Schildkröte mit Hut #27

Schildkröte mit Hut 27! Ohne feste Themen lassen wir uns diese Folge ein bisschen treiben, aber gelangen dann doch noch zu interessanten Ansichten. Eine Korrektur vorweg: Sanitäter bzw. Ärzte dürfen zur Selbstverteidigung in Kriegen bewaffnet sein.

Schildkröte mit Hut #27

Unter Weiterlesen findet ihr ein Bild, dass dann zum Ende des Podcasts wichtig wird.

Aras Boden

15 Gedanken zu „Schildkröte mit Hut #27“

  1. Zum Thema Verfassung “ Dieser Zwischenlösungscharakter kam auch in der Präambel („für eine Übergangszeit“) und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.““ Und eigentlich wurde das bis heute nicht gemacht oder sehe ich das falsch ? Aber ja Becks ist relativ herb und kostet in Thüringen / Bayern ca 14 € krombacher ca 12€

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    • Die Präambel wurde zur Wiedervereinigung geändert. Der Zusatz „Übergangszeit“ wurde ersatzlos gestrichen. Darüber hinaus spricht „für eine Übergangszeit“ nicht gegen eine Verfassung. Eine Verfassung muss nicht eine unendliche Gültigkeit anstreben. Die Verfassungen ändern sich regelmäßig, zumindest inhaltlich. „Dauerhaftigkeit“ ist keine Voraussetzung für eine Verfassung.

      Art. 146 GG regelt lediglich die Möglichkeit sich eine neue Verfassung zu geben. Art. 146 GG möchte nicht zum ausdruck bringen, dass das Grundgesetz keine Verfassung sei. Dass der Grundgesetzgeber schon immer davon ausging, dass das Grundgesetz eine Verfassung bildet zeigt Art. 20 III GG in dem es von „verfassungsmäßiger Ordnung“ spricht.

      Auch die fehlende Bezeichnung als „Verfassung“ ist irrelevant… In Dänemark heißt die Verfassung ebenfalls „Grundgesetz. In Schweden ist die Verfassung auf mehrere Gesetze aufgeteilt (die alle kein „Verfassung“ im Namen haben) und Großbritannien hat gar keine schriftliche Verfassung.

      Spätestens mit der Wiedervereinigung ist das Grundgesetz eine ganz klassische Verfassung. Die besseren Argumente sprechen sogar dafür, dass das Grundgesetz bereits seit 1949 eine Verfassung ist.

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      • ich persönlich halte das grundgesetz auch für eine verfassung und sehe mich selbst nicht als reichsbürger. aber ich finde das thema relativ interesant den der wortlaut worauf sich mein obere post bezogen hatte ist “ die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“ und das Volk hatt nie etwas beschlossen den dafür müsste es ja eine volksbefragung / wahl gegeben haben oder sehe ich das falsch ?

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        • Damit ein Volk etwas „beschliessen“ kann muss es das nicht in direkter Wahl tun. In der aktuellen Präambel des Grundgesetzes steht ja zum Beispiel auch:

          „hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

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        • Außerdem ist es viel mehr die Ausnahme, dass eine Verfassung „gewählt wird“, denn meistens gibt es ja vorher gar keine Staatsorganisation nach der eine Wahl stattfinden kann. Aber auch Diktaturen oder andere Staatsformen könnten ja eine Verfassung haben.

          Wie gesagt der Art. 146 GG regelt nur die Möglichkeit die Verfassung gänzlich zu ersetzen. Es definiert nicht den Begriff der Verfassung.

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  2. Erstmal vielen Dank! Es ist jedes Mal ein Vergnügen euch zuzuhören.

    @ Ara: Natürlich ist das erste Bier das Beste und nicht das 2. oder 3.
    @ Yrgav: Becks schmeckt herb. Ist eins der herbsten Biere die ich kenne.

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