Lustiges
Die BILD
Heute hat Bild eine spezielle Ausgabe an alle* Haushalte geliefert. Solch eine massive Auflage von 42 Millionen Stück ist natürlich eine beeindruckende Werbeplattform und so haben viele namenhafte Unternehmen die Chance genutzt und mit einer Anzeige nicht nur der Bild gratuliert, sondern auch extra Rabatt-Aktionen gestartet. Wer also günstig Pepsi, Kleidung oder MediaMarkt-Gutscheine mag, der wird im Rahmen des Bild-Jubiläum Glücklich.** Die wirklich beste Werbung hat aber mit Abstand Haribo geschaltet und sie hat mir wirklich ein Schmunzeln beschert. Vor allem da sie gleichzeitig eine gewisse unterschwellige Kritik an der Bild beinhaltet. Damit die üblichen Querulanten nicht durch einen Screenshot der Bild in ihrer intellektuellen Überlegenheit und ihrem göttergleichen Status beleidigt werden, gibt es das Bild erst unter „weiterlesen“. Noch schlimmer als ein Screenshot einer Bild wäre vermutlich nur noch eine BIld im Briefkasten… oder gar ein roter Umschlag.
* Ausgenommen den üblichen Querulanten.
** Ausgenommen den üblichen Querulanten.
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!
[12:07:52] Ara: du hättest zumindest was selbst singen können!
[12:08:28] Sexy_Shizuh: Hat dir denn schon jemand was gesungen?
[12:09:48] Ara: nein noch keiner
Warnung: Browser leiser machen
Geh nicht auf den Fackelmarsch – Fick dich lieber selbst in den Arsch
Von unserem Queer-Referat online gebracht:
Enough is enough
YouTube Kommentar
You are all SO rude! All of you just think because she’s not skinny that she is ugly and not a good singer. If you all could look past that EASILY like me then you can see she is actually not half bad and is VERY pretty! Just get over yourselves!
Ich bin ja wirklich sehr tolerant und weltoffen. Aber… Gott! Genauso wie der Schornsteinfeger nicht probieren sollte ne Bypass-Operation durchzuführen, sollten auch gesanglich untalentierte Menschen, wenn sie nicht gerade hot sind und Titten zeigen, nix auf Videoportalen zu suchen haben.
Bester Kommentar Ever
Kommentare, allen voran unter Beiträge der GameStar, sind mein täglicher Sonnenschein. Selten sieht man soviel geballte Dummheit und Inkompetenz auf einem Haufen. Daher bin ich auch etwas abgestumpft, aber heute hat jemand bei Areagames unter der Diablo 3 News über den Verkaufsrekord den besten Kommentar ever abgelassen:
Richtig, beim nächsten mal merken sich die Leute was für ne Schei ße Blizz mit den abgezogen hat. Was machen eigentlich die Leute aufm Dorf, bei denen garkein oder sehr langsames Internet vorhanden ist…
Ich selbst bin gerade in Pakistan im Außendienst tätig und wollte mit nem Kollegen im Coop spielen… Spielen war bei der Leitung hier überhaupt nicht möglich… Und der Singleplayer dementsprechend auch nicht…
Coop aus Pakistan geht nicht… Damn you Blizzard! Da kann ich nur sagen:
Gerichtsbekannt
Der Richter ist allwissend und kann prinzipiell jederzeit auf sein eigenes Wissen zurückgreifen. Dann heißt es im Juristendeutsch so schön, dass der Umstand „Gerichtsbekannt“ sei. Dabei muss ein Richter häufig selbst die Hose runterlassen… und das im wahrsten Sinne des Wortes.
In einem Fall wollte der Kläger von einem Reiseveranstalter Schadensersatz haben, da in seinem Doppelbettzimmer kein Doppelbett war, sondern lediglich zwei Einzelbetten. Dazu führt das Gericht aus:
Der Kläger hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen. Dieser Punkt brauchte allerdings nicht aufgeklärt werden, denn es kommt hier nicht auf spezielle Gewohnheiten des Klägers an, sondern darauf, ob die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden ungeeignet sind. Dies ist nicht der Fall. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten
AG Mönchengladbach · Urteil vom 25. April 1991 · Az. 5a C 106/91
Interessant ist auch, was am AG Hamburg so alles gerichtsbekannt ist.
Soweit sich die Beklagte zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung auf die – im wesentlichen unstreitigen – Belästigungen stützt, die von den Besuchern des offensichtlich als Treffpunkt der Sado-Maso-Szene etablierten „Café“ an der Ecke ausgehen (insbesondere: Begegnungen mit aufreizend oder provokativ bekleideten Cafébesuchern der Sado-Maso-Szene), liegt hierin kein zur Minderung berechtigender Mangel. Die Annahme eines zur Minderung berechtigenden Mangels würde nämlich voraussetzen, dass die Nutzung der Mietsache selbst – also der Wohnung und der dazugehörigen Gemeinschaftsflächen wie z.B. Treppenhaus – beeinträchtigt wären. Dies ist aber schon nach dem Vortrag der Beklagten nicht der Fall. Das „Café“ ist zwar im selben Haus wie die Wohnung der Beklagten belegen.
Das Café verfügt aber, was gerichtsbekannt ist, über einen separaten Eingang am G.markt, der in gut 10 m Entfernung vom Hauseingang liegt, der zu den Wohnungen des Hauses führt.
Und weils so schön ist, gibt es auch noch ein Urteil aus München, welches sich mit Wundern beschäftigt,.
Das Gericht war in seiner bisherigen Praxis schon mit ca. 2000 Straßenverkehrsunfällen beschäftigt und hat es noch niemals erlebt, daß jemals einer der beteiligten Fahrer schuld gewesen wäre. Es war vielmehr immer so, daß jeweils natürlich der andere schuld gewesen ist. Bekanntlich sind Autofahrer ein Menschenschlag, dem Fehler grundsätzlich nie passieren, und wenn tatsächlich einmal ein Fehler passiert, dann war man es natürlich nicht selbst, sondern es war grundsätzlich der andere.
Das Gericht hat auch noch nie erlebt, daß jemals ein Fahrer, der als Zeuge oder Partei vernommen wurde, eigenes Fehlverhalten eingeräumt oder zugestanden hätte. Wenn dies einmal tatsächlich passieren sollte, dann müßte man schlicht und einfach von einem Wunder sprechen. Wunder kommen aber in der Regel nur in Lourdes vor, wenn beispielsweise ein Blinder wieder sehen kann oder ein Lahmer wieder gehen kann, oder aber in Fatima, wenn sich während der Papstmesse eine weiße Taube auf den Kopf des Papstes setzt, und sogar in den dortigen Gegenden sind Wunder ziemlich selten, in deutschen Gerichtssälen passieren sie so gut wie nie, am allerwenigsten in den Sitzungssälen des AG München. Jedenfalls ist in Justiz- und Anwaltskreisen nichts davon bekannt, daß in der Pacellistr. 2 in München schon jemals ein Wunder geschehen wäre. Möglicherweise liegt das daran, daß der liebe Gott, wenn er sich zum Wirken eines Wunders entschließt, gleich Nägel mit Köpfen macht und sich nicht mit einem banalen Verkehrsunfall beschäftigt. Vielleicht liegt aber die Tatsache, daß trotz der Unfehlbarkeit aller Autofahrer gleichwohl so viele Verkehrsunfälle passieren, schlicht und einfach daran, daß unsere Gesetze so schlecht sind. Dies hinwiederum wäre allerdings kein Wunder.