Der Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichtes Prof. Papier hatte es schon in der mündlichen Verhandlung im letzten Jahr gesagt, so sehr das Bundesverfassungsgericht auch gesucht hat, es hat niemanden gefunden der dieses Gesetz zu verteidigen mag. Ein Urteil noch aus dem Sicherheitswahn der großen Koalition und heute möchte keiner mehr etwas damit zu tun haben. Die CDU mag sich nicht daran erinnern wer dafür verantwortlich sei und die SPD tut so als hätten sie nie die Tragweite des Gesetzes erkannt gehabt. Noch kurioser ist, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger als Justizministerin eigentlich die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigen müsste, nur hat sie selbst, als sie mit der FDP noch in der Opposition war, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht gehabt und müsste nun quasi auf der Bank der Kläger und des Beklagten sitzen. Obwohl sie sich öffentlich weiter gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat, blieb sie der Verhandlung dann doch fern und ein armer Ministerial muss sich die Schelte des Bundesverfassungsgerichtes anhören.
Wer beim Thema Vorratsdatenspeicherung nicht ganz so fit ist: Die Vorratsdatenspeicherung speichert seit 2008 für 6 Monate jegliche “Verkehrsdaten” bei der Telekomunikation. Das bedeutet, dass beim Telefon quasi euer Einzelverbindungsnachweis gespeichert wird (Wen hast du wann und wielange angerufen), bei einem Handy in welcher Funkzelle du beim Anruf warst (Somit eine Ortung auf einige 100m möglich), bei eMails speichert der eMail-Provider welcher Benutzer, an welche eMail-Adressen, wann eine eMail geschrieben hat. Bei Internetprovidern wird gespeichert mit welcher IP-Adresse ihr wann und wielange im Internet gewesen seid. Nicht gespeichert werden Inhalte von Telefonaten oder eMails und es wird auch nicht gespeichert welche Internetadressen ihr aufgerufen habt.
Heute Morgen um 10 Uhr urteilte das Bundesverfassungsgericht und eigentlich ging man davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht nicht das Gesetz als eigentliches angreifen wird, da es nur eine Umsetzung der EU-Richtlinie ist, sondern nur die Übermittlung der Daten an die Ermittlungsbehörden stark beschränken wird. Daher war es doch ein wenig überraschend, dass es heute verkündete, dass alle beanstandete Paragraphen, sowohl im Telekommunikationsgesetz, als auch in der Strafprozessordnung, verfassungswidrig sind und daher nichtig. Ebenfalls überraschte das Gericht, dass es nicht nur die Verwendung der Daten verbot, sondern sogar schon die Speicherung als Verstoss gegen das Fernmeldegeheimnis des Grundgesetzes sah und daher eine sofortige Löschung aller bisher gesammelten Daten anordnete.
In der Urteilsbegründung wird kritisiert, dass die Verhältnissmäßigkeit nicht gewährt wäre, die Sicherheit der Daten nicht garantiert ist und es gar nicht geregelt ist wozu die Daten überhaupt gespeichert werden. Die Beschwerdeführer haben somit im vollem Umfang gewonnen und es ist ein böser Schlag ins Gesicht der Datenkrake Schwarz/Rot. Dies war übrigens das letzte Urteil von Prof. Papier, da er als Bundesverfassungspräsident aufhört, aber so hat er im letzten Urteil zumindest nomma die Pauke geschlagen.
Ach und um die Frage aus dem Topic zu beantworten: Keiner! Alles sind Gewinner! Verlieren ist eh doof!