Radfahrer-Urteil oder Warum der BGH falsch liegt

Heute hat der BGH im Radfahrer-Urteil entschieden. Kurze Zusammenfassung: Radfahrerin fährt ohne Helm. Autofahrerin öffnet ohne zu schauen die Tür. Radfahrerin fällt hin und verletzte sich am Kopf, weil sie keinen Helm hat. Autofahrerin sagt „hättest du nen Helm getragen, wären deine Verletzungen nicht so schlimm, ich zahl nur 80%“. Radfahrerin sagt „Ich fahr so viel ohne Helm wie ich möchte und du sollst 100% zahlen“. Das LG Flensburg gab der Radfahrerin Recht. Das OLG Schleswig entschied dagegen zugunsten der Autofahrerin. Nun hat der BGH entschieden. Der BGH schließt sich grundsätzlich dem LG Flensburg an. Die Radfahrerin hat demnach kein Mitverschulden am Schaden.

In der Presse wurde die eigentlich juristische Frage häufig massiv falsch dargestellt. Es geht nicht darum, ob eine Helmpflicht besteht oder nicht. Selbst wenn der BGH anders entschieden hätte, wäre es keiner (auch keiner quasi) Helmpflicht gleichgekommen. Es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen „Du darfst das nicht machen“ und „Du darfst das machen, wenns aber schief geht, dann ersetzt dir keiner den Schaden“. Auch in anderen Bereichen gilt letzteres, ohne dass es einem Verbot gleichkommt. Wenn jemand schneller als 130km/h auffer Autobahn fährt und es kommt zu einem Unfall, wird er regelmäßig zumindest seine Betriebsgefahr (20%) tragen müssen. Zumindest kann er sich aber nicht darauf berufen, dass der Unfall unabwendbar war.

Auch der ungeschützten Geschlechtsverkehr ist in Deutschland nicht verboten. Auch würde keiner sagen, dass es ein „Quasi-Verbot“ gibt. Kommt es dann aber zu einer HIV-Infektion, wird der Schadensersatz regelmäßig gemindert, weil beiderseitig auf Kondome verzichtet wurde. Der große Unterschied zwischen einem Verbot und einem eigenverantwortlichem Risiko: Im 1. Fall werde ich auch bei Nichteintritt eines Schadens sanktioniert (Bußgeld oder Strafe). Im 2. Fall muss ich lediglich die Kosten für den Schaden tragen, wenn etwas schiefgeht.

Zwischenfazit: Natürlich darf man son Blödsinn machen, wie ungeschützten Sex in Dark Rooms, 200km/h auf der Autobahn oder Radfahren ohne Helm… Aber wenn dann was passiert, muss man halt die Konsequenzen (mit-)tragen.

In der Gesellschaft (und vor allem den Online-Kommentaren) werden hier viele Bereiche vermengt. Der häufigste Tenor ist „der Staat soll mir nicht alles verbieten, ich bin ein eigenverantwortlicher Mensch und darf selbst entscheiden ob ich mit Helm fahre oder nicht“… Genau dies zeigt, wie schräg diese Ansicht ist. Denn die Person will ja gerade KEINE Eigenverantwortung übernehmen. Denn Eigenverantwortung bedeutet, dass man selbst die Verantwortung übernimmt, wenn man ohne Helm fährt aka wenn der Kopf dann matsch ist, man selbst schuld hat. Nein, man möchte ohne Helm fahren, die Verantwortung aber dann auf die Allgemeinheit abwälzen.

Das heutige BGH-Urteil (was rechtlich sicherlich gut vertretbar ist und insgesamt eine schwere Frage ist) ist aber kein Urteil für die Freiheit oder Eigenverantwortlichkeit, sondern ein Urteil, dass die individuellen Risiken die man eingeht auf die Gesellschaft überträgt. Somit das Gegenteil von Eigenverantwortlichkeit. Auch fragt sich kaum jemand, was denn bitte die Autofahrerin dafür kann, dass ihr Unfallopfer keinen Helm getragen hat.

Sofern ich das Ergebnis vom BGH für vertretbar halte (ich hätte als Richter aber vermutlich anders gestimmt), ist die Argumentation, zumindest soweit sie sich aus der Pressemitteilung ergibt, wenig überzeugen. Der BGH stellt treffend fest:

Zwar kann einem Geschädigten auch ohne einen Verstoß gegen Vorschriften haftungsrechtlich ein Mitverschulden anzulasten sein, wenn er diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt.

Es geht also primär darum, ob ein „ordentlich und verständiger Mensch“ beim Radfahren einen Helm tragen würde. Hier macht der BGH aber meiner Meinung nun einen argen Fehler, wenn es weiter argumentiert:

Ein solches Verkehrsbewusstsein hat es jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls der Klägerin noch nicht gegeben. So trugen nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2011 innerorts nur elf Prozent der Fahrradfahrer einen Schutzhelm.

Hier sind gleich zwei Punkte problematisch. Auf der einen Seite unterstellt der BGH, dass die Mehrheit der Menschen „ordentlich und verständig“ ist. Er kann sich anscheinend nicht vorstellen, dass die Mehrheit der Menschen dies nicht ist. Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Autofahrer regelmäßig Stoppschilder ohne vollständigen Stillstand an der Haltelinie überfahren (sicherlich mehr als 50%). Würde der BGH dann hier auch kein Mitverschulden annehmen, wenn jemand ein Stoppschild überfährt? Ich glaube nicht. Klar liegt der Fall hier etwas anders (da das Überfahren der Stoppschildes sanktioniert wird), aber die Argumentationsweise wäre die selbe.

Der zweite Punkt, der imo noch schwerer wiegt ist: Die Frage ist doch schon falsch gestellt worden? Es kann doch nicht darum gehen, was der „ordentliche und verständige“ Mensch tut, sondern es muss darum gehen, was der „ordentliche und verständige“ Mensch meint tun zu sollen. Die Frage „Fahren sie mit Fahrradhelm?“ ist eine andere als „Sind Sie der Meinung, dass ein verantwortungsvoller Radfahrer mit Helm fahren sollte? Und es wird sicherlich etliche Radfahrer die sagen würden, dass sie zwar ohne Helm fahren, jedoch einsehen, dass sie eigentlich einen tragen sollten.

Der BGH hat hier wohl eher politisch motiviert geurteilt. Da es sich aber ja anscheinend mit dem gesunden Volkszorn deckt, wird es in der Allgemeinheit relativ positiv aufgenommen. Argumentativ fällt die Begründung aber sehr dünn aus. Obwohl ich das Ergebnis zumindest für vertretbar halte, auch wenn ich anders entschieden hätte.

6 Gedanken zu „Radfahrer-Urteil oder Warum der BGH falsch liegt“

  1. Wird es denn auf die Allgemeinheit abgewälzt? So wie ich es verstanden habe, muss die Autofahrerin doch 100% bezahlen, richtig? Und die ist letztendlich ja Schuld am Sturz. Ich finde deine Argumentation (ansonsten) richtig, finde das BGH-Urteil auch falsch. Meiner Meinung nach wird hier einfach unabhängig vom Tragen eines Helmes die Schuld auf den Unfallverursacher abgewälzt, das ist doch ok.

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    • Es kommt hier auf die konkreten Kosten drauf an.

      Heilbehandlungskosten: Da geht der Streit nur darum ob es die Haftpflicht (der Autofahrerin) zahlen muss oder die Krankenkasse/Unfallversicherung (der Radfahrerin).

      Beim Schmerzensgeld: Entweder die Haftpflicht (der Autofahrerin) 100% oder halt nur 80% und die restlichen 20% bekommt die Radfahrerin einfach nicht.

      Von daher sagt das Urteil schon, dass die Allgemeinheit, über die Versicherer, dafür aufkommt, dass jemand ohne Helm fährt und sich dabei verletzt.

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  2. Ich denke das Problem ist einfach, dass, im Gegensatz zum Stopp-Schild und dem Anschnallgurt, es keine Regel gibt, die besagt, dass ein Helm getragen werden muss. Der Gesetzgeber muss das auch nicht verpflichtend einführen, aber er könnte wenigstens für Klarheit sorgen: Wer ohne Helm in einen Unfall verwickelt wird, muss mit zur Verantwortung gezogen werden. Sobald sowas schwarz auf weiß im Gesetz steht, dürfte sich da eine Gewisse Vorsicht bei vielen einpendeln.

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    • Es steht ja quasi im § 254 I BGB:

      „Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.“

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