ab dem Zeitpunkt aber doch mit einer Wanze durch die Gegend. Hier werden dann auch gleich die GPS-Daten mitgeliefert, man erspart sich dann sogar die Ortung des Handys durch die Funkzelle.

Jedenfalls immer wieder verwunderlich wie freimütig Leute ihre Handy mit zu taten nehmen. Letztens erst von einer Diebesbande gehört, die sich am Handy (welches bereits wegen anderen Ermittlungen abgehört wurden) abgesprochen hat einen Geldtransporter zu überfallen. Natürlich ham auch hier alle beteiligten ihre angeschalteten Handys mitgenommen und waren so die gesamte Zeit über zu orten. Am Ende haben sie einen Geldtransporter überfallen in dessen Inneren ein Mobileseinsatzkommando hockte… Man konnte sich dann fragen, wer genau wen in dem Fall überfallen hat.

Teilweise muss es aber auch gar nicht über Technik funktionieren. Ein gutes Beispiel ist das Schienenkartell gewesen. Die großen Stahllieferanten haben sich bei ner Pizza und nem Glas Rotwein abgesprochen, dass jeder eine bestimmte Quote an Aufträge bekommen soll und man sich so nicht im Preis gegenseitig Konkurrenz machen muss. Das ging auch viele Jahre gut, bis dann nach mehreren Jahrzehnten jemand die Quote nicht eingehalten hat. Und was haben die anderen Stahlunternehmen gemacht? Sie haben auf offiziellem Briefpapier Mahnungen an die Konkurrenten geschickt, dass man doch bitte die Quote einhalten soll… Da freut sich natürlich die Staatsanwaltschaft, wenn so offen zugegeben wird, dass man ein Kartell gebildet hat.

Einen weiteren Fall erzählte uns ein Praktiker an der Uni: Während einer Hausdurchsuchung bei einem Unternehmen schlenderte er mit dem Staatsanwalt durch die Räume. Da fiel der Blick von Beiden auf einen Aktenordner der fein mit „sizilianische Angebote“ beschriftet war… Im Ordner befand sich dann eine gezielte Auflistung ab welchem Auftragsvolumen welches Bestechungsgeschenk gegeben wird… Der Staatsanwalt freute sich.

Aber auch im Zivilrecht gibt es teilweise lustige Sachen. Man mag sich gar nicht vorstellen wie oft sich in einem Zivilprozess die Parteien darüber streiten, wer welche Summe aus irgendwelchen Betrügereien bekommt. Und bevor die Anwälte einschreiten können, haben sie vor dem Richter dann gemeinsam nen Betrug gestanden… Kurze Zeit später gibt es dann Post von der Staatsanwaltschaft und neben seinem zivilrechtlichen Anwalt muss man sich dann auch noch einen Strafverteidiger leisten.

Das wars für heute! Also wenn ihr Themen oder ähnliches habt: Immer per Mail her damit!

5 Gedanken zu „Die Dummheit des Verbrechens“

  1. Interessante Fälle und gut zu wissen, falls ich jemals auf die Idee kommen sollte, ein Verbrechen zu begehen, werde ich dies beherzigen.

    Ich hab übrigens mittlerweile folgenden YT-Channel abonniert, der echt interessant ist und auf viele juristische Fragen eine Antwort gibt: https://www.youtube.com/user/KanzleiWBS
    Vielleicht könntest du selbst mal drüberschauen, Ara, und deine Meinung dazu schreiben.

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  2. Ara ich bin zu faul nachzuschauen 😉 Bist du eig im Repititorium oder hast du das erste Staatsexamen schon hinter dir? Bin kleiner Erstsemester Jura und es interessiert mich mal wo du so stehst 🙂

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