Good to know: Die Kettengewährleistung

Ich nehme meinen Bildungsauftrag ja hier auf dem Blog regelmäßig ernst. Daher will ich euch auch heute etwas schlauer machen und zwar auf einem Gebiet, welches, vor allem im Internet, jeden Interessiert und doch die ein oder andere Überraschung bereithält.

Heute sprechen wir über die sogenannte Kettengewährleistung.

Kurz vorab der oft übersehende Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie: Die Gewährleistung besteht bei einem Kaufvertrag zwischen den Vertragspartnern (Also Verkäufer und Käufer -> In der Regel Händler und Kunde. Aber NICHT zwischen Käufer und Hersteller, solange der Hersteller nicht gleichzeitig auch Verkäufer ist) und beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Bei einem Verbrauchsgüterkauf (Verkäufer ist Unternehmer und Käufer ist Verbraucher) können diese zwei Jahre auch nicht zu Lasten des Verbrauchers abgeändert werden. Zusätzlich genießt der Verbraucher eine Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate (In den ersten sechs Monaten muss daher der Verkäufer beweisen, dass kein Sachmangel vorlag. Nach den sechs Monaten, muss der Kunde dies beweisen). Auch greift die Gewährleistung nur, wenn der Mangel bereits bei Gefahrenübergang (In der Regel der Zeitpunkt in dem die Ware übergeben wird) vorlag.

Die Garantie ist eine freiwillige Eigenschaftszusicherung. Die Garantie wird in der Regel vom Hersteller gegeben, kann theoretisch aber auch vom Händler ausgesprochen werden. Eine Garantie liegt zum Beispiel vor, wenn ein Hersteller eine ganz bestimmte Eigenschaft zusichert und dafür eine Garantie übernimmt. Die Garantie ist freiwillig und es können frei die Bedingungen festgelegt werden (zum Beispiel nur eine einjährige Garantie oder eine Garantie erst nach Registrierung usw). Die Garantie besteht neben dem Gewährleistungsrecht, das heißt der Kunde hat gegebenenfalls das Wahlrecht, ob er Gewährleistung oder Garantie in Anspruch nimmt.

So nun aber zum eigentlichen Thema Kettengewährleistung:

Wer sich mit der Gewährleistung schon einmal auseinandergesetzt hat, der wird sich vielleicht genau diese Frage gestellt habe, die die Kettengewährleistung betrifft: Wenn aufgrund einer mangelhafte Sache, innerhalb der Gewährleistungsfrist, Nacherfüllt wird, beginnt dann die Gewährleistungsfrist vom neuem?

Beispiel 1: Käufer K kauft von Verkäufer V einen PC. Nach 12 Monaten stellt er fest, dass der RAM aufgrund eines Produktionsfehlers defekt ist. K verlangt Nachbesserung von V. V baut neuen RAM ein. Ein Ramriegel geht nun nach weiteren 13 Monaten, ebenfalls aufgrund eines Produktionsfehlers, erneut kaputt. Zusätzlich geht die Festplatte kaputt, die auch einen Produktionsfehler aufwies. Es sind 25 Monate seit dem Kaufvertrag vergangen, hat K noch Anspruch auf Nachbesserung?

Beispiel 2: Käufer K kauft von Verkäufer V einen PC. Nach 12 Monaten verursacht ein Produktionsfehler im Netzteil einen Kurzschluss und grillt den kompletten PC. K verlangt Nachlieferung von V. V liefert einen neuen baugleichen PC. Nach 13 Monaten geht die Festplatte kaputt. Es sind 25 Monate seit dem Kaufvertrag vergangen, hat K noch Anspruch auf Nachbesserung?

Spontan mag man hier bei allen drei Mängel sagen: „natürlich nicht! Die 24 Monate sind abgelaufen“.

So einfach machen es sich auch viele Händler, dabei ist das Feld etwas umstritten. Um es vorweg zu nehmen: Streng nach dem Gesetz besteht teilweise noch ein Gewährleistungsrecht. Dies sieht nicht nur ein großer Teil der Wissenschaft so, sondern wohl auch der BGH. Das Problem ist: Auf diesem Feld gibt es fast gar keine Rechtsprechung. Einmal traut sich kaum ein Kunde in so einer Situation sich auf die Gewährleistung zu berufen und zweitens wird sich in der Regel bei solchen Fällen vor Gericht verglichen und der Händler gibt nach.

Rein rechtlich sieht es nämlich so aus: Die 2 Jahre basieren auf der Verjährung des Anspruches auf Nachbesserung. Gemäß § 212 I Nr. 1 BGB beginnt die Verjährung jedoch von neuem, wenn der Schuldner (in unserem Fall der Verkäufer) den Anspruch anerkennt. Das heißt wenn der Verkäufer sagt: „Ja hier liegt ein Gewährleistungsfall vor, du hast einen Anspruch auf die Übereignung einer mangelfreien Sache“, dann beginnt die Frist von 2 Jahren noch einmal von vorne. Eine Ausnahme soll nur zählen, wenn der Händler lediglich auf Kulanz eine Nacherfüllung vornimmt. Diese Anerkenntnis muss nicht wortwörtlich oder ausdrücklich abgegeben werden. Viel mehr kann dies auch konkludent, also durch schlüssiges Verhalten, erfolgen. Zum Beispiel wenn ein Händler anstandslos den Fehler beseitigt.

Unterschieden muss hier dann noch zwischen Nachbesserung und Nachlieferung werden. Grundsätzlich hat der Käufer nämlich das Recht zwischen beiden Arten der Nacherfüllungen zu wählen. Das heißt wenn ihr eine mangelhafte Sache erhaltet, könnt ihr entweder sagen, dass der Verkäufer sie reparieren oder eine neue Sache liefern soll (Ausnahme ist hier wenn eines unmöglich ist oder der Aufwand unverhältnismäßig wäre. Bei einem defekten Schlüssel eines Neuwagens kann somit nur Nachbesserung verlangt werden usw).

Bei der Nachbesserung (Beispiel 1) beginnt die Verjährung nur für konkret dieses Problem erneut. Das bedeutet, dass in dem Beispiel K tatsächlich noch einmal eine Beseitigung des Mangels am RAM verlangen darf. Der Anspruch auf Nacherfüllung bei der Festplatte ist dagegen verjährt. Die Festplatte stand nicht im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Mangel und somit hat die Verjährung nicht erneut begonnen.

Bei der Nachlieferung (Beispiel 2) beginnt die Verjährung für das gesamte Produkt und für alle Mängel von neuem. Dies geschieht, da der Käufer eine komplett neue Sache erhält, welches noch ganz andere Probleme haben kann, als die ursprüngliche Sache. Aus diesem Grund kann er auch eine Mangelbeseitigung bei der defekten Festplatte verlangen. Dafür ist es auch total unproblematisch, dass ursprünglich das Netzteil einen Fehler hatte, denn vielleicht hätte die ursprüngliche Festplatte den Defekt gar nicht gehabt.

Somit halten wir fest: Es gibt tatsächlich eine Kettengewährleistung, auch wenn sie vielen Händlern und Kunden wohl unbekannt ist. Auch wenn es fast keine Urteile zu diesen Fällen gibt, scheint der Fall recht klar zu sein. Der BGH hat signalisiert, dass er dieser Ansicht folgt und mit dem Palandt und dem Münchener Kommentar, sind auch die praxisrelevantesten Kommentare auf der Seite der Kettengewährleistung. Ob es dann wirklich etwas in der Praxis bringt ist natürlich fraglich, denn meist ist der Streitwert nicht so hoch, dass man das Prozessrisiko eingehen mag. Zumindest könnt ihr aber nun im nächsten Forenthread klugscheißern! 🙂

Pew Pew #13 und möglicher Livestream zum D3 Release

Wer sich für ein PvP-MMORPG interessiert, für den ist vielleicht Tera ganz interessant. Mich hat das Spiel ja schon gewonnen, als ich nen Hamster spielen konnte.

Wer mehr über Tera erfahren möchte, kann sich den aktuellen Pew Pew anhören, in dem wir mit zwei Tera-Spielern über den gestrigen Head-Start sprechen -> Pew Pew #13

Zusätzlich will ich auch noch einmal die Ausgabe #12 ans Herz legen! Sie hat aus irgendeinem Grund deutlich weniger Aufrufe als der Podcast davor mit Barlow. Dabei ist er imo wirklich gut geworden und Basti von BioWare gibt uns wirklich nen ehrlichen und guten Einblick, wie es hinter den Kulissen von nem riesigen Entwickler ausschaut, vor allem wenn es mal nicht so klappt, wie man es sich vorgestellt hat. Ich meine alle unsere Podcasts sind geil, aber vor allem die 12er ist imo super 🙂 Der 13er ist btw kein Stück schlechter geworden!!!!11111111elf.

Ansonsten: Momentan ist geplant, dass es nen Pew Pew Livestream kurz vor dem Launch von Diablo 3 geben wird (Also am 14.5 so ab ~22 Uhr bis zum Release um Mitternacht und kurz drüber hinaus). Erste Frage: Besteht generell Interesse? Zweite Frage: Bestimmte Wünsche für Gäste oder Themen?

Der Lehrer der sich totarbeitet

Mein Lieblingsthema: Irgendwann ist die Zeitpunkt erreicht, bei den auch der Sport- und Musik-Lehrämtler realisiert, dass sein Studienleben auf dem Arbeitsmarkt endet. Fast schon traumatisierend scheint es dann, wenn sie erfahren, dass sie tatsächlich sowas wie Lehrer werden. Momentan wieder in aller Munde ist das Gejammere der Lehrer, bekräftigt durch die aktuellen Allensbach-Studie. Diese soll mal wieder belegen, wie hart die Lehrer in unserem Land gebeutelt sind.

Erst einmal zeigt die Studie wieder, dass es tatsächlich für viele Studenten überraschend ist, dass sie mal Lehrer werden. 20% gaben an, dass sie einen „Praxisschock“ erlitten hätten, als sie nach ihrem Studium in den Beruf einstiegen. Ganze 50% hielten sich für „unzureichend vorbereitet“ auf den späteren Beruf. Hier muss man sich einfach nur mal fragen, was die Leute denn erwarten? Es ist n fucking Studium und selbst wenn die Wissenschaft im Lehramtstudium kürzer kommt, als in den anderen Studiengängen, so bleibt es eine wissenschaftliche Ausbildung. Natürlich führt das universitäre Studium nicht in die Praxis ein, aber das gleich als Schock zu erleben? Vom ersten Tag seines Studiums weiß der Student doch, dass er einmal Lehrer werden wird. Dazu gibt es Praktika und Referendariat. Weder der Mediziner noch der Jurist wird in seinem universitären Studium auf die Praxis vorbereitet. Wir Juristen schreiben im gesamten Studium kein Urteil, keine Anklage und keinen Anwaltsschriftsatz. Auch betreten wir, in der Regel, kein einziges mal einen Gerichtssaal. Das sind alles Sachen die man nach der wissenschaftlichen Ausbildung im Referendariat oder gar erst im späteren Berufsleben lernt.

Dazu muss ich einfach nur den Kopfschütteln, wenn so getan wird, als seien Schulkinder die größten Monster unserer Gesellschaft. Ist der erste Tag in der Klasse wirklich schlimmer als der erste Tag in einem Operationssaal? Oder der erste Tag als Richter an einem Gericht? Weder trägt der Lehrer die gleiche Verantwortung, noch haben Fehler so massive Auswirkungen. Hört man aber den Arzt oder Juristen sich darüber beklagen? Ist es für einen jungen Lehrer wirklich unzumutbar, dass er selbst in seinem Beruf lernt wie er mit Kindern umzugehen hat? Ist es leichter für einen Arzt zu lernen, wie er Patienten hoffnungslose Diagnosen übermitteln muss? Für den Juristen leichter seinen Mandanten in der Haft zu besuchen? Ich denke nicht…

Dass das Gejammer größer ist, als es sein müsste, zeigt die Studie dann auch später. So geben 63% der Lehrer an, dass die Freude den Frust in ihrem Beruf überwiegt. Lediglich 4% sagen, dass der Frust deutlich überwiegt. Dass die Lehrer auch sonst gerne mehr Jammern als nötig wäre, zeigt auch ihre Selbstwahrnehmung. So sagen 49% der Lehrer, dass der Beruf als Lehrer in der Gesellschaft schlecht angesehen ist. Dies deckt sich nicht mit der Realität, denn bei den Berufen vor denen die Bevölkerung Achtung hat, rangiert der Lehrer auf einen, für mich unverständlichen, 4. Rang mit 38%. Davor sind nur Arzt (72%), Krankenschwester (61%) und Polizist (47%). Weit abgeschlagen hinterm Lehrer ist zum Beispiel der Ingenieur (24%) oder der Rechtsanwalt (22%), selbst der Hochschulprofessor (25%) muss sich dem Lehrer geschlagen geben. Das zeigt deutlich, dass die Lehrer sich gerne in ihrer Opferrolle sehen.

Interessant ist auch, dass 23% der Lehrer angeben, dass sie den Beruf ergriffen haben, weil sie gerne in den Ferien chillen (Oder wie die Studie es nennt: In denen man frei über seine Zeit verfügen kann). Gleichzeitig beklagen sich die Lehrer, dass sie ja sooooooooooo viel zu schaffen haben. Dazu hab ich mir mal eine Lehrerbelastungsstudie angeschaut. Dieser begutachtet die Belastung von Realschullehrern in Bayern aus dem Jahr 2003. Die Studie wurde vom bayrischen Realschullehrerverband in Auftrag gegeben, ist somit als lehrerfreundlich anzusehen.

Überschrieben ist das Ganze mit „Von der 40-Stunden-Woche weit entfernt“. Die Studie bedient sich an mehreren Stellen Taschenspielerntricks, um die Arbeitszeit der Lehrer aufzubauschen (So wird regelmäßig zwischen Unterrichtsstunden [45 Minuten] und Zeitstunden [60 Minuten] gewechselt). Ein Beispiel (Seite 9):

Rechnet man diese Arbeitszeit auf Schulwochen um, dann ergibt sich ein Wert von 51,79 Zeitstunden je Schulwoche (38 Schulwochen) oder 43,73 Stunden je Arbeitswoche (45 Arbeitswochen = 225 Arbeitstage).

Auf dem ersten Blick denkt man also: Wenn keine Ferien sind, dann arbeitet ein Lehrer durchschnittlich 51,79 Stunden. Im Durchschnitt (inklusive Ferien) arbeitet er 43,73 Stunden die Woche. Wer aber den Taschenrechner bedient, merkt schnell, dass 51,79 * 38 und 43,73 * 45 relativ genau die gleichen Werte gibt. Somit hat ein Lehrer nur dann 51,79 Stundenwoche, wenn er in den Ferien (Immerhin 7 Wochen im Jahr zusätzlich zu seinem Urlaub) rein gar nichts macht. Alleine die 43,73 Stunden sind wirklich ernsthafte Zahlen, dabei wurde die Vorbereitung und Nachbereitung von den Lehrern selbst geschätzt und daher nicht wirklich akkurat. Mit den Kindern, was laut Lehrern ja die schwerste Arbeit darstellen soll, verbringt ein Lehrer von diesen 43,73 Stunden übrigens nur rund 16 Stunden in der Woche. Den Rest verbringt er mit Vor- und Nachbereitung und Verwaltungstätigkeiten.

Mal ganz davon abgesehen, dass 43,73 Stunden jetzt nicht besonders überdurchschnittlich ist (Die durchschnittliche Arbeitszeit in Deutschland betrug 2005 42,4 Stunden Quelle), vergleichen wir das ganze doch einmal mit anderen Akademikern. Der Vergleich mit dem Krankenhausarzt (68 Wochenstunden; Deutsches Ärzteblatt 104, 2417) ist vermutlich unfair, daher vergleichen wir es mit den Ärzten im öffentlichen Dienst (46,3 Stunden ; Deutsches Ärzteblatt 104, 2417). Ebenfalls im Dienste des Staates ist der Richter (50 Stundenwoche Quelle) und wer sich als Jurist in den Anwaltsberuf wagt ist auch weit entfernt von 43 Stunden (56 Stunden Quelle S. 5).

Aber hey! Die alle wissen ja gar nicht wie schwer es als Lehrer ist. Die anderen Berufsgruppen würden eingehen, wenn sie vor der Klasse stehen würden! Anders als der Lehrer… Der mit links die Herzklappe erneuert und vor Gericht jeden Prozess gewinnt. Jetzt dürfen wir die Lehrer aber nicht zu stark loben, immerhin lieben sie ihre Rolle als Opfer der Gesellschaft.

Keine Demokratie an der Uni Hamburg

Kurioses hat sich in der letzten Woche an der Uni Hamburg abgespielt. Am Anfang des Jahres wurde das studierende Parlament der Uni Hamburg gewählt, also die demokratische Vertretung aller Studenten. Dieses Parlament wählt dann den ASTA, quasi die „Regierung“ der Uni.

Nun gab es im Januar Ungereimtheiten bei der Wahl. Mehrere Studenten bestimmter Wohnheime wollten an der Urnenwahl teilnehmen und mussten feststellen, dass sie bereits als Briefwähler abgehakt waren. Diese Vorfalle häuften sich und alle Betroffenen versicherten, dass sie gar keine Briefwahlunterlagen erhalten hätten.

Nun sollte am Freitag ein Präsidium durch das studierende Parlament gewählt werden. Dabei wollte eine Koalition aus CampusGrün, SDS, Geiwis, Liste LINKS, harte zeiten, pirat*inn*en, Regenbogen und Fachschaftsbündnis ihre Kandidaten reinwählen. Es sollte aber anders kommen als gedacht.

Zuerst kam raus, dass sich das LKA für die Wahl interessiert und die umstrittenen 94 Briefwahlzettel wurden mit Handschuhen und Mundschutz geöffnet. Dabei kam raus, dass mehr als die Hälfte der Stimmen auf die SDS (Studentenvereinigung von der Partei Die Linke) gefallen wären. 20 Stimmen fallen auf zwei Einzelpersonen der Geisteswissenschaften-Liste, der Rest verteilte sich unauffällig, jedoch traten gehäuft Einzelpersonen hervor. Das LKA untersucht die Wahlunterlagen nun nach Fingerabdrücken und DNA. Auf der Urkundenfälschung steht eine Höchststrafe von 5 Jahren, im besonders schweren Fall von 10 Jahren.

Zusätzlich gab es Kurioses bei dem Rücktritt zweier Abgeordneten der Regenbogen-Liste. So waren anscheinend zwei der Abgeordneten nicht vorhanden und bedrohten daher die Mehrheit. Dann tauchten von den Abwesenden aber Rücktrittserklärungen auf, danach wären andere Kandidaten, die zufälligerweise anwesend waren, nachgerutscht. Eine Abgleichung der Unterschriften mit Schriftproben der ursprünglichen Abgeordneten zeigten jedoch keine Übereinstimmung. Daher muss auch hier davon ausgegangen werden, dass die Rücktrittserklärungen der beiden Abgeordneten gefälscht waren um eine Mehrheit im Parlament zu erhalten.

Nachdem die Jusos eine Unterbrechung der Wahl beantragt haben, wurde aus dem Bereich Links der Mitte probiert die Vorkommnissen herunterzuspielen. So seine die 94 gefälschten Zettel ja nicht die Welt und auch seien gefälschte Rücktrittserklärungen üblich. Daher scheiterte die offene Abstimmung für eine Unterbrechung und man wollte trotz der Manipulationsversuche die Wahl durchführen. Erst nach einer Unterbrechung, in der sich Pirat*inn*en (Ja, das lächerliche Gendering ist wirklich im Namen!) und CampusGrün beraten hatten, wurde in geheimer Wahl die Sitzung unterbrochen.

In der kommenden Woche soll die Sitzung fortgesetzt werden…

Es ist wirklich Kurios mit was für Machenschaften da gekämpft wird. Aber früh übt sich, auch wenn einige den Untergang der DDR wohl verpasst haben.

Pew Pew #12 – Star Wars: The Old Republic Special mit Community Manager Bastian Thun

Heute erscheint hier ganz schön viel!

Zusätzlich ist noch die 12. Ausgabe von Pew Pew erschienen. Auch wer sonst vielleicht nicht viel mit MMORPGs anfangen kann, sollte hier mal reinhören. Wir haben Bastian Thun von Bioware zu Gast und neben viel neues zum neuem SWTOR-Patch, erfahren wir auch ein wenig, wie es so im Hintergrund von Bioware abläuft. Dabei antwortet er auch abseits vom PR-Bla-Bla was sehr angenehm ist.

Pew Pew #12 – Star Wars: The Old Republic Special mit Community Manager Bastian Thun

Kommentar: Blizzard erhält den Big Brother Award 2012 | Zu Recht?

Blizzard hat den Big Brother Award 2012 erhalten, da sie angeblich zu viele Daten sammeln würde. Dabei bedient sich das Komitee einer beeindruckend fehlerbehafteten Begründung… Teilweise driftet die Begründung in tiefste Verschwörungstheorien ab. Ich habe für allvatar einen kurzen Kommentar dazu geschrieben und aufgezeigt in welchen Punkten die Begründung einfach falsch ist.

Kommentar: Blizzard erhält den Big Brother Award | Zu Recht?