Beste Releasesendung ever gewesen! Aber nur Chosis wegen! Anhören
Live Pew Pew Sendung zum Diablo 3 Release | Schönes Gewinnspiel
Schildkröte Mit Hut #5
Pew Pew #13 und möglicher Livestream zum D3 Release
Der Lehrer der sich totarbeitet
Pew Pew #12 – Star Wars: The Old Republic Special mit Community Manager Bastian Thun
Wer was gutes heute Abend hören will
Wir putzen das Wohnzimmer und machen Platz für euch. Boba, Chosi und ich laden euch heute Abend zur Pew Pew Live Diablo 3 Releasesendung ein.
Da ja sonst heute Abend nirgends was geht, seid ihr ja sicher dabei! Ab 21:30 Uhr geht es los und dann bis die Server online gehen, wann immer das auch sein mag!
Live Pew Pew Sendung zum Diablo 3 Release | Schönes Gewinnspiel
Wie bereits vor einigen Tagen angekündigt, wird es passend zum Diablo 3 Release einen Live Pew Pew geben. Am kommenden Montag, 14.5.2012, ab 21:30 Uhr werden Boba und ich euch die letzten Stunden versüßen. Ich hörte sogar die Gerüchte, dass Chosi vorbeischauen wird. Und dann werden wir einfach die beste Release-Sendung ever abhalten! Wir werden ein bisschen über Diablo 3 schnacken, vor allem werden wir, wie in den Kommentaren letztens gewünscht, noch einmal auf alle fünf Klassen eingehen.
Dazu gibt es auch noch ein nettes Gewinnspiel. So gibt es richtig nice Steelseries-Hardware im Diablo 3-Design zu gewinnen. Bis Sonntag könnt ihr noch die News zur Pew Pew Ankündigung auf Facebook sharen und so einen Gewinn abstauben. Ein zusätzliches Headset, gibt es direkt in der Sendung zu gewinnen. Details gibt es in der Ankündigung zur Sendung:
Schildkröte Mit Hut #5
Yay es gibt Schildkröte mit Hut #5! Mit Ara und mir! Und folgenen Themen:
- Samsung vs. Apple
- Wiederauflage von Mein Kampf
- Gesetze!
- und vieles mehr in über 2 Stunden Länge!
Samsungs Innovationen
Samsung hat das neue Galaxy S3 vorgestellt mit folgenden Features:
- S-Voice aka Siri sponsored by Apple.
- Scan and Match aka iTunes Match sponsored by Apple.
- AllShare Cast aka Airplay sponsored by Apple.
- S-Pebble aka iPod Nano sponsored by Apple (Zusätzlich wurde der Name freundlich vom Kickstarter-Projekt beigesteuert).
- Kamera die mehrere Fotos zur Auswahl stellt aka Time-Shifting sponsored by BlackBerry.
Dass man sich nicht schämt…
Der §7 der StVO
Eigentlich wollte ich ja anfangen herumzuweinen, warum es Leute auf einer komplett von LKWs freien Autobahn nicht schaffen im Sinne des Verkehrsflusses, meiner Nerven und der StVO bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h einfach mal den rechten, statt den mittleren Fahrstreifen zu nutzen, auch wenn Angela Merkel immer wieder versucht die Mitte Deutschlands zu beschwören muss das ja nicht auch auf Autobahnen gelten. Aber weil ich ja lieber erst nochmal nachschlagen wollte, ob das mit dem Rechtsfahrgebot auch so stimmt, wie ich das in Erinnerung hatte (sonst ständ ich ja ziemlich blöd da), habe ich mal nachgeguckt und in Absatz 2 des §2 der StVO steht:
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
aber in Absatz 3c des §7 der StVO steht:
Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.
Jetzt ist natürlich die Frage, ob alle 5 Kilometer ein LKW das Kriterium hin und wieder erfüllt, aber insgesamt muss ich wohl sagen, dass ich in meinem ganzen bisherigen Autofahrerleben diesen nur mittelschnellen Menschen auf der Mittelspur ein mittelschweres Unrecht getan habe. Es tut mir auch ein bisschen (also so mittelmäßig viel) Leid. Glücklicherweise habe ich direkt danach etwas anderes gefunden, worüber ich mich aufregen konnte:
Peer Steinbrück schreibt eine Kolumne auf zeit.de
Was mich an dem Artikel (den man fürs bessere Verständnis jetzt lesen sollte, bevor man den Rest des Textes hier liest) aufregt, ist auch viel weniger der Inhalt, als der Autor, der diesen Inhalt verbreitet. Der Inhalt ist gut. Ich würde Steinbrücks Analyse fast Wort für Wort zustimmen, womit ich ein Problem habe ist, dass ER diese Analyse verfasst hat.
Wenn Steinbrück von zu hohen Managergehältern redet, davon wie die Vermögensverteilung in Deutschland auseinander klafft und dass die Banken nicht reguliert sind, dann könnte man fast meinen er hätte nichts damit zu tun gehabt. Aber wer war denn zusammen mit Schröder auch bei der Agenda 2010 dabei? Wer hat denn die Senkung des Spitzensteuersatzes und die Einführung von Hartz IV befürwortet, die dann unter Rot-Grün durchgeführt wurde? Und wer hat denn später als Finanzminister, auf dem Höhepunkt der Finanzkrise, als alle sich einig waren, dass eine Regulierung der Banken wohl unumgänglich sei, keine beschlossen oder hingekriegt? Das war er, Peer Steinbrück.
Die Agenda-Befürworter um Schröder haben damals in den Neunzigern den innerparteilichen Kampf gegen den linken Flügel in der SPD um Lafontaine gewonnen und durften an die Regierung. Die Reste dieser Befürworter führen heute die SPD als Troika Gabriel, Steinmeier und Steinbrück an. Das ist traurig genug, aber ein Peer Steinbrück sollte solche Analysen und die politischen Konsequenzen, die daraus zu ziehen sind, jüngeren Leuten in der SPD überlassen, die nicht von der Agenda 2010 belastet sind und die nicht, wie er, noch Jahre zuvor das komplette Gegenteil von dem behauptet und getan haben, was sie nun vorschlagen.
Damit würde er der Sache mehr helfen, als wenn er selbst für irgendein Amt kandidiert. Dann könnte es noch einmal eine SPD mit einem glaubwürdigen sozialdemokratischen Wirtschaftskonzept geben. Mit Gabriel, Steinmeier und Steinbrück als Troika ist da aber nichts zu holen.
In other zeit.de-news:
Die Piraten bezeichnen ihre Ortsvereine und Arbeitsgruppen wie militärische Kampfverbände, Crews und Squads – Bezeichnungen aus dem Computerrollenspiel World of Warcraft.
Good to know: Die Kettengewährleistung
Ich nehme meinen Bildungsauftrag ja hier auf dem Blog regelmäßig ernst. Daher will ich euch auch heute etwas schlauer machen und zwar auf einem Gebiet, welches, vor allem im Internet, jeden Interessiert und doch die ein oder andere Überraschung bereithält.
Heute sprechen wir über die sogenannte Kettengewährleistung.
Kurz vorab der oft übersehende Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie: Die Gewährleistung besteht bei einem Kaufvertrag zwischen den Vertragspartnern (Also Verkäufer und Käufer -> In der Regel Händler und Kunde. Aber NICHT zwischen Käufer und Hersteller, solange der Hersteller nicht gleichzeitig auch Verkäufer ist) und beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Bei einem Verbrauchsgüterkauf (Verkäufer ist Unternehmer und Käufer ist Verbraucher) können diese zwei Jahre auch nicht zu Lasten des Verbrauchers abgeändert werden. Zusätzlich genießt der Verbraucher eine Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate (In den ersten sechs Monaten muss daher der Verkäufer beweisen, dass kein Sachmangel vorlag. Nach den sechs Monaten, muss der Kunde dies beweisen). Auch greift die Gewährleistung nur, wenn der Mangel bereits bei Gefahrenübergang (In der Regel der Zeitpunkt in dem die Ware übergeben wird) vorlag.
Die Garantie ist eine freiwillige Eigenschaftszusicherung. Die Garantie wird in der Regel vom Hersteller gegeben, kann theoretisch aber auch vom Händler ausgesprochen werden. Eine Garantie liegt zum Beispiel vor, wenn ein Hersteller eine ganz bestimmte Eigenschaft zusichert und dafür eine Garantie übernimmt. Die Garantie ist freiwillig und es können frei die Bedingungen festgelegt werden (zum Beispiel nur eine einjährige Garantie oder eine Garantie erst nach Registrierung usw). Die Garantie besteht neben dem Gewährleistungsrecht, das heißt der Kunde hat gegebenenfalls das Wahlrecht, ob er Gewährleistung oder Garantie in Anspruch nimmt.
So nun aber zum eigentlichen Thema Kettengewährleistung:
Wer sich mit der Gewährleistung schon einmal auseinandergesetzt hat, der wird sich vielleicht genau diese Frage gestellt habe, die die Kettengewährleistung betrifft: Wenn aufgrund einer mangelhafte Sache, innerhalb der Gewährleistungsfrist, Nacherfüllt wird, beginnt dann die Gewährleistungsfrist vom neuem?
Beispiel 1: Käufer K kauft von Verkäufer V einen PC. Nach 12 Monaten stellt er fest, dass der RAM aufgrund eines Produktionsfehlers defekt ist. K verlangt Nachbesserung von V. V baut neuen RAM ein. Ein Ramriegel geht nun nach weiteren 13 Monaten, ebenfalls aufgrund eines Produktionsfehlers, erneut kaputt. Zusätzlich geht die Festplatte kaputt, die auch einen Produktionsfehler aufwies. Es sind 25 Monate seit dem Kaufvertrag vergangen, hat K noch Anspruch auf Nachbesserung?
Beispiel 2: Käufer K kauft von Verkäufer V einen PC. Nach 12 Monaten verursacht ein Produktionsfehler im Netzteil einen Kurzschluss und grillt den kompletten PC. K verlangt Nachlieferung von V. V liefert einen neuen baugleichen PC. Nach 13 Monaten geht die Festplatte kaputt. Es sind 25 Monate seit dem Kaufvertrag vergangen, hat K noch Anspruch auf Nachbesserung?
Spontan mag man hier bei allen drei Mängel sagen: “natürlich nicht! Die 24 Monate sind abgelaufen”.
So einfach machen es sich auch viele Händler, dabei ist das Feld etwas umstritten. Um es vorweg zu nehmen: Streng nach dem Gesetz besteht teilweise noch ein Gewährleistungsrecht. Dies sieht nicht nur ein großer Teil der Wissenschaft so, sondern wohl auch der BGH. Das Problem ist: Auf diesem Feld gibt es fast gar keine Rechtsprechung. Einmal traut sich kaum ein Kunde in so einer Situation sich auf die Gewährleistung zu berufen und zweitens wird sich in der Regel bei solchen Fällen vor Gericht verglichen und der Händler gibt nach.
Rein rechtlich sieht es nämlich so aus: Die 2 Jahre basieren auf der Verjährung des Anspruches auf Nachbesserung. Gemäß § 212 I Nr. 1 BGB beginnt die Verjährung jedoch von neuem, wenn der Schuldner (in unserem Fall der Verkäufer) den Anspruch anerkennt. Das heißt wenn der Verkäufer sagt: “Ja hier liegt ein Gewährleistungsfall vor, du hast einen Anspruch auf die Übereignung einer mangelfreien Sache”, dann beginnt die Frist von 2 Jahren noch einmal von vorne. Eine Ausnahme soll nur zählen, wenn der Händler lediglich auf Kulanz eine Nacherfüllung vornimmt. Diese Anerkenntnis muss nicht wortwörtlich oder ausdrücklich abgegeben werden. Viel mehr kann dies auch konkludent, also durch schlüssiges Verhalten, erfolgen. Zum Beispiel wenn ein Händler anstandslos den Fehler beseitigt.
Unterschieden muss hier dann noch zwischen Nachbesserung und Nachlieferung werden. Grundsätzlich hat der Käufer nämlich das Recht zwischen beiden Arten der Nacherfüllungen zu wählen. Das heißt wenn ihr eine mangelhafte Sache erhaltet, könnt ihr entweder sagen, dass der Verkäufer sie reparieren oder eine neue Sache liefern soll (Ausnahme ist hier wenn eines unmöglich ist oder der Aufwand unverhältnismäßig wäre. Bei einem defekten Schlüssel eines Neuwagens kann somit nur Nachbesserung verlangt werden usw).
Bei der Nachbesserung (Beispiel 1) beginnt die Verjährung nur für konkret dieses Problem erneut. Das bedeutet, dass in dem Beispiel K tatsächlich noch einmal eine Beseitigung des Mangels am RAM verlangen darf. Der Anspruch auf Nacherfüllung bei der Festplatte ist dagegen verjährt. Die Festplatte stand nicht im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Mangel und somit hat die Verjährung nicht erneut begonnen.
Bei der Nachlieferung (Beispiel 2) beginnt die Verjährung für das gesamte Produkt und für alle Mängel von neuem. Dies geschieht, da der Käufer eine komplett neue Sache erhält, welches noch ganz andere Probleme haben kann, als die ursprüngliche Sache. Aus diesem Grund kann er auch eine Mangelbeseitigung bei der defekten Festplatte verlangen. Dafür ist es auch total unproblematisch, dass ursprünglich das Netzteil einen Fehler hatte, denn vielleicht hätte die ursprüngliche Festplatte den Defekt gar nicht gehabt.
Somit halten wir fest: Es gibt tatsächlich eine Kettengewährleistung, auch wenn sie vielen Händlern und Kunden wohl unbekannt ist. Auch wenn es fast keine Urteile zu diesen Fällen gibt, scheint der Fall recht klar zu sein. Der BGH hat signalisiert, dass er dieser Ansicht folgt und mit dem Palandt und dem Münchener Kommentar, sind auch die praxisrelevantesten Kommentare auf der Seite der Kettengewährleistung. Ob es dann wirklich etwas in der Praxis bringt ist natürlich fraglich, denn meist ist der Streitwert nicht so hoch, dass man das Prozessrisiko eingehen mag. Zumindest könnt ihr aber nun im nächsten Forenthread klugscheißern!
Pew Pew #13 und möglicher Livestream zum D3 Release
Wer sich für ein PvP-MMORPG interessiert, für den ist vielleicht Tera ganz interessant. Mich hat das Spiel ja schon gewonnen, als ich nen Hamster spielen konnte.
Wer mehr über Tera erfahren möchte, kann sich den aktuellen Pew Pew anhören, in dem wir mit zwei Tera-Spielern über den gestrigen Head-Start sprechen -> Pew Pew #13
Zusätzlich will ich auch noch einmal die Ausgabe #12 ans Herz legen! Sie hat aus irgendeinem Grund deutlich weniger Aufrufe als der Podcast davor mit Barlow. Dabei ist er imo wirklich gut geworden und Basti von BioWare gibt uns wirklich nen ehrlichen und guten Einblick, wie es hinter den Kulissen von nem riesigen Entwickler ausschaut, vor allem wenn es mal nicht so klappt, wie man es sich vorgestellt hat. Ich meine alle unsere Podcasts sind geil, aber vor allem die 12er ist imo super
Der 13er ist btw kein Stück schlechter geworden!!!!11111111elf.
Ansonsten: Momentan ist geplant, dass es nen Pew Pew Livestream kurz vor dem Launch von Diablo 3 geben wird (Also am 14.5 so ab ~22 Uhr bis zum Release um Mitternacht und kurz drüber hinaus). Erste Frage: Besteht generell Interesse? Zweite Frage: Bestimmte Wünsche für Gäste oder Themen?

weeplayde - 




