Justitia Kurios #1 – Widerrufsrecht bei Dominas

Fall #1

Die meisten von euch wissen sicherlich, dass man als Verbrauche für gekaufte Waren im Internet grundsätzlich ein 14-Tägiges Widerrufsrecht hat. Das heißt, wenn es einem dann doch nicht gefällt, kann man die Sache einfach wieder zurückschicken. Die gilt grundsätzlich auch für Dienstleistungen.

So ersteigerte jemand auf gesext.de zwei Dominas für 86 Euro. Anschließend entschied er sich jedoch doch noch um und machte von seinem Widerrufsrecht Gebrauch. Dies sahen die Betreiber von gesext.de anders und wollten die vereinbarte „Nicht-Gesext-Gebühr“ (Copyright by me!) von 15%, also rund 13 Euro, haben. Denn springt der Bieter oder Anbieter ab, kommt es also nicht zum Sex, wird eine Strafgebühr fällig. Der Käufer weigerte sich jedoch diese „Nicht-Gesext-Gebühr“ zu zahlen und so musste sich ein Amtsrichter in Stuttgart mit dem Fall beschäftigen.

Dieser stellte fest, dass es sich beim genüsslichen Auspeitschen durch zwei Dominas um eine Freizeitaktivität handelt. Gemäß § 312b III Nr. 6 besteht jedoch kein Widerrufsrecht bei Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung. Somit muss der Kläger die 13 Euro an den Anbieter der Plattform zahlen, hinzu kommen Rechtsanwalt- und Gerichtsgebühren. (AG Stuttgart, 07.03.2012 – 50 C 6193/11)

Unverbindlicher Rechtsrat von Ara: Bei Dominas gilt: Kneifen zählt nicht!

Fall #2

Wir bleiben in Stuttgart und beim Thema Sex-Gegen-Geld. Post-Oberinspektor Reinhard G. (53) verliebt sich in die 23-Jährige Prostituierte Ibolya. Er geht davon aus, dass dies auf Gegenseitigkeit beruht, denn immerhin soll Ibolya zu ihm gesagt haben, dass er was besonderes sei und  „Das mit den anderen, das ist doch nur ein Job!“.

Da ist es doch selbstverständlich, dass Reinhard seiner großen Liebe etwas Geld gibt. Für eine angebliche Hepatitis-Behandlung in Ungarn nimmt er einen Kredit von 45.000 Euro [Sic!] auf. Zusätzlich macht die Mutter von Reinhard, immerhin stolze 84 Jahre alt, 1200 Euro locker. Ibolya nimmt das Geld und geht nun in einem Vorort von Stuttgart anschaffen, bei Reinhard meldet sie sich nicht mehr.

Diese traurige Geschichte erlangt aber erst später ihren Höhepunkt. Denn Reinhard hat wirklich kein Glück in der Liebe. Denn so teilt er Bild.de zum Schluss folgendes mit: „Jeden Monat muss ich 800 Euro zurückzahlen, dazu kommt der Unterhalt an meine philippinische Ex-Frau und die teure Miete. Ich bin ruiniert.“ (Bild.de)

Unverbindlicher Rechtsrat von Ara: 800 Euro im Monat für Nutten ausgeben, rentiert sich mehr als für ne philippinische Ex-Frau. Und btw für 45.000 Euro kann man die Durchschnittsprostituierte rund 20 Tage Vollzeitbuchen.

Fall #3

Wir bleiben im Rotlichtviertel, wechseln aber von Stuttgart nach Hamburg. Vor dem Amtsgericht Hamburg sitzt Sandra (24) auf der Anklagebank. Sie soll auf der Reeperbahn einige Freier abgezockt haben, in dem sie mit den EC-Karten der Kunden Schindluder getrieben hat. So hat sie einem schweizer Ingenieur rund 14.000 Euro vom Konto runtergeplündert.

Bereits die Beweisaufnahme vor Gericht war mehr als amüsant. Auf die Frage des Richters ob der Zeuge die Angeklagte wiedererkennen würde, bejahte er dies zu „99,9 Prozent“. Wiedererkannt hat er sie vor allem an „ihren schönen Brüsten“.

Wie genau es auf dem Zimmer ablief schildert ein anderer Zeuge: „Sie wollte 150 Euro. Ich gab ihr meine Kreditkarte. Dann sagte sie zu mir, dass sie 1650 Euro abgehoben hat. Und ich sollte eine Quittung unterschreiben“. Auf die Frage ob sich das ganze denn auch gelohnt hätte kam jedoch raus, dass es  keinen Sex gab. Denn beim Gedanken ans verlorene Geld konnte er nicht mehr. (Bild.de)

Unverbindlicher Rechtsrat von Ara: Nuttenprellen heißt bumsen ohne zu zahlen… Nicht zahlen ohne zu bumsen.

 

4 Gedanken zu „Justitia Kurios #1 – Widerrufsrecht bei Dominas“

  1. Wenn man von Eon Strom bekommt und die eine Einzugsermächtigung für die monatlich fälligen Kosten haben, nun aber aus irgendeinem grund 2 Jahre nix abbuchen, dann aber nach den 2 Jahren das ganze Geld auf einmal haben wollen, wie siehts aus ?

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  2. Der Fall 2 hat mich wirklich mitgenommen. Solche Schicksalsschläge konnte doch keiner erahnen. Wie kann man denn wissen, dass man Unterhalt an eine Ex-Frau zahlen muss? Niemand. Mit dem armen Kerl habe ich schon so etwas von Mitleid. :))

    Fall 3 ist ein guter Tipp. Sollte ich auch mal ausprobieren. Sie musste nichts machen und war 1650 Euro reicher. Gut und einfach verdientes Geld. 🙂

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