Der §7 der StVO

Eigentlich wollte ich ja anfangen herumzuweinen, warum es Leute auf einer komplett von LKWs freien Autobahn nicht schaffen im Sinne des Verkehrsflusses, meiner Nerven und der StVO bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h einfach mal den rechten, statt den mittleren Fahrstreifen zu nutzen, auch wenn Angela Merkel immer wieder versucht die Mitte Deutschlands zu beschwören muss das ja nicht auch auf Autobahnen gelten. Aber weil ich ja lieber erst nochmal nachschlagen wollte, ob das mit dem Rechtsfahrgebot auch so stimmt, wie ich das in Erinnerung hatte (sonst ständ ich ja ziemlich blöd da), habe ich mal nachgeguckt und in Absatz 2 des §2 der StVO steht:

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

aber in Absatz 3c des §7 der StVO steht:

Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.

Quelle

Jetzt ist natürlich die Frage, ob alle 5 Kilometer ein LKW das Kriterium hin und wieder erfüllt, aber insgesamt muss ich wohl sagen, dass ich in meinem ganzen bisherigen Autofahrerleben diesen nur mittelschnellen Menschen auf der Mittelspur ein mittelschweres Unrecht getan habe. Es tut mir auch ein bisschen (also so mittelmäßig viel) Leid. Glücklicherweise habe ich direkt danach etwas anderes gefunden, worüber ich mich aufregen konnte:

 
Peer Steinbrück schreibt eine Kolumne auf zeit.de
 

Was mich an dem Artikel (den man fürs bessere Verständnis jetzt lesen sollte, bevor man den Rest des Textes hier liest) aufregt, ist auch viel weniger der Inhalt, als der Autor, der diesen Inhalt verbreitet. Der Inhalt ist gut. Ich würde Steinbrücks Analyse fast Wort für Wort zustimmen, womit ich ein Problem habe ist, dass ER diese Analyse verfasst hat.

Wenn Steinbrück von zu hohen Managergehältern redet, davon wie die Vermögensverteilung in Deutschland auseinander klafft und dass die Banken nicht reguliert sind, dann könnte man fast meinen er hätte nichts damit zu tun gehabt. Aber wer war denn zusammen mit Schröder auch bei der Agenda 2010 dabei? Wer hat denn die Senkung des Spitzensteuersatzes und die Einführung von Hartz IV befürwortet, die dann unter Rot-Grün durchgeführt wurde? Und wer hat denn später als Finanzminister, auf dem Höhepunkt der Finanzkrise, als alle sich einig waren, dass eine Regulierung der Banken wohl unumgänglich sei, keine beschlossen oder hingekriegt? Das war er, Peer Steinbrück.

Die Agenda-Befürworter um Schröder haben damals in den Neunzigern den innerparteilichen Kampf gegen den linken Flügel in der SPD um Lafontaine gewonnen und durften an die Regierung. Die Reste dieser Befürworter führen heute die SPD als Troika Gabriel, Steinmeier und Steinbrück an. Das ist traurig genug, aber ein Peer Steinbrück sollte solche Analysen und die politischen Konsequenzen, die daraus zu ziehen sind, jüngeren Leuten in der SPD überlassen, die nicht von der Agenda 2010 belastet sind und die nicht, wie er, noch Jahre zuvor das komplette Gegenteil von dem behauptet und getan haben, was sie nun vorschlagen.

Damit würde er der Sache mehr helfen, als wenn er selbst für irgendein Amt kandidiert. Dann könnte es noch einmal eine SPD mit einem glaubwürdigen sozialdemokratischen Wirtschaftskonzept geben. Mit Gabriel, Steinmeier und Steinbrück als Troika ist da aber nichts zu holen.

 

In other zeit.de-news:

Die Piraten bezeichnen ihre Ortsvereine und Arbeitsgruppen wie militärische Kampfverbände, Crews und Squads – Bezeichnungen aus dem Computerrollenspiel World of Warcraft.

Quelle

3 Gedanken zu „Der §7 der StVO“

  1. Ich finde den Artikel auch klasse und es stört mich nicht, dass Steinbrück diese Sicht vertritt, eher wundert es und macht Hoffnung auf einen (wohl sehr wahrscheinlichen) kompetenten Finanzminister 2013.

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