BVerfG-Urteil zum Einsatz der Bundeswehr im Inland

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Bundeswehr unter strengen Anforderungen auch im Inland eingesetzt werden kann. Das wirklich beeindruckende am Urteil ist, dass der abweichende Richter fast eine genauso lange Begründung abgegeben hat, wie die bejahende 15 Richter (das besondere bei Urteilen des BVerfG ist, dass die überstimmte Partei ihre Gründe ebenfalls anführen darf, das ist bei anderen Gerichten nicht der Fall). Ich hab mir mal das Urteil genauer angeguckt und das wichtigste zusammengefasst:

Vorweg: Die immer wieder zu lesende Aussage „Das Grundgesetz verbietet den Einsatz der Bundeswehr im Inland“ ist in der Pauschalität quatsch. Das Grundgesetz sagt nämlich genau das Gegenteil, in Art. 87a II GG steht nämlich

“ Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt“.

Somit geht das Grundgesetz sehr wohl von der Möglichkeit des Einsatzes aus. Davon wird auch schon im übernächsten Absatz Gebrauch gemacht:

“ Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung […] Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen.“

Beim Urteil vom BVerfG geht es aber um den Art. 35 II GG. Dieser wurde im Hinblick der Flutkatastrophe von Hamburg 1962 geschaffen. Dort steht zum Beispiel:

„Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.“

Die Frage ist somit eigentlich gar nicht „ob“ man die Bundeswehr im Inland einsetzen kann, sondern „wie“ man sie einsetzen darf. Der Streitpunkt ist konkret: Darf die „Hilfe“ der Bundeswehr nur mit Mitteln erfolgen, die auch der Polizei theoretisch zur Verfügung steht oder darf die Bundeswehr auch militärische Mittel einsetzen? Die ältere Ansicht des BVerfG ging davon aus, dass nur Mittel genutzt werden dürfen, die auch die Polizei theoretisch hätte.

Zur Änderung von dieser Rechtsprechung kamen nun beide Senat zusammen, also insgesamt 16 Richter. Davon haben sich 15 Richter für die neue Linie entschieden, einzig ein Richter sah dies anders.

Was sind die Argumente der 15 Befürworter?

Vormals wurde sich auf den Wortlaut berufen. So sagt Art. 35 II GG „zur Unterstützung seiner Polizei anfordern“ und Art. 35 III GG „zur Hilfe“ berufen, was bedeuten soll, dass die Bundeswehr nur eine helfende Hand der Polizei sei und auch nur deren Mittel einsetzen dürfe. Davon abgesehen, dass „Unterstützen“ und „Helfen“ nicht zwingend bedeuten muss, dass man nur die Sachen einsetzen muss (Wenn mein Nachbar mit nem Smart umzieht und ich ihm mit meinem VW Bus helfe, darf ich ja auch mehr einladen als in den Smart passt), spricht auch der Art. 87a III GG gegen diese Auslegung. Dort steht nämlich ebenfalls “ zur Unterstützung der Polizei“ und dort sind eindeutig auch militärische Mittel gemeint, denn sie sollen zur „Bekämpfung […] militärisch bewaffneter Aufständischer“ eingesetzt werden. Das werden sie kaum mit Sandsäcken tun können.

Auch die Entstehungsgeschichte des Art. 35 II GG klärt die Frage nicht eindeutig, ob der damalige Grundgesetzgeber eine Beschränkung haben wollte. Dagegen spricht, dass der Regierungsentwurf damals vorsah, dass drin stehen sollte, dass die Streitkräfte „als Polizeikräfte“ eingesetzt werden sollen. Dies hielt der Gesetzgeber damals für zu eng und formuliert um in „zur Unterstützung der Polizei“. Ferner wurde bei der Entstehung des Art. 35 II GG auch einige Szenarien durchgespielt, die militärische Mittel zwingend benötigen. So wurde bei der Beratung zum Beispiel auch die Sprengung von Häusern und Brücken ins Auge gezogen.

Somit stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass es nicht zwingend ist, dass die Bundeswehr keine militärischen Mittel nutzen darf. Viel mehr ist das Grundgesetz hierzu grundsätzlich offen. Wann dieser Einsatz gerechtfertigt sein könnte, stellt das Bunderverfassungsgericht eher durch eine Negativdefinition fest. So muss vor allem der Sinn von Art. 87a GG beachtet werden. Dieser sieht ein Vorgehen durch das Militär mit Gewalt gegen demonstrierende (bewaffnete) Menschenmengen nur vor bei „einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes“. Diese Einschränkung darf durch Art. 35 GG nicht umgangen werden.

Ferner stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass sich aus dem Wortlaut des Art. 35 II und III GG ergibt, dass die Katastrophe schon eingetreten sein muss (nicht aber unbedingt schon die Schäden). Das Militär darf also nicht bei einer drohenden Katastrophe eingesetzt werden. Daher darf auch im Luftraum die Mittel der Streitkräfte nicht bei jedem Zwischenfall eingesetzt werden, sondern nur in Ausnahmefällen. Hier darf dann aber kein Flugzeug abgeschossen werden (Das wäre ein völlig anderes Thema), sondern es geht mehr darum dass man zum Beispiel mit einem Kampfjet einem Piloten hilft der die Orientierung verloren hat.

So das ist die „neue“ Ansicht des Bundesverfassungsgericht und die Argumente klingen für mich juristisch (und auch menschlich) überzeugend. Gleichzeitig gibt es hier aber natürlich auch ein Gefahrenpotential, dies zeigt Richter Gaier auf, der als einziger anders gestimmt hat. Die Argumente will ich euch nicht vorenthalten.

Gaier sieht vor allem die Geschichte des Landes als Zeichen, dass der Grundgesetzgeber keinen Einsatz militärischer Mittel haben wollte. Die Trennung von Militär und Polizei sei eng mit der BRD verbunden und sollte nie aufgekündigt werden. Ebenfalls führt er an, dass die große Koalition nach dem 11. September 2001 mit dem Versuch gescheitert ist, dass ausdrücklich militärische Mittel eingesetzt werden dürften. Hier übersieht Gaier aber meiner Meinung nach einen entscheidenden Punkt: Nur weil der Gesetzgeber 2008 keine Mehrheit dafür hatte, heißt es nicht, dass er bei der Einführung der Art. 35 II und III GG nicht eine Mehrheit dafür hatte und es genauso gewollt hätte. Trotzdem hat Gaier natürlich recht, dass ein übler Nachgeschmack bleibt, wenn der Gesetzgeber diese „Neuregelung“ ablehnt und das Bundesverfassungsgericht sagt „Das muss gar nicht neu geregelt werden, das ist schon so geregelt“. Hier verschwimmt aber nicht Legislative und Judikative, denn nur weil ein aktueller Gesetzgeber ein momentane Gesetzeslage ablehnt, heißt es nicht, dass sie nicht mehr so ist. Hat der Gesetzgeber damit ein Problem, so muss er das Gesetz ändern. So auch in diesem Fall: Dem Gesetzgeber steht es frei das Grundgesetz dahingehend zu ändern, dass Art. 35 II und III GG nicht den Einsatz mit militärischen Mitteln erlaubt. Dies muss aber der Gesetzgeber selbst machen und nicht die Judikative, denn die Trennung der Gewalten muss auch in dieser Richtung beachtet werden.

Ebenfalls führt Gaier an, dass der damalige Grundgesetzgeber mehrfach davon ausging, dass militärische Mittel nur im Falle des Art. 87a GG genutzt werden dürfe. Unter der Überschrift „innerer Notstand“ schrieb der Rechtsausschuss damals nämlich:

„Der Hauptunterschied zur Regierungsvorlage liegt darin, dass die Schwelle für den Einsatz der Streitkräfte als bewaffnete Macht angehoben worden ist. Der Rechtsausschuss schlägt vor, den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr nur dann zuzulassen, wenn dies zur Bekämpfung von Gruppen militärisch bewaffneter Aufständischer erforderlich ist (Artikel 87a Abs. 4).“

Gaier liest aus diesem Satz, dass ausschließlich dort der bewaffnete Einsatz der Bundeswehr zulässig sein soll, vor allem da der ursprüngliche Regierungsentwurf unter „inneren Notstand“ auch die Naturkatastrophen verstand. Die Mehrheit der Richter sieht dies aber nicht so eindeutig .Viel mehr könne man den Satz auch dahingehend verstehen, dass damit nur der Kampf gegen Aufständische gemeint war und man damals damit nur verhindern wollte, dass Art. 35 GG genutzt wird um die strengen Anforderungen des Art. 87a GG zu umgehen. Damit würde sich nämlich ergeben, dass der Rechtsausschuss damals sehr wohl den Einsatz militärischer Mittel berücksichtigt hatte.

Weiter führt Gaier mehrere Quellen an, in denen Beteiligte nachträglich die Regelung des Art. 35 II und III GG dahingehend verstehen wollen, dass es sich um unbewaffnete Hilfe handelt. Das mag tatsächlich so sein, aber erstens mag eine nachträgliche Interpretation der an der Gesetzgebung Beteiligten ein Indiz sein, jedoch haben diese Person nicht das alleinige Interpretationsrecht. Außerdem hat das BVerfG ja nur festgestellt, dass es unklar ist und es anscheinend unter den Beteiligten verschiedene Ansichten zum Thema gab.

Als letztes erwähnt Gaier noch, dass die Regierung nur als Kollektiv, also gemeinschaftlich, entscheiden darf. Das heißt, dass die Entscheidungsfindung länger dauert und man nicht so effizient reagieren kann, als wenn jemand alleine die Entscheidungsmacht hätte. Daher dürfe darunter kein Einsatz von Kriegswaffen fallen, da diese nur dann genutzt werden dürften, wenn man effizient und kurzfristig reagieren kann. Hier mag Gaier im Prinzip recht haben, trotzdem finde ich das Argument schwach. Zum Beispiel beim Ausrufen des Notstandes, was ebenfalls viele Sonderrechte in Gang setzt, ist auch eine höchst ineffziente Prozedur vorgesehen. Das kann also eher weniger überzeugen.

So sehr ich auch die politischen Motive von Gaier verstehen mag und er vermutlich mit seinen Argumenten auch recht hat, so finde ich es juristisch aber reichlich dünn. Ohne das historische Gesetzesmaterial nun selbst ausgewertet zu haben, scheint es mir nicht so eindeutig zu sein, wie Gaier es gerne hätte. Viel mehr geht eine Argumentation in beiden Richtungen und damit ist dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich zu folgen. Möchte die Gesetzgebung dies so nicht haben, so müssen sie das Grundgesetz ändern.

 

Ein Tag in der Polizeileitstelle

Heute gings für uns Praktikanten zur Hamburger Polizeileitstelle. Also der Ort an dem die Notrufe über 110 eingehen und die Streifenwagen koordiniert werden. War wirklich sehr interessant. Auf der einen Seite werden an Arbeitsplätzen mit mehreren Monitoren die Anrufe angenommen.  Auf den Monitoren sind dann Stadtpläne, die Eingabemasken, die verfügbaren Streifenwagen und so weiter. Auf der anderen Seite sind dann die Funker, die die Streifenwagen zu den jeweiligen Notrufen hinschicken. Die Funker heißen Michel 1-5  (Nach dem Wahrzeichen der Stadt) und die Streifenwagen Peter und ihre Kennziffer dahinter. Dabei besitzt die Hamburger Polizei auch nen Smart als Streifenwagen, der als einziger Wagen die Kennung „Peterchen“ hat.

Rund 1/3 der Anrufe bei der Polizei sind Scherzanrufe. Entweder die typischen Anrufe nach Schulschluss oder aber ältere Leute die nach der Uhrzeit fragen, weil sie ihre Medikamente nehmen müssen. Die Leitstelle hat auch Stammkunden, wobei der Rekord bei rund 3000 Anrufe pro Tag von einem einzelnen liegen soll, dabei kamen fünf Handys gleichzeitig zum Einsatz. Als der gute Herr einmal kurzfristig eingewiesen wurde, hatte das massive Auswirkungen auf die Statistik der Leitstelle. Ein weiteres Drittel sind Informationsauskünfte, als zum Beispiel welche Polizeidienststelle zuständig ist und ein Drittel sind dann tatsächlich Notrufe für die dann ein Streifenwagen losgeschickt wird.

Pro Anruf wird dann eine digitale Akte angelegt und in der wird dann der weitere Verlauf protokolliert. Ruft ein Anrufer noch einmal von der Nummer an, dann öffnet sich sofort die Akte und man weiß was bisher schon geschehen ist. Je nachdem in welche Kategorie der Anruf dann eingeteilt wird, erhält der Streifenwagen die Erlaubnis zur Blaulichtfahrt oder nicht. Auch sind die Kategorien nach Priorität eingeteilt, das bedeutet, dass eine Ruhestörung Samstagabend hinter der Messerstecherei anstehen muss. Spannend war auch, dass CSI-Like zwei große Flachbildschirme von der Decke hingen auf denen sie sich die einzelnen Verkehrsüberwachungskameras der Stadt live einspielen lassen können. Wenn also zum Beispiel auf ner Autobahn oder ner großen Kreuzung ein Unfall ist.

Wir durften auch in einige Notrufe reinhören wobei wirklich alles dabei war. Unfälle auf der Autobahn, Suizidversuche, Sohn der seine Mutter mit dem Messer bedrohte, Reizgas in ner Schule oder ähnliches. Das Hauptproblem ist, dass die Leute meist nicht sagen können wo sie sich gerade befinden. Während Festnetznummern recht schnell geortet werden können, dauert es bei Handys je nach Netzanbieter ne Weile und dann hat man auch erstmal nur die Funkzelle. Für eine genauere Ortung müsste dann ne Spezialabteilung bemüht werden. Von daher sollte man mehr sagen können als „bin bei McDonalds“.

Lustig war auch, dass wir selbst nen Einsatz ausgelöst haben. Denn als sich unsere Gruppe von 17 vor dem Polizeipräsidium traf, sah uns ein Streifenwagen. Dieser informierte die Leitstelle, dass vor dem Polizeipräsidium eine Demonstration sei. Der Leiter der Leitstelle erinnerte sich dann aber doch daran, dass er uns erwartet.

Auch wurde endlich meine Frage beantwortet, wann man wirklich die 110 anrufen sollte und wann direkt das Polizeirevier: Immer wenn ein Streifenwagen benötigt wird, sollte man die 110 anrufen. Ruft man nämlich direkt beim Polizeirevier auf dem Festnetz an, dann muss das Revier der Leitstelle mitteilen, dass sie einen Wagen rausschicken, damit man in der Leitstelle weiß, dass der Wagen nicht zur Verfügung steht. Von daher ist es Jacke wie Hose und die 110 ist nicht nur für wirkliche Notfälle da, sondern auch für kleine Parkrempler oder so. Mit 1/3 Scherzanrufen ist man aber vermutlich eh abgehärtet.

Es war jedenfalls ultra spannend das ganze Mal hautnah zu erleben. Auch wenn es an nem Mittwochvormittag natürlich recht ruhig war. Die durchschnittliche Antwortzeit in Hamburg liegt übrigens bei rund sechs Sekunden, womit man Deutschlandweit sehr weit vorne liegt. Teilweise haben Großstädte bis zu einer Minute Warteschleife, weil zuwenig Personal eingesetzt wird.

Jennys Bilder

Ich dreh ja (fast) jeden Morgen meine Runde durch den angrenzenden Wald und fand dort letztens Jennys Bilder:

Die Abhängigkeit vom Smartphone

Man mag es sich ja selbst nicht eingestehen, aber man ist schon ganz schön abhängig von der modernen Technik. Dies wurde mir heute noch einmal so wirklich bewusst. Heute war meine Verpflichtung als studentischer Praktikant bei der Staatsanwaltschaft, das heißt, dass ich nun nen Haufen Amtsdelikte erfüllen kann. So kann ich nun den besonders schweren Fall des Landesverrates erfüllen (Gibt nun statt maximal 15 Jahren bis zu lebenslang!), mich der Bestechlichkeit schuldig machen oder,  was wohl die relevanteste Fallgruppe sein sollte, Privatgeheimnisse preisgebe. Im gleichen Rahmen hatten wir auch eine kurze Einführung in die Staatsanwaltschaft. Interessant ist übrigens, dass ich ein Mädchen-Praktikum wohl habe. Von 18 Praktikanten sind 14 weiblich. Obwohl wir größtenteils alleine mit unserem jeweiligen Ausbilder die Zeit verbringen, gibt es auch einige Gruppen-Events die angeboten werden.

So geht es einmal in die Polizeileitstelle, also dort wo die Notrufe auflaufen und die Einsatzfahrzeuge koordiniert werden, aber auch in die Justizvollzugsanstalt. Und dort gilt: Keine Handys! Somit sollen wir tatsächlich uns ohne Handy aus dem Haus bewegen. Erst nach und nach realisierte man, was es für eine Einbuße der Lebensqualität ist, wenn man mal ohne Smartphone unterwegs ist. Nicht nur dass Komfortfeatures, wie zum Beispiel Chatten und Surfen unterwegs, wegfallen, sondern natürlich auch die Möglichkeit jederzeit zu Telefonieren, was ja mehr oder weniger auch ein Sicherheitsfeature ist. Darüber hinaus aber auch viele andere Annehmlichkeiten.

So hab ich mich seit Jahren daran gewöhnt, dass ich einfach von Zuhause losgehe und wenn ich nicht weiter weiß, dann frag ich die Bahn-App oder Google Maps wie ich nun weiterfahren muss. Das geht nun nicht… Ich muss mir tatsächlich die Wegbeschreibung merken oder ausdrucken… Wie 1999! Auch nutze ich mein Handy als Uhr und Mp3-Player. Gut den halben Tag kann ich auch auf Musik verzichten, aber keine Uhr? Ich kann doch nicht ohne Uhr aus dem Haus. Ich muss doch zumindest wissen ob ich rechtzeitig ankomme und wenn ich da bin wie lange ich noch warten muss. Ich meine ich muss mir jetzt echt nen Uhr-Ersatz besorgen.

Und das obwohl ich die Hälfte meines Lebens ohne Handy gelebt habe und mehr als dreiviertel ohne Smartphone. Es ist krass wie stark ein Smartphone das Leben verändert und beeinflusst hat. Ich würde sogar sagen, dass das Smartphone die größte und wichtigste Innovation seit dem Krieg nach dem Internet war. Naja gut vielleicht noch YouPorn davor… Aber spätestens dann!

P.S.: Bei der Recherche nach einem Bild von der JVA-Billwerder hab ich das Teaserbild oben gefunden… Die haben nen fucking Graben um die JVA gezogen… Ob da Krokodile drin leben?

Kinderquälen top, Hühnerquälen flop?

Es ist ja großartig was so manche Vereine auf dem Trikot tragen müssen. Während echte Spitzenclubs Böklunder, Astra, Jack Daniels, Congstar oder ARD-Fernsehnlotterie auf dem Trikot tragen, müssen mittelklassige Vereine nehmen was sie kriegen können. So hätte ich ja Dortmund gegönnt, dass Opel nicht nur Bandensponsor wird, sondern auch Trikotsponsor. Damit wären die Dortmunder nämlich nicht nur so arrogant wie Bayern-Fans, sondern könnten sogar den gleichen Sponsor vorweisen.

Eigentlich will ich aber über Werder Bremen schreiben. Ja genau, die Mannschaft, die in der neuen Saison mit Wiesenhof auf dem Trikot rumläuft. Das Unternehmen was nicht nur von Tierschützern als Hühnerquäler verrufen wird, sondern gegen das auch mehrere Verfahren aufgrund der angeblich miserablen Tierhaltung laufen. Jedenfalls protestieren die Werder-Fans nun dagegen, dass ihr Verein auf der Brust mit dem Logo von mutmaßlichen Tierquälern rumläuft.

Besonders lustig ist, dass der Verein sich bemüht den Sponsor möglichst in gutes Licht zu rücken. So war es laut Klaus Allofs „keine Entscheidung, bei der es nur ums Geld geht“. Da fragt sich nicht nur der Werder-Fan „um was sonst?“. So wurde die Aussage auch nur mit Lachen quittiert. Auch die weiteren Versuche Wiesenhof zu loben, zum Beispiel weil sie 5000 neue Arbeitsplätze schafften, wirkten etwas komisch. Jedenfalls protestieren die Werder-Fans nun mit großen Bannern und Gerufe und allem was dazu gehört gegen den neuen Sponsor.

Aber ich meine hey, man kann Werder eigentlich wirklich keinen Vorwurf machen. Wer kann schon damit rechnen, dass Fans die jahrelang KiK hingenommen haben, ein Unternehmen das selbst Kinderarbeit bei seinen Produkten nicht ausschließen wollte, nun auf einmal etwas gegen Wiesenhof haben? Ein Unternehmen was im Verdacht steht seine Mitarbeiter auszuspionieren, Arbeiter in Asien auszubeuten und Kinderarbeit nicht ausschließen mag, ist okay, aber ein Unternehmen was möglicherweise Mängel bei der Tierhaltung hat ist untragbar.

Dazu sag ich: Mhm!

P.S.:  Statusupdate Vodafone:

Ihre „Anzeige über den Erhalt unerlaubter Telefonwerbung“ ist bei der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) eingegangen und wird unter dem Zeichen

XXXXXX

geführt.

Mit offenen Karten #2

So ich habe eine tolle Sendung mit offenen Karten für euch rausgesucht, sowie noch einen schönen Hintergrundartikel dazu, aber zuerst etwas völlig anderes:

Lieber Darkside, es tut mir Leid. Ich war gerade dabei durch die 104(!) Kommentare, die sich seit gestern im Spam-Filter angesammelt hatten, durchzuschauen und wollte prüfen, ob auch einer dabei ist, der nicht von Spambots geschrieben wurde. Leider war dein Kommentar der 104. und ich war schon vollkommen im Löschwahn gefangen, als ich zu spät erkannte, dass mir der Name „Darkside“ irgendwie bekannt vorkommt und du im Gegensatz zu den Spam-Bots tatsächlich Aras Namen erwähnst. Ich hatte aber leider den „terminieren“-Button schon gedrückt. Ich glaube also, du musst deinen Kommentar leider nochmal wiederholen.

Das Seltsame war übrigens, dass neben den üblichen Viagra-Kommentaren bestimmt 80 solcher Kommentare unter den Spam-Kommentaren waren, die dann auch noch einfach nur auf ein leeres Facebook-Profil linkten:

 

Da ich mich oft fcber den ORF e4rgere, we4re mein Vorschlag: Erffcllt der ORF seinen Bildungsauftrag? . Ich sehe nicht viel untisrcheed zu den Privaten und die Nachrichten e4hneln ja fast schon der Kronen Zeitung (hauptsache Katastrophen und Schreckensmeldungen ).

es bleiben viele fagern offen z.B. haben die energiekonzerne ihre zahlungen erst mal eingestellt. sie verdienen sich dumm und de4mlich und tuen nichts ffcr unser land. bei den dicken konzernen, die durch fusionen so eine macht bekommen haben, sollte die regierung erst mal anfangen, anstatt dem kleinen mann wieder in die taschen zu greifen. also fangen sie damit an!!! a. prinz

Das ist ein Lied das Real ist. Aber zum Glfcck gibt es Ausle4nder die Respekt vor den deutschen haben und dann beokmmen sie auch Respekt zurfcck, aber ohne Respekt geht nix zb. Deutschland hat gegen die Tfcrkei gespielt, am ne4chsten Tag kommt auf Spiegeltv so ein kurzer bericht von wegen was die Tfcrken fcber d6zil sagen weil er ja ein Tor gemacht hat, da kommen die doch mit jetzt ist er ein Scheidf Deutscher und zu den Tfcrken kann ich nur sagen was wollt ihr hier So das meine Meinung!

 

Spambots werden auch immer seltsamer.

Naja, aber jetzt zu der tollen Folge mit offenen Karten. Es geht um Island und wie sich das Land seit der Finanzkrise wieder aus der Rezession gebracht hat.

https://youtu.be/OnhYulKH5T4

Wer ein wenig mehr über die Entwicklung des isländischen Bankensektors seit 2008 lesen will, dem sei folgender Artikel ans Herz gelegt.

P.S.: Ara hat ein Statusupdate für euch:

 

:D

Schildkröte Mit Hut #7

Dieses Mal bei Schildkröte Mit Hut haben wir uns angeschickt über Games zu reden und haben kläglich versagt. Also folgt eine Schildkröte mit Hut zu den folgenden Themen:

– Frauen
– ein bisschen dies und das nebenher, aber hauptsächlich Frauen

 

Schildkröte mit Hut #7

 

Außerdem gibt es einen Vote, bei dem Ara euch bittet abzustimmen, wenn ihr den Podcast zu Ende gehört habt.

Weiterlesen