Eine neue Schildkröte nur für euch! Liked, commented und subscribed!
– Leben auf Jupitermonden (Aras Beweisfoto)
– Cities:Skylines (Los Santos in Cities)
– Edathy-Affäre
– Lieblingsterroristen
– Frauen und Gender
Die aktuelle Folge gibt es unter „Weiterlesen“
Beste SmH des Montags bis jetzt. :T
recht herzlichen dank die herren für den 40. Podcast 🙂
hab aber auch noch ne frage, ich weiß ihr seid sehr beschäfftigt aber macht ihr vlt auch bald so iin naher zukunft eine weitere folge eures grandiosen letZ plays weiter?
Lohnt sich das reinhören, obwohl es keine Jubiläumsausgabe ist?
Außerdem ihr habt es vielleicht nicht mitbekommen, aber es gab (gibt) einen Lehrerstreik. Deshalb erwarte ich das Ara sich wenigstens ein bisschen (mindestens 15 min) über Lehrer beschwert.
Als Langjähriges Community Mitglied verlange ich nun eine 2 Stündige Sonderausgabe zum Thema: Lehrerinnen und Lehrer
Deshalb gibt es heute von mir keinen like sondern nur 5 Daumen nach unten
[WUT],
Beispiel für Auffahrt vor Abfahrt:
https://goo.gl/maps/vXGOg
Auch wenn es dieses Mal leider keinen Anlass gibt, nutze ich mal die Gelegenheit, um mich für 40 Folgen „Träger“, respektive Schildkröte mit Hut zu bedanken.
Zur Frage nach der Anzahl der Seiten bei Klausuren wurde uns vor dem Abitur gesagt, dass wir bei „nur“ 8 Seiten (Spalten) in Geschichte oder Politik nicht damit rechnen könnten, gute Ergebnisse erzielen zu können. Bei solchen Fächern habe ich aber auch tatsächlich die Erfahrung gemacht, dass die Anzahl der geschriebenen Seiten bereits eine gewisse Tendenz aufzeigen konnte. Anders sah es dahingehend hingegen bei Biologie oder heute im Studium aus. Wer mehr als der Durchschnitt schreibt, hat es meistens nicht geschafft die Inhalte prägnant aufzuarbeiten und schreibt häufig an der Aufgabe vorbei.
Die Frage nach der Anzahl der Seiten stelle ich mir also meistens auch nur noch im Vergleich zu mir selbst, die Frage nach dem Inhalt aber auch gerne den anderen – nach einer Klausur muss man einfach diskutieren :D.
Ich find euch gut!
Existiert immer noch das Verbot von fiktiver Kinderpornographie in §184 StGB? Falls ja: Was ist eigentlich die juristische Begründung für das Verbot von geschriebener/gezeichneter Kinderpornographie?
Die Persönlichkeitsrechte von fiktiven Kindern können’s ja wohl nicht sein. Da in diesen Fällen keine Kinder zu schaden kommen, sehe ich darin eine adäquate Möglichkeit für Pädophile ihre sexuellen Gelüste zu befriedigen, ohne tatsächlich übergreiflich zu werden. Es soll auch nicht unerwähnt bleiben, dass es Pädophile gibt, die sich aus Angst vor einer selbst ausgeführten Schändung realer Kinder in psychologische Behandlung begeben. Wenn man diesen nun ein Ventil zudreht, baut sich logischerweise bei denjenigen eine Spannung auf, die sich irgendwann (u.U. bei realen Kindern) entlädt.
Die These, dass dadurch Menschen erst zu Pädophilen werden, ist bisher nicht wirklich durch psychologische Untersuchungen untermauert. Meines Wissens nach existieren Studien, die das eine oder andere nahelegen.
P.S.: Glückwunsch zur 40. Schildkröte mit Hut 😉
In § 184b StGB ja.
Die Begründung fällt schwer. Schon 1992, als einer der Vorgängerparagraphen zur Kinderpornografie verabschiedet wurde, schrieb die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme (BT-Drucks. 12/3001, Anlage 3, S. 10):
„Nach Auffassung der Bundesregierung
sollte der Tatbestand der Besitzverschaffung und des
Besitzes von Kinderpornographie auf die Fälle
beschränkt bleiben, in denen durch Videofilm, Film
oder Photo ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben
wird. Denn der Besitzer von kinderpornographischen
Romanen, Zeichnungen oder Zeichentrickfilmen,
die kein tatsächliches Geschehen zum Gegenstand
haben, trägt nicht dazu bei, daß Kinder als
„Darsteller“ bei pornographischen Aufnahmen miß-
braucht werden. Der Strafgrund für den neuen Besitztatbestand
liegt daher nicht vor“
Von daher Entschied der BGH auch (BGH, Beschluss vom 19.03.2013 – 1 StR 8/13):“„Auch das Erfordernis der Normenklarheit spricht dagegen, bloß verbale Schilderungen als Wiedergabe eines „tatsächlichen“ oder „wirklichkeitsnahen“ Geschehens zu verstehen. Es ließen sich kaum generelle Kriterien finden, die eine klare Abgrenzung ermöglichten, wann ein Text ein Geschehen zumindest „wirklichkeitsnah“ wiedergibt“
Von daher legen die Gerichte es sehr eng aus.