Der Shitstorm und der Generalbundesanwalt

Nicht nur die Presse haut auf Generalbundesanwalt Harald Range ein, sondern auch ein großer Teil der Politik. Während die Opposition regelmäßig den Rücktritt fordert, distanziert sich sogar Justizminister Heiko Maas und Kanzlerin Merkel von Range. Aber warum überhaupt?

I.
Die Vorgeschichte

Vorgeschichte: Netzpolitik hat Dokumente vom Verfassungsschutz, die als Verschlusssache deklariert waren, veröffentlicht. Unter anderem wurden dadurch Pläne bezüglich der inländischen Überwachung des Geheimdienstes bekannt.

Daraufhin erstattete der Verfassungsschutz Anzeige gegen Unbekannt. Der Generalbundesanwalt, der unter anderem für Landesverrat zuständig ist, nahm Ermittlungen auf. Diese Ermittlungen richteten sich nicht nur gegen die Personen, die die Dokumente an Netzpolitik weitergegeben haben, sondern auch gegen die Blogger selbst.

Die Presse erkannte darin einen Angriff auf ihre Pressefreiheit und griff das Thema daher breit auf. Der allgemeine Wutbürger im Internet stieß sofort ins gleiche Horn. Mittlerweile hat sich sogar die Politik vor den Karren spannen lassen. Ein genauer Blick zeigt jedoch, der Skandal entstand erst nach der Skandalisierung.

II.
Rechtliche Einordnung

Rein vom formellen Vorgehen ist dem Generalbundesanwalt nicht viel vorzuwerfen. Die Entrüstung der Allgemeinheit basiert auf einem völligen Missverständnis unseres Rechtsstaates. Es ist beileibe nicht so, dass ein Staatsanwalt sich aussuchen dürfte gegen wen er wann und warum ermittelt. In § 152 Abs. 2 StPO ist das Legalitätsprinzip verankert. Dies schreibt der Staatsanwaltschaft vor, dass sie jeder Straftat nachgehen müssen.

Dieser Grundsatz soll sicherstellen, dass egal ob jemand arm  oder reich, bekannt oder unbekannt, schwarz oder weiß ist, er sich einem Strafverfahren nicht schon grundsätzlich entziehen darf. Zumindest muss ein Staatsanwalt den Aktendeckel öffnen, sich die Sache anschauen, eine Einstellung verfügen und den Aktendeckel wieder schließen. Diese Absicherung der Gleichbehandlung ist ein elementarer Bestandteil unseres demokratischen Rechtsstaates.

Dies bedeutet aber auch, dass wenn eine Strafanzeige erfolgt, die Staatsanwaltschaft grundsätzlich Ermittlungen einleiten muss. Von daher war es gar keine Frage OB ermittelt wird gegen Netzpolitik sondern höchste die Frage des WIE.

III.
Was tatsächlich passiert ist

Langsam lichtet sich der Dschungel, was wohl tatsächlich passiert ist. Der Bundesverfassungsschutz hat im Mai 2015 eine Anzeige erstattet und dabei gleich ein Gutachten beigelegt, warum es sich bei den Dokumenten um Staatsgeheimnisse handeln würde. Der § 94 StGB, der den Landesverrat unter Strafe stellt, verlangt nämlich, genauso wie § 95 StGB, Offenbaren von Staatsgeheimnissen, dass ein Staatsgeheimnis vorliegt.

Im Juni 2015 gab der Generalbundesanwalt ein eigenes Gutachten in Auftrag um festzustellen, ob es sich tatsächlich um Staatsgeheimnisse handelt.

Ab jetzt wird es rechtlich ein wenig komplizierter. Grundsätzlich Verjähren diese Straftaten nach 3 Jahren und 5 Jahren. Die Pressegesetze kennen als Privileg für die Presse jedoch deutlich kürzere Verjährungsfristen. In § 22 Berliner Pressegesetz wird für Vergehen lediglich eine Verjährungsfrist von 6 Monaten festgesetzt. Zumindest bei § 95 StGB handelt es sich lediglich um ein Vergehen und es würde, da die Veröffentlichung im Februar erfolgte, bereits im August die Verjährung eintreten. Dieser Umstand wird häufig übersehen.

Um den Eintritt einer möglichen Verjährung zu verhindern, kann sie  unterbrochen werden. Dies geschieht vor allem durch die Anordnung bestimmter Ermittlungsmaßnahmen. Zum Beispiel die Vernehmung des Beschuldigten oder die Anordnung einer Hausdurchsuchung. Das mildeste Mittel ist jedoch, dass man dem Beschuldigten einfach einen Brief schreibt mit dem Hinweis, dass gegen ihn ermittelt wird.

Dies wurde gegenüber Netzpolitik getan. Bewusst wurde von jeglichen anderen Maßnahmen abgesehen. Daher hinkt auch der Vergleich mit der Spiegel-Affäre gewaltig. Der Generalbundesanwalt hat sich hier sehr zurückgenommen und tatsächlich das Minimum der Maßnahmen ergriffen, die er hat ergreifen müssen.

IV.
Nun wird’s bissel schmierig

Ab jetzt wird die Geschichte etwas unangenehmer, denn nun mischt sich das Netz und die Politik ein. Die Presse hat eine riesige Welle der Kritik losgetreten. Dies mag verständlich sein, denn die Presse betreibt auch Lobbyarbeit in eigener Sache und ist natürlich an einer starken Pressefreiheit interessiert. Pressefreiheit wird jedoch nicht unbeschränkt gewährt.

Kurze Zeit später wurde groß verkündet, dass der Generalbundesanwalt auf Druck der Öffentlichkeit die Ermittlungen „ruhen“ lässt. Dazu muss man sagen, dass diese Nachricht wieder auf ein völliges Verkennen der rechtlichen Befugnisse des Generalbundesanwalts basiert. Dazu hat auch Bundesjustizminister Maas beigetragen der am Freitag verkündet hatte, dass er es begrüße, dass der Generalbundesanwalt das Ermittlungsverfahren ruhen lassen will. Ein Ermittlungsverfahren kann nicht „ruhen“. Es kann entweder laufen oder es kann, möglicherweise vorläufig, eingestellt werden.

Fakt ist jedoch, dass der Generalbundesanwalt gar nichts ruhen lässt. Er hat lediglich im Mai, also weit vor dem Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens seine Mitarbeiter angewiesen keine weiteren Ermittlungsmaßnahmen zu ergreifen, bevor nicht das Gutachten fertig ist. Das Ermittlungsverfahren läuft aber selbstverständlich weiter.

Nun hat sich aber der Generalbundesanwalt auch noch einmal persönlich zu Wort gemeldet und den Einfluss aus Berlin kritisiert. Da auch der zweite Gutachter wohl zum Ergebnis kam, dass es sich um Staatsgeheimnisse handelte, soll die Politik den Stopp des Gutachtens gefordert haben.

Dazu muss man wissen: Die Staatsanwaltschaften in unserem Lande gehören nicht zur unabhängige Judikativen, sondern sind weisungsgebundene Teile der Exekutive. Zwar wird dies teilweise in der Literatur noch anders gesehen, allgemeiner Konsens ist aber wohl, dass die Staatsanwaltschaft nicht zur Judikativen gehört. Jeder Staatsanwalt hat daher einen Vorgesetzten und der höchste Staatsanwalt einer Behörde untersteht direkt dem jeweiligen Justizminister. Das heißt konkret, dass der Justizminister jederzeit seiner Staatsanwaltschaft Anweisungen geben kann, wenn er dies denn möchte. Daher musste der Generalbundesanwalt zähneknirschend der Weisung am Ende folgen.

In der Praxis genießen Staatsanwälte aber ähnliche Privilegien wie die Richter. So dürfen sie in der Regel selbst in ihren Sachen entscheiden und auch frei über ihre Arbeitszeit und ihren Arbeitsort bestimmen. Anders als bei einem Richter kann der Vorgesetzte aber jederzeit sich selbst die Sache zur Entscheidung aneignen oder einen anderen Staatsanwalt damit beauftragen. Selbstverständlich kann der Vorgesetzte auch Weisungen erteilen, an die sich der Staatsanwalt halten muss.

Daher ist es absolut unverständlich, wie sich der Bundesjustizminister nun hinstellen kann und sich von der Arbeit seines Generalbundesanwalts distanziert. Das ist sein direkter und weisungsgebundene Untergebener. Als Reaktion darauf wurde Range nun aber entlassen. Dies war vermutlich unvermeidbar nach den klaren und kritisierenden öffentlichen Worten gegenüber seinem vorgesetzten Justizminister.

V.
Liegt Landesverrat vor?

Eine völlig andere Frage ist natürlich, ob strafrechtlich überhaupt etwas an der Sache dran ist. Der Landesverrat nach § 94 StGB wird vermutlich nicht erfüllt sein. Dazu hätten die Blogger gezielt die BRD schaden wollen müssen. Davon ist nicht auszugehen.

Spannender wird § 95 StGB, das Offenbaren von Staatsgeheimnissen. Dies kann tatsächlich vorliegen, wenn es sich bei den Dokumenten um Staatsgeheimnisse handelt. Ob dies der Fall ist, kann momentan wohl nicht eindeutig beurteilt werden.

Ebenfalls interessant ist aber, dass die Blogger wohl unzureichend strafrechtlich beratend sind. So veröffentlichten sie nämlich das Schreiben des Generalbundesanwalts an sie im Originalwortlaut. Der § 353d StGB verbietet jedoch die Veröffentlichung von bestimmten strafrechtlichen Dokumenten bevor sie in der Hauptverhandlung erörtert wurde. Darunter kann möglicherweise auch das Schreiben des Generalbundesanwalts fallen. In diesem Fall droht zwar nur Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, trotzdem ist man hier ein unnötiges Risiko eingegangen.#

VI.
Fazit

Wie so häufig lag ursprünglich gar kein Skandal vor. Dieser entstand erst durch die reflexartige Empörung aus Unwissenheit über die rechtlichen Hintergründe. Range scheint tatsächlich alles richtig gemacht zu haben und der Einzige zu sein, der tatsächlich ein Interesse an einem fairen rechtsstaatlichem Verfahren zu haben.

Noch Kurioser wird es, wenn man sich anschaut, welche Leute sich am lautesten Empört haben. Es sind diejenigen die eigentlich immer für vermeintliche Rechtstaatlichkeit und Demokratie einstehen. Anscheinend finden sie Gleichbehandlung vor dem Gesetz und Rechtsstaatlichkeit nur solange gut, wie sie selbst daraus Vorteile ziehen.

6 Gedanken zu „Der Shitstorm und der Generalbundesanwalt“

  1. Ich finde es jedesmal wieder erschreckend, wieviel Druck die Medien, und letzten Endes der Pöbel, ausüben können.
    Es kann doch nicht sein, das ein einigermaßen vernünftiges Rechtssystem so einfach ausgehebelt wird und dann vorm „Wutbürger“ resigniert.

    P.s.: Netter Post!

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  2. Danke für diesen Beitrag, er unterscheidet sich ja sehr von der allgemeinen Berichterstattung und hilft, ein differenzierteres Bild der Lage zu bekommen. Allerdings würde ich es begrüßen, wenn du diesen Beitrag (und jene, die noch folgen mögen) korrekturliest. Vor allem fehlende Kommata machen es unnötig schwer, den Inhalt von Schachtelsätzen schnell zu erfassen.

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  3. Toller Artikel und Super Fachliche Aufklärung.

    Was ich nicht ganz verstehe, ist nicht die Rechtliche Situation die hast du Super erklärt, sondern wie kann überhaupt ein Ermittlungsverfahren gegen ein so weit Vernetztes und Viel Zitiertes in den Massenmedien Medium überhaupt ermittelt werden? Den Leuten muss doch von Anfang an klar gewesen sein das eine Ermittlung automatisch öffentlich wird. Wenn sich schon nicht der BND und Verfassungsschutz davor schützen kann. Bei so einer Ermittlung muss ich doch 100% das Auge der Öffentlichkeit mit in Kauf nehmen und gleich 100mal bessere Arbeit abliefern.

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