Der VW-Skandal – Verwirrung um Ermittlungen

Der VW-Skandal ist in aller Munde und mittlerweile hat sich auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Medien sind sich noch uneinig, ob nun tatsächlich Ermittlungen eingeleitet wurden oder lediglich Vorermittlungen geführt werden. Auch ist nicht ganz klar gegen wen. Während es zuerst hieß, dass gegen Winterkorn ermittelt wird, will die Staatsanwaltschaft nun lediglich gegen Unbekannt ermitteln. Rechtlich ist die Situation recht interessant, auch wenn noch nicht alle Details restlos bekannt sind. Bezüglich möglicher Strafzahlungen aufgrund der Manipulation gegen US-Behörden möchte ich nicht eingehen, da diese wohl unproblematisch sind. Selbstverständlich wird hier ein Bußgeld, in welcher Höhe auch immer, fällig werden.

I.
Betrug am Kunden

Unter anderem steht aber auch ein Betrug am Kunden in Raum. Nach aktuellem Stand sollen die Fahrzeuge eine Software haben, die erkennt, dass sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Diese Software ist an sich noch keine Besonderheit. Jedes moderne Fahrzeug braucht einen Prüfstandsmodus, damit bestimmte Sicherheitssysteme deaktiviert werden. Ansonsten würden die Sicherheitssysteme automatisch bestimmte Bremsmanöver durchführen, da die Sensordaten nicht übereinstimmen und damit wäre ein Testlauf auf einem Prüfstand nicht möglich.

Die Software von VW soll jedoch je nach Modell entweder der Partikelfilter unter höherer Last (was zu höherem Dieselverbrauch führt) gefahren oder aber der Katalysator angeschaltet (was zu einem Verbrauch von Harnstoff führt, dessen Menge nicht für eine dauerhafte Aktivierung ausreichen würde). Dies hat jeweils das Ergebnis, dass die Stickoxidwerte gesenkt werden. Im normalen Betrieb laufen die Motoren dagegen im Normalmodus und stoßen höhere Stickoxidwerte aus. Soviel zum aktuellen Sachstand.


Für einen strafbaren Betrug bräuchte man eine Täuschung über Tatsachen, die beim Kunden zu einem Irrtum führten. Das Problem: Irren kann sich nur jemand, der sich Gedanken darüber macht. Die Stickoxidwerte werden nach meinem Wissen bei den Fahrzeugen nicht in der Werbung oder im Handbuch angegeben. In der Regel kennt der Kunde diese Werte also gar nicht und macht sich gar keine Gedanken darüber. Aber vor allem besteht keine Verbindung zwischen den Werten und seinem Kauf. Kurz: Der Kunde hätte den Wagen auch mit den „echten“ Werten gekauft.

Getäuscht werden könnte daher lediglich darüber, dass der Wagen den Abgastest bestanden hat. Aber der Wagen hat den Test ja bestanden, auch wenn geschummelt wurde. Nun kann man konstruieren, dass darüber getäuscht wurde, dass der Test angeblich ohne Manipulation bestanden wurde. Hier bleibt dann das Problem, dass es sich um US-Tests handelte. Bisher ist nicht bekannt, ob die unmanipulierten Fahrzeuge den Euro-5-Test (der deutlich geringere Anforderungen stellt als die Tests in den USA) bestanden hätten. Aber selbst wenn VW darüber getäuscht hätte, dass der Euro 5 Test nicht bestanden wurde, ist der „Schaden“ beim Kunden sehr fraglich. Denn die Fahrzeuge haben ja eine Typengenehmigung und eine Zulassung. Es besteht nicht die realistische Gefahr, dass bereits verkaufte und zugelassene Fahrzeuge ihre Zulassung verlieren. Somit fehlt es am Ende zumindest an einem Schaden beim Kunden.

Aus den gleichen Gründen werden auch zivilrechtliche Ansprüche problematisch sein. Die Fahrzeuge haben vermutlich gar keinen Sachmangel im rechtlichen Sinne. Der Kunde hat genau das Fahrzeug bekommen, welches vereinbart war. Über konkrete Stickoxidwerte wurde sich gar nicht geeinigt. Der Wagen muss lediglich die Tests für die Zulassung schaffen und das tat der Wagen. Problematisch kann es lediglich werden, wenn die Werte so schlecht sind, dass der Wagen ohne Manipulation die Abgasuntersuchung nicht mehr schafft. Da VW aber freiwillig nachbessern wird, ist diese Frage in der Praxis unwichtig.

II.
Untreue zu Lasten der Aktionäre

Nun kommen wir zu einem Punkt, der im Wirtschaftsstrafrecht in den letzten Jahren immer präsenter wurde. Spätestens seit der ersten Siemens-Entscheidung aus dem Jahr 2008, wird rechtswidriges Handeln eines Geschäftsführers regelmäßig als Untreue zu Lasten der Gesellschafter gesehen.

Es wird quasi argumentiert: „Durch dieses Handeln wurde das Unternehmen geschädigt, gegebenenfalls ist der Aktienkurs gefallen, und dadurch wurde das Vermögen der Aktionäre beschädigt“.

Das Argument ist nicht völlig von der Hand zu weisen, geht aber meines Erachtens völlig am tatsächlichen Problem vorbei. Warum begehen Geschäftsführer oder Vorstände denn die Straftaten? Seien es nun Manipulationen wie in diesem Fall oder aber auch Schwarzgeldzahlungen und ähnliches bei der Siemens-Entscheidung? Zumeist doch für Gewinnmaximierung für die Gesellschafter. Selbst profitieren sie höchstens von Bonuszahlungen.

Im Endeffekt fordern, und sei es nur indirekt, die Gesellschafter doch ein rechtswidriges Handeln für maximalen Profit. Für die meisten Gesellschafter ist es doch gar kein Problem, dass solche Manipulationssoftware oder schwarze Kasse existieren, sondern ein Problem wird es erst, wenn dieses rechtswidrige Verhalten entdeckt wird.

Im Endeffekt wird das gesamte Risiko auf die Geschäftsführung abgewälzt. Dies ist eine Entwicklung, die seit Jahren im Wirtschaftsstrafrecht zu erkennen ist. Auch einfaches Risikohandeln, zum Beispiel das Gewähren von Risikokrediten oder der Abschluss von spekulativen Geschäften wird heute zum Teil schon als Untreue zu Lasten der Gesellschafter angesehen. Zahlt sich ein spekulatives Geschäft aus, dann freuen sich die Gesellschafter und der Geschäftsführer wird gefeiert. Geht solch ein Geschäft jedoch schief, wird ganz schnell Strafanzeige wegen Untreue gestellt.

Es kann aber doch nicht sein, dass der eigentliche Profiteur der ganzen Sache, sich als Opfer am Ende präsentiert. In vielen Fällen wird der Geschäftsführer oder Vorstand als Bauernopfer missbraucht, um so das eigene Unternehmen reinzuwaschen. Hier fällt dann der magische Satz, dass das Unternehmen „selbstverständlich vollständig mit der Staatsanwaltschaft kooperieren wird“.

Rechtlich kann man das sicher so konstruieren. Rein vom Gerechtigkeitsempfinden bleibt hier aber meines Erachtens ein fader Beigeschmack.

III.
Mit was müssen die Verantwortlichen rechnen?

Erst einmal muss rausgefunden werden, wer denn überhaupt davon alles wusste. Bereits dies wird zu Schwierigkeiten führen. Aber selbst wenn man solchen Personen habhaft werden kann, sehe ich einen strafbaren Betrug am Kunden für kaum konstruierbar. Möglicherweise könnte man sich damit behelfen, dass man einen Betrug zu Lasten von Zwischenhändlern (die einen Wagen schon gekauft haben, ihn nun nicht mehr zugelassen bekommen) zusammenzimmert. Insgesamt wird der Vorwurf aber meines Erachtens nicht haltbar sein und im Falle einer guten Strafverteidigung, die die Verantwortlichen bei VW sicherlich erhalten werden, auch schnell fallen gelassen werden. Ich rechne aber nicht damit, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt deswegen anklagen wird.

Anders sieht es beim Punkt der Untreue aus. Wenn die Rechtsprechung der Linie der letzten Jahre folgt, wird hier wohl tatsächlich eine Strafbarkeit vorliegen. Der Vorwurf wird auch schwer zu entkräften sein. Schwierig wird lediglich nachzuweisen, wer davon Kenntnisse hatte und wer den Einsatz der Software tatsächlich angeordnet hat.

 

1 Gedanke zu „Der VW-Skandal – Verwirrung um Ermittlungen“

  1. Sehr interessant. Aber ist es nicht die faktische Aufgabe eines Geschäftsführers, den Kopf hinzuhalten, wenn etwas schief geht? Betriebswirtschaftlich konsequent hat er doch das größte Risiko und dabei das saftigste Gehalt, oder sehe ich das falsch? Mir geht der ganze „Hype“ um VW aktuell wieder dermaßen auf den Senkel… Da würde ich lieber den ganzen Tag über Flüchtlinge zugelabert werden.
    Grüße

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