Der Fahnen „Diebstahl“

Momentan auf vielen Blogs zu sehen ist folgender Artikel: Klick mich

Im Artikel wird vom „Fahnen-Klau“ oder „Fahnen-Diebstahl“ gesprochen. Da hier ja doch gelegentlich die Frage aufkommt, was einem so im Studium erwartet, bietet dieser Artikel eine wunderbare Grundlage, um dies einmal zu demonstrieren (sollten es an der einen oder anderen Sache etwas ungenau sein, mag man es mir Verzeihen, die Einzelheiten der Delikte sind schon etwas her, dass ich sie das letzte Mal gelernt habe).

Der erste Punkt ist natürlich der Diebstahl nach § 242 StGB. Der Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache: Eine Fahne ist unproblematisch eine bewegliche Sache. Sie ist auch Fremd, weil sie dem Hauseigentümer gehörte. Wegnahme ist der Bruch fremden und begründen neuem Gewahrsams. Gewahrsam ist die tatsächliche Sachherrschaft. Die hat der Eigentümer unproblematisch verloren und die Sachherrschaft wurde vom „Dieb“ ausgeübt.

Subjektiv muss neben dem normalen Vorsatz aber auch eine Zueignunsabsicht vorliegen. Das bedeutet: Es muss billigend in Kauf genommen werden, dass der bisherige Berechtigte enteignet wird und der Täter muss mit Absicht (Es muss ihm gerade darauf ankommen) sich die Sache zueignen.

Ersteres ist unproblematisch erfüllt, der bisherige Eigentümer wird aus seiner Position als Eigentümer der Fahne verdrängt. Problematisch ist jedoch die Aneignung. Der Täter will sich ja gar nicht die Fahne zu nutze machen… Weder will er sie seinem Vermögen zufügen, noch selbst irgendwie Nutzen oder sonst was damit funktionell ausführen. Es geht ihm einzig und alleine darum, dass der bisherige Eigentümer sie nicht mehr hat.

Somit liegt kein Diebstahl vor.

Eine Strafbarkeit wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) scheitert an einer ähnlichen Problematik. Die Zueignungsabsicht muss sich bei der Unterschlagung irgendwie nach außen manifestieren. In der Regel also, dass sich jemand selbst als neuer Eigentümer aufspielt. Dies ist hier nicht gegeben.

Nun muss man etwas kreativer werden. Was kommt noch in Frage?

Theoretisch möglich wäre eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB. Eine fremde Sache haben wir. Wurde sie aber beschädigt oder zerstört? Davon wissen wir nichts… Vielleicht liegt sie irgendwo sicher verwahrt. Somit auch keine Sachbeschädigung, solange die Sache nicht beschädigt oder zerstört wird.

So und nun bleibt eigentlich nur noch eins: Der Hausfriedensbruch nach § 123 StGB. Tatsächlich scheint dieser Tatbestand einschlägig zu sein. Dazu müsste man aber auf befriedetes Besitztum gelangt sein. Im Artikel steht, dass die Diebe sich wohl durch eine Hecke kämpften. Wenn die Hecke tatsächlich das Grundstück abgrenzte, muss wohl von einem Hausfriedensbruch ausgegangen werden. Denn der Eigentümer des Grundstücks wollte sicher nicht die Leute zum Klauen der Flagge auf dem Grundstück haben.

Und was für Auswirkungen hätte das nun in der Praxis?

Tatsächlich könnte ein Staatsanwalt hier den Diebstahl nach § 242 StGB anklagen. Dann droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Ein geschickter Verteidiger könnte nun aber genau diese Mängel aufzeigen und deutlich machen, dass die Fahne ja nicht entwendet wurde, um sie seinem eigenen Vermögen zuzueignen, sondern nur entfernt werden sollte. Sollte dann wirklich nur der Hausfriedensbruch übrig bleiben, droht lediglich Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Dies ist im Gegensatz zum Diebstahl wirklich eine Bagatelle und würde vermutlich (bei Ersttätern folgenlos) eingestellt werden.

Radfahrer-Urteil oder Warum der BGH falsch liegt

Heute hat der BGH im Radfahrer-Urteil entschieden. Kurze Zusammenfassung: Radfahrerin fährt ohne Helm. Autofahrerin öffnet ohne zu schauen die Tür. Radfahrerin fällt hin und verletzte sich am Kopf, weil sie keinen Helm hat. Autofahrerin sagt „hättest du nen Helm getragen, wären deine Verletzungen nicht so schlimm, ich zahl nur 80%“. Radfahrerin sagt „Ich fahr so viel ohne Helm wie ich möchte und du sollst 100% zahlen“. Das LG Flensburg gab der Radfahrerin Recht. Das OLG Schleswig entschied dagegen zugunsten der Autofahrerin. Nun hat der BGH entschieden. Der BGH schließt sich grundsätzlich dem LG Flensburg an. Die Radfahrerin hat demnach kein Mitverschulden am Schaden.

In der Presse wurde die eigentlich juristische Frage häufig massiv falsch dargestellt. Es geht nicht darum, ob eine Helmpflicht besteht oder nicht. Selbst wenn der BGH anders entschieden hätte, wäre es keiner (auch keiner quasi) Helmpflicht gleichgekommen. Es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen „Du darfst das nicht machen“ und „Du darfst das machen, wenns aber schief geht, dann ersetzt dir keiner den Schaden“. Auch in anderen Bereichen gilt letzteres, ohne dass es einem Verbot gleichkommt. Wenn jemand schneller als 130km/h auffer Autobahn fährt und es kommt zu einem Unfall, wird er regelmäßig zumindest seine Betriebsgefahr (20%) tragen müssen. Zumindest kann er sich aber nicht darauf berufen, dass der Unfall unabwendbar war.

Auch der ungeschützten Geschlechtsverkehr ist in Deutschland nicht verboten. Auch würde keiner sagen, dass es ein „Quasi-Verbot“ gibt. Kommt es dann aber zu einer HIV-Infektion, wird der Schadensersatz regelmäßig gemindert, weil beiderseitig auf Kondome verzichtet wurde. Der große Unterschied zwischen einem Verbot und einem eigenverantwortlichem Risiko: Im 1. Fall werde ich auch bei Nichteintritt eines Schadens sanktioniert (Bußgeld oder Strafe). Im 2. Fall muss ich lediglich die Kosten für den Schaden tragen, wenn etwas schiefgeht.

Zwischenfazit: Natürlich darf man son Blödsinn machen, wie ungeschützten Sex in Dark Rooms, 200km/h auf der Autobahn oder Radfahren ohne Helm… Aber wenn dann was passiert, muss man halt die Konsequenzen (mit-)tragen.

In der Gesellschaft (und vor allem den Online-Kommentaren) werden hier viele Bereiche vermengt. Der häufigste Tenor ist „der Staat soll mir nicht alles verbieten, ich bin ein eigenverantwortlicher Mensch und darf selbst entscheiden ob ich mit Helm fahre oder nicht“… Genau dies zeigt, wie schräg diese Ansicht ist. Denn die Person will ja gerade KEINE Eigenverantwortung übernehmen. Denn Eigenverantwortung bedeutet, dass man selbst die Verantwortung übernimmt, wenn man ohne Helm fährt aka wenn der Kopf dann matsch ist, man selbst schuld hat. Nein, man möchte ohne Helm fahren, die Verantwortung aber dann auf die Allgemeinheit abwälzen.

Das heutige BGH-Urteil (was rechtlich sicherlich gut vertretbar ist und insgesamt eine schwere Frage ist) ist aber kein Urteil für die Freiheit oder Eigenverantwortlichkeit, sondern ein Urteil, dass die individuellen Risiken die man eingeht auf die Gesellschaft überträgt. Somit das Gegenteil von Eigenverantwortlichkeit. Auch fragt sich kaum jemand, was denn bitte die Autofahrerin dafür kann, dass ihr Unfallopfer keinen Helm getragen hat.

Sofern ich das Ergebnis vom BGH für vertretbar halte (ich hätte als Richter aber vermutlich anders gestimmt), ist die Argumentation, zumindest soweit sie sich aus der Pressemitteilung ergibt, wenig überzeugen. Der BGH stellt treffend fest:

Zwar kann einem Geschädigten auch ohne einen Verstoß gegen Vorschriften haftungsrechtlich ein Mitverschulden anzulasten sein, wenn er diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt.

Es geht also primär darum, ob ein „ordentlich und verständiger Mensch“ beim Radfahren einen Helm tragen würde. Hier macht der BGH aber meiner Meinung nun einen argen Fehler, wenn es weiter argumentiert:

Ein solches Verkehrsbewusstsein hat es jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls der Klägerin noch nicht gegeben. So trugen nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2011 innerorts nur elf Prozent der Fahrradfahrer einen Schutzhelm.

Hier sind gleich zwei Punkte problematisch. Auf der einen Seite unterstellt der BGH, dass die Mehrheit der Menschen „ordentlich und verständig“ ist. Er kann sich anscheinend nicht vorstellen, dass die Mehrheit der Menschen dies nicht ist. Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Autofahrer regelmäßig Stoppschilder ohne vollständigen Stillstand an der Haltelinie überfahren (sicherlich mehr als 50%). Würde der BGH dann hier auch kein Mitverschulden annehmen, wenn jemand ein Stoppschild überfährt? Ich glaube nicht. Klar liegt der Fall hier etwas anders (da das Überfahren der Stoppschildes sanktioniert wird), aber die Argumentationsweise wäre die selbe.

Der zweite Punkt, der imo noch schwerer wiegt ist: Die Frage ist doch schon falsch gestellt worden? Es kann doch nicht darum gehen, was der „ordentliche und verständige“ Mensch tut, sondern es muss darum gehen, was der „ordentliche und verständige“ Mensch meint tun zu sollen. Die Frage „Fahren sie mit Fahrradhelm?“ ist eine andere als „Sind Sie der Meinung, dass ein verantwortungsvoller Radfahrer mit Helm fahren sollte? Und es wird sicherlich etliche Radfahrer die sagen würden, dass sie zwar ohne Helm fahren, jedoch einsehen, dass sie eigentlich einen tragen sollten.

Der BGH hat hier wohl eher politisch motiviert geurteilt. Da es sich aber ja anscheinend mit dem gesunden Volkszorn deckt, wird es in der Allgemeinheit relativ positiv aufgenommen. Argumentativ fällt die Begründung aber sehr dünn aus. Obwohl ich das Ergebnis zumindest für vertretbar halte, auch wenn ich anders entschieden hätte.

Österreich und die Rechtsstaatlichkeit

Österreich ist ein komisches Land. Nicht nur, dass man beim Essen aufpassen muss, dass einem nicht irgendwelche Organe untergeschoben werden, nein auch rechtlich ist das Land abenteuerlich.

Ich war für ein Paar Tage bei unseren schönen Nachbarn und hatte auch das Vergnügen mit dem Auto über die Autobahn zu kurven. Während es am Sonntag ohne LKW-Verkehr noch ging, war es am Montag die Hölle. Die österreichische Autobahn war das schlimmste was ich seit langem erlebt habe. Die haben ein Tempolimit von 130 km/h und dies führt zu einem beeindruckendem Phänomen: Sie drängeln wie sau.

Ich bin kein schreckhafter Autofahrer, aber Österreicher halten absolut 0 Abstand. Während auf der rechten Spur die LKW mit 80-90 km/h rumtuckern, kommen auf der linken Spur die PKW mit 130-140 km/h. Das alles ist auch kein Problem, aber wenn man dann mal einen LKW überholt, fahren die auf 10 Meter ran. Gerne fahren sie auch in Kolonnen von 4-5 Fahrzeuge mit ebenfalls maximal 10 Meter Abstand. Teilweise sah ich im Rückspiegel nicht mal mehr die Scheinwerfer des mir Hinterherfahrenden. Und das passierte nicht gelegentlich, wie man auch in Deutschland nen verrückten hinter sich hat, nein es geschah in ca 90% der Fälle. Es wurde einfach kein Abstand gehalten und in Deutschland wäre mehrfach der Straftatbestand der Nötigung dadurch erfüllt worden.

Aber zumindest sind die Österreicher konsequent: Auch beim Wiedereinscheren halten sie sich nicht an Abstände. Sie ziehen einfach von links nach rechts in den Sicherheitsabstand. Würde man nur einen Tick beschleunigen, würde man den Einscherenden erwischen.

Warum die Österreicher so fahren ist mir nicht ganz klar… Liegt es wirklich am 130er Limit? Insgesamt erklärt dies aber, warum Österreich trotz den eigentlich besseren Voraussetzungen (Tempolimit, weniger Verkehr, mehr ländliche Gegend usw.) eine höhere Verkehrstotenquote hat als Deutschland.

Aber nun auch was rechtliches: Während alles wie die Lebensmüden gefahren sind, bin ich natürlich in ne Raubritter-Kontrolle geraten. An einem Autobahnzubringer stand die Polizei mit einer Laserpistole. Der Autobahnzubringer war quasi schon ausgebaut wie eine Autobahn, trotzdem war noch 50. In ner Kolonne von 5 Fahrzeugen fahre ich also Richtung Autobahn und dort stehen sie. Und da kann mir keiner erzählen, dass das ein Unfallschwerpunkt ist… Es ist einfach um die Kassen zu füllen. Aber gut, thats life.

Als ich die Polizei sah, guckte ich aufs Navi wieviel ich dort fahren dürfte und sah dann auch gleichzeitig, dass das Navi mir 58 oder 68 km/h bei erlaubten 50 km/h anzeigte. Gehen wir vom Letzteren aus und etwas Toleranz, liege ich also rund 15km/h drüber. Nicht die Welt.

Als die Polizei mich aber nicht rausgewunken hat, ging ich davon aus, dass sicherlich ein anderes Fahrzeug nur gemessen wurde und nicht ich. Meine Beifahrerin erklärte mir dann aber, in Österreich kommt das per Post. Ich erwiderte, dass dies doch völlig absurd wäre, sie haben kein Foto und wissen doch gar nicht wer gefahren sei. Das sei in Österreich aber egal…

Später recherchierte ich das Ganze und tatsächlich scheint sie Recht zu haben. Einem deutschen Juristen stellen sich da die Fußnägel auf. Die Österreicher kennen zwei Verfahren.

Das erste ist die Anonymverfügung: Es interessiert die Behörde einfach nicht wer gefahren ist. Der Halter kriegt den Bescheid und kann sich das Geld dann einfach selbst vom Fahrer besorgen. Solange die Behörde Geld innerhalb von vier Wochen bekommt, ist es ihr egal. So wie es in Deutschland lediglich bei Parkverstößen möglich ist. In Österreich können so ganz erhebliche Strafen in dreistelligem Bereich eingetrieben werden. Einfach weil ein Polizist am Straßenrand steht und meint er habe irgendwas gemessen. Um dem ganzen die Krone aufzusetzen: Der Polizist darf die Geschwindigkeit auch schätzen. Wenn der Polizist also meint „Das war schon irgendwie zu schnell“ kann dem Halter einfach ein Bußgeldbescheid zugehen. Ein absoluter undenkbares Vorgehen in Deutschland.

Was aber wirklich schockiert ist das andere Verfahren: Die Lenkererhebung. Bei schwereren Verstößen oder wenn bei der Anonymverfügung nicht gezahlt wird, wird eine Lenkererhebung durchgeführt. Hier wird dann, ohne Foto, einfach vom Halter verlangt, dass er den Fahrer benennt. Das Auskunftsverweigerungsrecht tritt einfach zurück… Wenn der Fahrer nicht benannt werden kann oder will, interessiert es die Behörde nicht. Dann gibt es eine Strafe gegen den Halter.

Es stellt sich also faktisch wie folgt dar: Die Behörde hat absolut nichts in der Hand, was den Fahrer identifizieren könnte. Trotzdem muss sich der Halter entweder selbst belasten (wenn er der Fahrer war) oder wird bestraft. Hier droht dann sogar Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten.

Auch wenn er einen Verwandten angeben muss, verlangt das Gesetz diesen Verrat. In Deutschland wäre auch dies undenkbar. Natürlich besteht bei uns ein Auskunftsverweigerungsrecht gegenüber Fragen die einen selbst belasten. Auch darf bezüglich Verwandten die Aussage verweigert werden. Dann muss die Behörde selbst die Ermittlungen führen und den Fahrer überführen.

Hier stellen sich einem deutschen Juristen wirklich ALLE Nackenhaare auf. Auch der österreichische Verfassungsgerichtshof teilte diese Bedenken und erklärte in den 80er Jahren, dass hier die absoluten Grundlagen des Rechtstaates mit Füßen getreten wurden und erklärte die Lenkererhebung für verfassungswidrig. Was machte die österreichische Politik? 1986 führte sie die Lenkererhebung wieder ein, hob sie aber auf Verfassungsrang. Damit konnte der Verfassungsgerichtshof die Norm nicht mehr aufheben.

Der europäische Gerichtshof für Menschenrecht duldete dieses Vorgehen 2005 mit einer abenteuerlichen Begründung „Es würde kein Zusammenhang zwischen der Auskunftserteilung einem möglichen Strafverfahren geben“…. Die Argumentation: Der Halter soll ja nicht zugeben, dass er zu schnell gefahren sei, sondern nur, dass er Gefahren sei. Dies würde aber ja noch nicht den Verdacht einer Straftat begründen. Auch hier mit deutscher Rechtsprechung absolut unvereinbar. Der BGH vertritt hier die sogenannte „Mosaiktheorie“. Bereits wenn nur ein Mosaikstein, welches zu einer späteren Strafverfolgung führen könnte, bekanntgegeben werden müsste, darf die Auskunft in Deutschland verweigert werden.

Einen Trost gibt es für deutsche Halter jedoch: In Deutschland kann eine Lenkererhebung nicht durchgeführt werden. Die deutschen Behörden halten es nämlich nicht mit der deutschen Verfassung zu vereinbaren. Für deutsche Fahrer gilt dies jedoch nicht… Fährt ein deutscher Fahrer in einem österreichischem Auto zu schnell (wie in meinem Fall), darf er mittels Lenkererhebung ermittelt werden.

Jugendstrafrecht anhand eines aktuellen Beispiels

Große Empörung an deutschen Stammtischen. Was ist passiert?

Am letzten Wochenende soll ein 14-jähriger Mädchen von zwei Jugendlichen (17 und 18 Jahre, beiderlei Geschlecht) zusammengeschlagen worden sein. Ein dritter Filmte die Tat. Die Empörung im Netz ist mal wieder groß. Aber warum eigentlich genau? Dass sich Jugendliche prügeln, ist nun wirklich nichts Neues. Dass das Opfer dabei gefilmt wird… Naja, ob da nun jemand beisteht und zuguckt oder das ganze Filmt, das ist nun auch net mehr der große Unterschied. Von der Brutalität zeigt das Video, wie mit Schuhen (zumindest aber relativ flexible Sohlen) auf den Kopf getreten wird. Grundsätzlich natürlich ein anderes „Level“ als ne einfache Schlägerei, aber weit entfernt von tatsächlichen Tötungsabsichten. Deswegen wird auch „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Das Beispiel eignet sich aber gut, um die Jugendkriminalität darzustellen und den Sinn und Zweck des Jugendstrafrechts aufzuzeigen

Denn gestolpert bin ich zum Beispiel über folgende Aussage bei Steve auf dem Blog:

Ich hoffe sehr, dass in diesem Fall ein strenges Urteil verhängt wird. Wohin soll das alles noch führen?

Und da frag ich mich tatsächlich: Warum? Warum kein gerechtes Urteil? Oder ein sinnvolles Urteil? Warum wünscht man sich ein strenges Urteil? Solche Forderungen, die ja häufig gemacht werden, entlarven ein komisches Denkmuster. Wenn ich auf ein Übel mit einem sehr strengem oder hartem Übel reagiere, dann wird das erste Übel irgendwie wieder aufgehoben. So oder so ähnlich muss die Logik wohl ablaufen. Logisch ist das ganze aber natürlich nicht. Das Jugendstrafrecht verfolgt daher auch einen völlig anderen Zweck. Ausnahmsweise steht dies sogar im Gesetz selbst und zwar in § 2 I JGG:

Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten.

In Kurz: Das Ziel des Jugendstrafrechts ist somit, dass der Jugendliche zukünftig keine Straftaten mehr begehen wird (in den Kommentaren heißt es einmal, das Jugendstrafrecht sei kein Strafrecht sondern ein „Erziehungsrecht“. Das ist falsch… Das Jugendstrafrecht ist kein Recht um jemanden zu erziehen… Erziehung ist lediglich das MITTEL, um jemanden von Straftaten abzuhalten. Wenn jemand schlecht erzogen ist aber keine Straftaten begeht, ist er kein Fall vom Jugendstrafrecht. Ein großer Unterschied, den auch viele Juristen nicht kennen). Und, wie hier schon mehrfach erwähnt, führen hohe Strafen, vor allem bei Jugendlichen, zu höheren Rückfallquoten. Vor allem wenn Jugendstrafe  ohne Bewährung (Also Gefängnis) verhängt wird, liegt die Rückfallquote bei fast 80%. Zum Vergleich: Bei einer Einstellung des Verfahrens liegt die Quote bei 40%, bei Erziehungsmitteln und Zuchtmitteln (Sozialstunden usw) bei rund 55%. Die Zahlen darf man aber nicht direkt vergleichen, da natürlich die Jugendlichen die zur Jugendstrafe verurteilt werden in der Regel problembelasteter, als Jugendliche die mildere Mittel bekommen. Insgesamt zeigt die hohe Rückfallquote bei der Jugendstrafe aber, dass Jugendstrafe definitiv das falsche Mittel ist.

Abschreckung funktioniert, wie hier auch schon mehrfach geschrieben, höchstwahrscheinlich nicht. Bisher konnte keine Studie auch nur im Ansatz belegen, dass Abschreckung funktioniert. Teilweise kann nachgewiesen werden, dass das subjektive Entdeckungsrisiko gegebenenfalls „abschreckend“ wirken kann, jedoch nicht die Höhe der angedrohten strafen. Und zwar aus verschiedenen Gründen:

1. Wer weiß überhaupt welche Strafe droht? Der Verbrecher schlägt vorher das StGB auf und guckt nach „oh für „Auf den Kopf treten“ gibt es sechs Monate bis zu zehn Jahren, dann lass ichs lieber bleiben“ nein…

2. Die meisten Taten sind entweder Affekt-Taten oder Beziehungs-Taten… Zumeist denkt der Täter da nicht groß über die Konsequenzen nach.

3. Jugendliche haben eh eine geringere Selbstkontrolle. Es zeichnet Jugendliche geradezu aus, dass sie Sachen machen ohne groß zu überlegen.

Hier kann man nur mit Erziehung und Lebenshilfe weiterkommen… Wer sich gar nicht kontrollieren kann, der kann gar nicht sinnvoll eine Nutzen-Kosten-Rechnung aufstellen. Und vor allem „ein weiches Urteil hat nichts gebracht, nun müssen strenge Urteile her“, was ist denn das für ein Schwachsinn? Ich glaube ich habe das Beispiel schon mal gebracht: Wenn jemand mit Kopfschmerzen zum Arzt geht und der Arzt verschreibt ein Medikamente und es wirkt nicht. Man dann wieder zum Arzt geht und sagt „wirkt nicht“ und er einem die doppelte Dosis verschreibt, die aber immer noch nicht wirkt. Spätestens wenn der Arzt dann die Dosis wieder erhöht, wird man doch den Arzt wechseln? Bei der Strafe wird aber so gehandhabt… Wenn eine milde Strafe nicht gereicht hat, dann muss eine härtere her. Anstatt also mal die Maßnahme zu wechseln, wird einfach nur eine höhere Dosis verschrieben. Absurd.

Und was ebenfalls bei der Jugendstrafe nicht vergessen werden darf: Die Entwicklung von Jugendlichen folgt in bestimmten wichtigen Phasen. Vor allem zwischen dem 13. und dem 21. Lebensjahr entkoppelt sich der Jugendliche von seinem Elternhaus. Gleichaltrige werden die stärkeren Bezugspersonen und die Jugendlichen werden Selbstständig und lernen Verantwortung zu übernehmen. Wenn wir die für diese Zeit ins Gefängnis stecken, wie soll dann eine Entkopplung und Selbstständigkeit stattfinden? Wenn morgens die Zelle aufgeschlossen wird und Frühstück gebracht wird? Fremdbestimmt wird wann geduscht wird? Jemand anders die Wäsche wäscht? Man hindert den Jugendlichen quasi in seiner gesunden Entwicklung. Aus einem Jugendlichen der nach dieser Phase vielleicht nie mehr eine Straftat begehen würde, macht man dann eine Person die nie gelernt hat Verantwortung zu übernehmen. Wenn diese Person dann raus kommt und schwere Verbrechen begeht, dann müssen auch die Leute die heute „strenge Urteile“ fordern dazu stehen und dem Opfer gegenüber sagen können „Ja ich weiß, dass meinetwegen die Tat begangen wurde, aber es war richtig so, weil es war gerecht!“. Die Law-and-Order-Leute schreiben „Opferschutz“ auf ihre Brust, im Endeffekt erzeugen sie aber neue Opfer durch genau ihre Forderung von hohen Strafen.

Der zweite wichtige Punkt ist, dass selbst von jugendlichen Intensivtätern 2/3 als Erwachsene nicht mehr straffällig werden. Ganz ohne Staatliche Sanktionen… Häufig weil sie wegziehen, eine Frau kennenlernen oder Kinder bekommen (alles was im Gefängnis schlecht geht). Würde man diese zu hart bestrafen, würde man sie quasi erst in eine Verbrecherkarriere reinzwingen. Überhaupt sinnvoll wäre es also nur bei 1/3 der Intensivtätern… Aber diese 1/3 rauszufinden, ist quasi unmöglich. Wenn man aber einfach alle hart bestraft… Dann hat man zwar die 1/3 unschädlich gemacht, dafür sich aber die 2/3 als zukünftige Kriminelle herangezüchtet.

Und auch noch ein Wort zu „Wohin soll das alles noch führen?“… Vermutlich zu einer Gesellschaft die ihre Jugendkriminalität bis zu einem gewissen Maße akzeptiert und deren Ziel es ist zukünftige Straftaten zu vermeiden und nicht niedere Rachebedürfnisse zu befriedigen. Die Jugendkriminalität sinkt seit Jahren und auch eine Zunahme von besonderer Brutalität ist nicht zu verzeichnen. Zwar zeigt sich in der Kriminalstatistik, dass häufigere schwere Körperverletzungen begangen werden, wenn man aber die Dunkelfeldstudien heranzieht, zeigt sich: Das Thema Gewalt trifft heute auf eine stärkere Sensibilität. Körperverletzungen werden heute viel häufiger angezeigt, als noch vor einigen Jahrzehnten. Daher scheint es zwar laut Statistik schwerere Körperverletzungen zu geben (die Zahl an Straftaten insgesamt ist aber selbst dort rückläufig), dies ist aber mit der höheren Anzeigebereitschaft zu erklären. Und ganz zum Schluss noch etwas zu einem Kommentar von einem User zum Blogbeitrag. Er schrieb:

 Ich habe mir das Video gestern auch angesehen und muss sagen das ich es besser nicht getan hätte. Ich bin nun nicht mehr in dem Alter wie die Personen in dem Video, aber gestern (bzw heute auch noch) habe ich mir nur gedacht wenn ich nichts zu verlieren hätte, würde ich eine sehr schlimme tat begehen. Man solle zwar nicht gleiches mit gleichem vergelten, aber einfach um solchen Individuen mal ein wenig “Angst” einzuflößen und denen zu zeigen das man mit Respekt und Anstand besser aufgehoben ist.

Der Kommentator kennt das Motiv der Tatverdächtigen doch gar nicht? Wenn man nun SEINE „Vergeltungstat“ filmen würde und auf nen Blog stellen würde… Was wäre daran besser? Vielleicht haben auch die Tatverdächtigen das Mädchen als „Vergeltungstat“ verprügelt, weil sie zum Beispiel nen 5-Jährigen verprügelt hat? Mit solch einem Kommentar stellt man sich nicht nur auf eine Stufe mit denen die man als „Täter“ identifiziert hat, man zeigt auch noch ganz offen, dass man kein Stück besser ist… über „Respekt und Anstand“ mag ich hier gar nicht mehr sprechen.

Die Juristenausbildung – Teil 2

Im ersten Teil ging es primär darum, was euch im Studium erwartet. Nun kann ich auf den Punkt zurückkommen, warum die Meinung über das Studium so unterschiedlich ausfällt. Die Frage ist nämlich: Warum studiert jemand Jura? Wer nur studiert um später als Jurist zu arbeiten, der wird sich mit dem wissenschaftlichen Teil sehr schwer tun. Die eigene Meinung und was richtig oder falsch ist steht in der Praxis nämlich nicht im Vordergrund, es geht mehr darum, dass man das Gesetz richtig anwenden kann und in der Regel wird eh dem BGH gefolgt. Das Studium, und die Beschäftigung mit der Wissenschaft, ist für diese Personen nur der Weg zum Ziel.

Wer sich aber auch für die Wissenschaft hinter der Rechtsanwendung begeistern kann, der wird nicht nur viel positiver durch das Studium gehen, sondern es auch deutlich einfacher haben. Denn die wirklich guten Praktiker die ich bisher kennenlernte, haben sich auch immer für die Wissenschaft hinter der reinen Rechtsanwendung interessiert. Oft wird nämlich die Rolle des Juristen falsch verstanden. Denn es gibt zwei große Irrtümer, denen auch häufig Juristen unterliegen. Sie lauten: 1. Juristen machen keine Gesetze sondern wenden sie nur an und 2. Juristen machen Gesetze und wenden sie nicht nur an. Im ersten Moment klingt es so, als könnte gar nicht beides falsch sein. Aber der Jurist sitzt tatsächlichen zwischen den beiden Positionen. Gesetze werden natürlich vom Bundestag „verabschiedet“ und auch die Richtung wird durch die Politik bestimmt. Die Umsetzung in Gesetzesform wird aber von Juristen gemacht. Nicht nur in den Ministerien, die die Gesetzestexte entwerfen, sondern auch später die Anwälte, Richter und Staatsanwälte, die die Norm in das bisherige System eingliedern müssen und tagtäglich das Recht anzuwenden haben.

So nun aber dann einige Sätze zum konkreten Studium: Hat man viel zu tun? Nicht zwangsweise… Die ersten 6 Semester sind recht gechillt. Anders als die Naturwissenschaftler hockt man net von Morgens bis Abends in der Uni oder über den Büchern. Auf Vorlesungen kann man als Jurastudent völlig verzichten, wenn man lieber aus Büchern lernt (muss man dann aber auch machen!). Das meiste muss man sich nämlich eh durch Bücher beibringen, der Stoff aus der Vorlesung reicht nicht aus. Anders sieht es in den vorlesungsfreien Zeiten aus. Während hier die meisten Studenten frei haben, beginnt für Juristen tatsächlich die harte Arbeit. Neben Praktika (3 Monate) stehen Hausarbeiten an. Eine Hausarbeit bedeutet tatsächlich, dass man 3-4 Wochen 8 Stunden+ in der Bibliothek sitzt. Je nach Universität ist die Anzahl der Hausarbeiten unterschiedlich. Ich hatte in Hamburg recht viele (3 kleine und 3 große), so dass in nahezu allen „Semesterferien“ 1  Monat für eine Hausarbeit draufgegangen ist.

Die wichtigste Eigenschaft ist und bleibt aber, dass man sich selbst zum Lernen motivieren kann und das am besten ab dem 1. Semester. Denn den Stoff den man im 1. Semester lernt, wird man nie mehr „nochmal“ lernen oder „vertiefen“. Im 1. Semester lernt man den Stoff auf dem Niveau, wie er am Ende im Staatsexamen erwartet wird. Von daher sollte man hier gleich komplett reinhauen. Zum Ende wird der Umfang aber schon recht heftig. Aber auch hier ist der „Umfang“ des Stoffes  das Problem und nicht der Schwierigkeitsgrad an sich.

Was aber wichtig ist: Man muss das Fach „leben“. Man muss sich in seinem Alltag immer juristischen Fragen stellen. Das Studium verändert, wie bereits in einem Blog vor paar Wochen geschrieben, den Blick auf die Welt. Man muss  einfach Spaß daran haben, wenn einem aus Versehen ein Brötchen mehr beim Bäcker eingepackt wird, darüber zu diskutieren, ob und wie man Eigentum an diesem Brötchen erlangen kann. Wenn man diesen „Status“ erreicht hat, wird man im Studium keine großen Probleme haben und auch später ein guter Jurist werden.

Dann noch einige Aussagen zum Arbeitsmarkt: Es gibt viele Juristen ja, der Bedarf an guten Juristen ist aber hoch. Ist man erfolgreich im Studium, dann öffnen sich viele Wege. Dabei geht es aber nicht nur um juristische Fähigkeiten. Mit allgemeiner Intelligenz und einer gewissen geistigen Kapazität hat man einen massiven Vorteil im Studium. Wer allgemein etwas langsamer im Kopf ist oder lediglich komische Inselbegabungen besitzt, kommt bei Jura nicht weit. Der gute Jurist ist ein Allrounder der alles ein bisschen kann. Daher gibt es auch keine „Geeks“ wie in Mathe oder Physik, sondern tatsächlich eher die Allrounder. Ein Jurist muss sich für die Welt, die Politik, die Gesellschaft und die Dokumentationen über Flugzeugträger auf N24 interessieren. Das ist meiner Meinung nach auch das wirklich spannende am Recht: Man lernt jeden Tag etwas neues aus komplett anderen Wissenschaften. Ein Anwalt der viele Verkehrsunfälle zu bearbeiten hat, der wird am Ende soviel Gutachten über Autos gelesen haben, dass er deutlich mehr über die Funktionsweise weiß, als der Durchschnittsbürger. Auch beim Thema Medizin erfährt man dann zum Beispiel, was eine Hirnkammerluftfüllung ist oder wie genau DNA-Spuren abgeglichen werden. Und spätestens wenn sich zwei Hasenzüchter über das richtige Paarungsverhalten von Hasen vor Gericht streiten, lernt man als Jurist wirklich was fürs Leben.

Aber das Studium bringt einem auch ganz praktisch etwas. Als Jurist wird einem beigebracht ein scharfes Schwert zu schwingen. Fundiertes juristisches Wissen nimmt einem vor allem die „Angst vor der Welt“. Der Staat und der Alltag verlieren deutlich an Bedrohlichkeit, wenn man die Ketten kennt, in denen sie liegen. Auch muss man ganz klar sagen, dass man im Alltag gewisse Vorteile hat. Obwohl alle Menschen in unserem Alltag „mitspielen“, kennen doch die wenigsten die Spielregeln. Jeder kann sich vorstellen: Wenn 4 Leute Mensch-Ärger-Dich-Nicht spielen und nur einer davon kennt das Regelwerk, dieser gewisse Vorteile hat.

Beispielsweise las ich erst kürzlich auf einem anderen Blog, wie erschrocken festgestellt wurde, dass „heutzutage wohl schon ein Handschlag zum Vertragsschluss reicht“… Ich weiß ja nicht, was man vorher meinte was genau man z.B. beim Bäcker beim Brötchenkauf macht, aber natürlich gibt es schon immer mündliche Verträge… Der mündliche Vertrag ist sogar der absolute Standardfall. Im Endeffekt ist es daher eh begrüßenswert, wenn die juristische Allgemeinbildung ausgebaut wird. Generell könnte man vielen Stammtischparolen (z.B. „Abschreckung wirkt“ oder „Eltern haften für ihre Kinder) damit den Boden entziehen.

Abschließend lässt sich daher sagen: Ich glaube es gibt kaum einen Studiengang, der einem so dabei hilft die Welt zu verstehen, wie das Jurastudium. Und dabei ist es ganz egal für was man sich interessiert. Man kann sich mit Kant und Hegel beschäftigen und der Frage nachgehen warum wir im Strafrecht strafen. Man kann seine Erfüllung aber auch darin finden, dass man sich Gedanken darüber macht, wie man gesellschaftsrechtlich die Wirtschaftsordnung in Zügeln halten kann oder, wenn man denn ne ganz kranke Sau ist, sich über das passende Verfahren zur Festsetzung von Bebauungsplänen Gedanken machen. Aber über eines muss man sich immer Bewusst sein: Man beschäftigt sich mit einem von Menschen geschaffenem System. Nichts in diesem System ist an sich „naturgegeben“, lediglich das systematische Zusammenspiel aller Normen folgt einer gewissen Logik. Für genau diese Logik muss man eine Liebe entwickeln.