Jugendgewalt und Talkshows

Es ist obskur zu was für reißerischen Sätzen sich in den letzten Tage manche Menschen in Talkshows hinreißen lassen haben. Teilweise zeigen sie ihre komplette Unwissenheit bereits im gleichen Satz, in dem sie sich die Antwort, warum ihre Aussage sinnfrei ist, selbst geben. Das erste Problem ist aber schon, dass die Schwester eines Opfers eingeladen wurde. Warum? Ist die Schwester eines Opfers zwei Wochen nach der Tat wirklich ein kompetenter Gesprächspartner über Jugendgewalt?

Jugendgewalt ist etwas was die Gesellschaft grundsätzlich hinnehmen muss. Schon die Ausgangsprämisse, dass solche Taten verhindert werden müssen, ist in dieser Absolutheit einfach unsinnig. Es ist ein allgemeines Lebensrisiko einer freien Gesellschaft, dass man auf offener Straße totgeschlagen wird. Die allgemeine Handlungsfreiheit, die für eine freie Gesellschaft die Grundlage bildet, ermöglicht es, dass man jederzeit auf der Straße jemanden umbringen kann. Jegliche Beschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheiten bezüglich solcher Taten greifen erst nachträglich. Solange dieses grundsätzlich möglich ist, wird es auch solche Taten geben. Somit kann das Ziel lediglich eine Reduzierung der Jugendgewalt sein. Und das ist schon einmal eine ganz wichtige Erkenntnis: Jugendkriminalität ist normal. Die Forderung nach mehr Polizei, mehr Kameras und härteren Strafen kann somit nicht alleine damit begründet werden, dass es Jugendkriminalität „noch“ gibt.

Etwas sehr erschreckendes sagte zum Beispiel Schauspieler Christian Berkel bei Illner. Er behauptet es gäbe einen Vertrag zwischen Staat und Bürger, dass der Bürger keine Rache nehmen dürfte. Darauf hätte der Staat ein Monopol. Man hofft einfach er hat sich einfach unglücklich ausgedrückt. Strafe kann natürlich einen gewissen Buß-Faktor haben, aber staatliche Strafe in Deutschland ist niemals Rache. Rache betrachtet nur das Unrecht einer Tat, niemals die Schuld (Unrecht begeht auch das unmündige Kind, der psychisch Kranke und derjenige der im Notstand nach § 36 StGB handelt). Darüber hinaus basiert das moderne Strafrecht in Deutschland zum großen Teil auf der relativen Straftheorie. Es geht also nicht darum primär Genugtuung zu erlangen, sondern darum zukünftige Taten zu verhindern.

Noch wichtiger ist aber, dass das Jugendstrafrecht in Deutschland einen ganz anderen Auftrag hat. Jugendstrafrecht soll in erster Linie nicht strafen, sondern den Jugendlichen erziehen. Hier ist wieder die Erkenntnis von oben wichtig: Jugendkriminalität ist normal. Nahezu jeder Mensch begeht in seinem Leben eine gewisse Jugendkriminalität. Meist sind es harmlose Taten, manchesmal aber auch schwerere. Oft sind es sogar Taten, die nur durch „Glück“ oder „Pech“ nicht schlimm enden. Wer als jugendlicher Nachts ohne Führerschein über ne rote Ampel gefahren ist, hat einfach Glück gehabt, dass er keinen totgefahren hat. Wenn nun jemand das Glück nicht hat, soll er dann sein ganzes restliches Leben dafür büßen? Das Problem besteht übrigens auch im Erwachsenenstrafrecht, aber bei Jugendlichen kommt ja noch die typische Unreife dazu.

Jugendliche sind zum großen Teil noch formbar und eine schwere Strafe würde auf langer Sicht mehr Schaden anrichten, als erzieherische Weisungen. Oder kurz gesagt: Der Täter soll lieber noch drei mal ein Auto aufbrechen und dann zur Besinnung kommen, als dass er eine dauerhafte kriminelle Kariere plant. Daher muss die Sühne und der Schutz der Allgemeinheit hier zurückstecken. Dies endet erst an dem Punkt, an dem wirklich eine schädliche Neigung angenommen wird. Wichtig ist aber auch hier zu verstehen, dass es nicht alleine um die schwere der Tat geht. Es geht darum, ob damit zu rechnen ist, dass der Täter auch zukünftig schwere Kriminalität begehen wird. Somit kann selbst nach einem Totschlag oder Mord theoretisch die schädliche Neigung fehlen.

Darüber hinaus wird in der Gesellschaft oft unterschätzt, wie nervig für die Jugendlichen Auflagen wie regelmäßige Betreuung oder Arbeitsleistungen sind. Wenn man einem Jugendliche 10 Nachmittage Freizeit raubt, dann ist das schon extrem nervig. Auch die Auflage sich einmal die Woche von der Jugendgerichtshilfe berieseln zu lassen, kann für solche Leute unheimlich nervend sein. Daher ist es auch für mittelschwere Kriminalität oft ausreichend und die bessere Strafe als irgendein Arrest oder gar Jugendstrafe. Man muss sich einfach bewusst sein, dass wenn man einen Jugendlichen zu einer Jugendstrafe verurteilt, ihn quasi aufgegeben hat. Das kann nicht im Sinne der Gesellschaft sein. Denn dann kann ein Intensivtäter vielleicht in den 1-2 Jahren keinen Schaden anrichten, aber dann passiert die Tat einfach anschließend. Das ist der Grund, warum auch Jugendliche mit 10 oder 20 leichter bis mittelschwerer Kriminalität noch auf der Straße rumlaufen.

Der nächste Punkt ist die Untersuchungshaft. Auch hier zeigen Talkshowgäste durch die Bank eine völlig ferne Vorstellung der Untersuchungshaft. Die Untersuchungshaft ist keine „Strafe“. Die U-Haft hat primär die Aufgabe sicherzustellen, dass die Beschuldigten auch zum Prozess kommen und nicht türmen. Wenn sich mutmaßliche Täter selbst der Polizei stellen, dann spricht dies meist schon gegen eine Fluchtgefahr. Auch wenn ein Beschuldigter bisher immer zu seinen Verfahren gekommen ist, kann es gegen eine Fluchtgefahr sprechen. Die reine schwere der Tat ist dagegen kein Grund für die Untersuchungshaft. Natürlich spielt eine mögliche Wiederholungsgefahr und die zu erwartende Strafe eine Rolle. Aber ein mutmaßlicher Mörder bei dem weder eine Flucht- noch eine Wiederholungsgefahr besteht, ist nicht in Untersuchungshaft zu nehmen. Seiner gerechten Strafe wird er gegebenenfalls nach dem Urteil antreten (Auch hier wird er in der Regel nicht im Saal weg verhaftet, sondern kriegt eine Ladung, dass er sich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der Haftanstalt einfinden muss).

Bei Anne Will sagte die Schwester folgende zwei Sätze: „Ich kann es nicht verstehen, dass die mutmaßlichen Täter draußen spazieren dürfen“ und sie fordert eine „vernünftige Strafe, denn eine gerechte Strafe kann es für diese Tat gar nicht geben.“

Komischerweise hat sie im ersten Satz treffenderweise von mutmaßlichen Tätern gesprochen. Denn nach aktuellem Erkenntnisstand ist einer der freigelassenen „Täter“ gar kein „Täter“, sondern er war lediglich in der Rangelei mit einem anderen verwickelt. Das erklärt auch warum er draußen spazieren darf. Im zweiten Satz fordert sie dann aber eine vernünftige Strafe? Für den Täter der mit der Tat nichts direkt zu tun hat?

Insgesamt ist es aber generell nicht sinnvoll mit Opfern über mögliche Strafen zu sprechen. Denn wessen Auto zerkratzt wurde, würde den Täter wohl am liebsten auch ne ordentliche tracht Prügel verabreichen. Wem das Autoradio gestohlen wurde, wäre vermutlich sogar für das abhacken der Hand. Das macht die Strafen aber nicht gerecht. Und zum Abschluss: Das gebetsmühlenartige herunterrattern von „Es kümmern sich alle nur um die Täter und nicht um die Opfer“ ist auch so ein fürchterlicher Dummschnack. Die Menschen merken nicht einmal, dass sie damit ein komplett anderes Thema öffnen. Es ist nicht Aufgabe der Strafjustiz sich um die Opfer zu kümmern, die Strafjustiz ist primär für den Täter und seine Aburteilung verantwortlich. Darüber hinaus sollte verhindert werden, dass der Täter nicht erneut zum Täter wird. Die Therapierung des Opfers kann im Strafprozess tatsächlich berücksichtigt werden (Recht auf Nebenklage, Anregen von Täter-Opfer-Ausgleich, dem „Monster“ im Prozess ein Gesicht geben etc.), jedoch ist es nicht die primäre Aufgabe. Das Behandeln der Opfer ist Aufgabe von anderen Teilen der Gesellschaft, zum Beispiel von den Krankenkassen. Es ist auch kein Entweder-Oder. Nur weil ein Täter im Gefängnis eine Therapie bekommt (was viel zu selten geschieht), heißt es nicht, dass ein Opfer draußen keine Therapie bekommen kann. Es sind unterschiedliche Systeme und unterschiedliche Probleme. Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass Opfer in Deutschland alleine gelassen werden, dann kann das Problem ganz unabhängig von der Bestrafung oder Therapie des Täters erfolgen.

Der Mob!

Yrgav und ich amüsieren uns seit gestern köstlich über den Mob in diesen Kommentaren hier und wollen euch einfach in einem Best-of dran teilhaben lassen.

Ausgangssituation: Ein 75-Jähriger Reitlehrer soll vor 11 Jahren ein damals 12 jähriges Mädchen sexuell Missbraucht haben, dabei betonte das Gericht, dass es „so ziemlich das Niederschwelligste an sexuellen Übergriffen“ gewesen sei, was es gibt. Das heißt es war entweder ausschließlich Verbal oder aber zufällige Berührungen oder ähnliche. Zusätzlich berücksichtigte das Gericht das Alter des Mannes und stellte fest, dass er mittlerweile so alt sei, dass ähnliche Übergriffe nicht mehr zu erwarten seien. Aus diesem Grund bekam er zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung. Damit sollte der Gerechtigkeit eigentlich genüge getan sein, der Mann hat seine Strafe bekommen, zukünftige Straftaten sind mehr zu erwarten und alle sind Happy.

Und jetzt kommt der Mob:

Marc Reinfeldt
Nein wird es nicht, was Hart bestraft wird sind Kapital verbrechen. Man sollte die jenigen im Knast verrecken lassen die jemanden Missbrauchen. Es kann nicht angehen das so einer noch auf freien Fuß ist. Trotz Psychologen werden sie rückfällig und werden sie nie und nimmer ändern. Man sollte die Todesstrafe für die jenigen einführen.

Oder Kastrieren die dreckigen affen.

Was ein Gaunerstaat! Es werden tatsächlich Kapitalverbrechen hart bestraft!

Vadyr
so isses. Stoppt Tierversuche, nehmt Kinderschänder.

Vadyr
So Abartig dieser Mensch, das man ihm meiner Meinug nach die Menschenwürde aberkennen sollte!!!

nc.

blackbenji
anders gefragt: was macht einen deutschen knast zum knast? warme zelle, geregelte mahlzeiten, sport und fitnissgeräte, möglichkeit zu arbeiten, sociale kontakte, tv und internet, besuche, usw …

knast eine bestrafung? nicht in deutschland …
nicht umsonst begehen “penner” im winter einbrüche um im knast zu überwintern …

Wer kennt es nicht, das Gefängnis mit Internet. Ich bin auch für unbeheizte Zellen, Mahlzeiten nur 1 mal die Woche (Und wir sagen vorher nicht wann!) und wer Redet kriegt paar auf die Fresse…

Tim-Hendrik
Aber zu dem(n) Kommentar(en) über mir: Wieso Knast? Erschießen. Im Knast kostet der Abfall Steuern. Wenn es Ausländer sind nicht erschießen, sondern ausweisen. In 90% der Fälle werden sie dann sowieso daheim umgelegt. Das spart dann Patronen.

Ein Todeskandidat kostet in den USA nen Haufen Geld. In Kalifornien kostet eine Hinrichtung über 300 Millionen US-Dollar in Florida sind es noch 24 Millionen US-Dollar. In Texas sind es immerhin noch 2,4 Millionen US-Dollar. 2,4 Millionen US-Dollar entsprechen etwa 1,8 Millionen Euro. Ein Tag in einem deutschen Gefängnis kostet rund 90 Euro. Das sind 22500 Tage die man jemanden wegsperren könnte, immerhin 61 Jahre… In Kalifornien könnte man jemanden sogar rund 7000 Jahre wegsperren, bis die Kosten der Hinrichtung erreicht sind.

hellblind
Das ist halt Demokratie wenn das Volk will, das der Abschaum weg gehört, gehört er halt weg.

Wer braucht Minderheitenschutz? Die Mehrheit regiert! Das heißt doch Demokratie oder?

Firala
Meiner Meinung nach wird Pädophilie und Sexuelle Vergehen an Minderjährigen viel zu schwach bestraft.

Aehm ja… Pädophilie unter Strafe stellen… Gleich nach der Homosexualität?

hellblind
Aber das Zeigt halt wie die Gesellschaft tickt. Menschenleben sind einen Scheißdreck wert, aber wenn du nur dran denkst ein Lied oder Film downloaden gehst du Jahrelang in den Knast.

Jeder hat mindestens einen in seinem Bekanntenkreis der wegen der Raubkopie vom neusten Album sitzt!

hellblind
Das Problem ist nur Pädophile sind nicht resozialisierbar und gehören aus der Gesellschaft entfernt.

Gleich nach den Schwulen?

Aezsell
Einfach den Schwanz abhacken. Das is doch das einzige was bei denen zieht.

nc.

hellblind
Achja er hat sie ja nur befummelt, dann ist es ja nicht so schlimm. Aber das du als Anwalt also als Abschaum der Gesellschaft, dich lieber für die Täter einsetzt als die Opfer ist verständlich. Denn Dreck gesellt sich gerne zu Dreck.

Todesstrafe für Anwälte!

Funkelzahn
vor allem nicht wenn es um katholische priester geht… ab in denn knast und schlüssel weg werfen.

Höre ich da etwa Kuschelpädagogik Funkelzahn? Pass auf, dass der restliche Mob dich mit so ner milden Ansicht nicht als Mittäter bestraft!

dragon246
Ich finde dafür gibt es nur eine sinvolle handlung, die vllt. etwas extrem klingt aber in meinen augen völlig gerechtfertigt ist:

“Eier ab”.

Wieso sollte man dann weitermachen wenns keinen “spaß” mehr macht?
Natürlich wär ich zusätzlich noch für gefängnis aber ich finde das ist auch ein wichtiger Bestandteil um zu verhindern dass der täter rückläufig wird. …

Von ihm hier kann sich Funkelzahn ne Scheibe abschneiden!

catspala
Was soll man dazu sagen, Raubkopierern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren und so ein bereits vorbestraftes Schwein kommt mit 2,5 Jahren auf bewährung davon. Solche Leute sollte man Pfählen und nicht ungestraft davon kommen lassen. Armes Deutschland kann ich da nur sagen.

Gott sei Dank gibt es Leute wie euch die Deutschland retten!

deadcell
Ich bin dafür das man Kinderschänder lebenslang wegsperrt. Ich würde sogar soweit gehen und fordern das extra ein gefängnis nur für Kinderschänder gebaut wird indem sie sicher zum schutz der gesellschaft eingesperrt werden.

Jo und alle anderen Verbrecher sperren wie in die Gefängnisse in denen sie nicht sicher zum Schutz der Gesellschaft eingesperrt werden… Die Dinger mit Türen in der Mauer und so!

Marc
also ich bin der meinung man sollte extra für alle Kinderschäner sowie alle anderen Schäner die Todesstrafe wieder einführen…

What?

Zusammenfassend: Hellblind 4 president!

Neid und Missgunst im Studium

Mehr und mehr zeigt sich bei vielen, vor allem weiblichen, Kommilitonen Neid und Missgunst. Ich habe es schon mehrfach erwähnt, dass wir bei den Juristen quasi eine Notenskala haben, die nach oben nicht erreicht werden kann. Alles ab 10 Punkte ist recht awesome und dort finden sich so 10-15% der Leute. Leistungen im Bereich 16, 17 oder 18 Punkten sind absolute Raritäten und in den Regionen kamen viele Dozenten nie und selbst Professoren hatten häufig keine Noten in diesen Regionen. In den meisten Klausuren findet sich daher in den Regionen auch keine Studenten, teilweise gibt es Klausuren dort sind nur 2 oder 3 Klausuren über 12 Punkte. Jedenfalls: Erreicht man diesen Bereich, hat man wirklich etwas beeindruckendes geschafft.

Ich bin ein überdurchschnittlicher Student. Es gibt selbstverständlich Ausrutscher nach unten, aber im Großen und Ganzen weiß ich was ich mache und lande schon meist in den oberen Bereichen. Mehr und mehr wird das aber wirklich ein Problem, da man deutlich den Neid und die Missgunst anderer erlebt. Wurde sich am Anfang noch gefreut, ist es teilweise wirklich schon angepisse. Das führt dazu, dass man sich im Studium eigentlich nur noch mit Leuten wirklich unterhalten kann, die selbst auf dem Niveau von einem sind.

Es wird einem teilweise schon übel genommen, wenn man ganz offen sagt, dass man nicht ums „Bestehen“ schreibt, sondern, dass man 10+ Punkte anzielt. Ich weiß auch nicht was die Leute erwarten? Soll ich so tun, als schreibe ich ums Bestehen? Für mich ist das Bestehen der Klausur eine Selbstverständlichkeit. Ich verstehe, dass es viele gibt die um jeden Punkt zittern müssen, aber es tut mir leid… Natürlich weiß ich, dass ich auch in einer Klausur durchfallen kann. Ich weiß aber auch, wenn ich durchfallen sollte, dann liegt es an einer Klausur die mir so gar nicht lag oder dass ich nen völligen Blackout hatte. Ich kann den Stoff zum Klausurzeitpunkt nun mal.

Ich nehme es auch niemanden übel, wenn er sagt er hat nicht so wirklich Bock auf Jura und macht nur das Minimum und probiert sich durch die Klausuren zu retten… Ist sein Bier. Vor allem ist eine gute Note in Jura zu 50% Fleiß, 33% Glück und höchstens 17% Talent. Klar gibts Leute die einfach nicht die geistige Leistung für ein Jurastudium aufbringen können, aber wir lernen keine Raketenwissenschaft. Wer gut in Jura ist, der hat einfach viel gelesen, viel gelernt und viel geübt. Die „Leistung“ im Jurastudium und auch in der Praxis, ist das Verbinden seines Wissens. In der Schule wurde das immer „Transferleistung“ genannt. Wer viel Wissen parat hat und die Grundstrukturen verstanden hat, der ist ein guter Jurist (auf dem Papier).

Warum gibt es hier also überhaupt Potential für Neid und Missgunst? Ich verstehe es wirklich nicht. Neid und Missgunst gründet doch darauf, dass man das Gefühl hat, dass jemand etwas hat, was er nicht verdient hat. Die Leute die aber gut in Klausuren abschneiden, sind das gesamte Semester über überdurchschnittlich. Wir haben in Kleingruppen (10-20 Leute) Veranstaltungen mit Dozenten. Als Dozenten haben wir entweder wissenschaftliche Mitarbeiter (Die das 1. Staatsexamen abgeschlossen haben) oder Praktiker. Die Dozenten müssen in der Regel 9 Punkte oder besser in ihrem Examen gehabt haben. Das heißt: Wer 10+ Punkte anstrebt muss eigentlich über dem Niveau der Dozenten liegen. Der Dozent schaut sich den Stoff kurz vorher an, wir lernen ihn aktiv. Klar hier und da hat ein Dozent Vorteile weil er einfach mehr Erfahrung hat und vieles in Jura kommt einfach mit der Zeit. Trotzdem sollten die guten Studenten in einem Kurs ihren Dozenten überlegen sein. Das liegt einfach in der Natur unserer Wissenschaft.

Trotzdem saß ich teilweise in Kleingruppen, wo es einfach ein Trauerspiel war. Meistens haben 75% einfach ne komplette Arbeitsverweigerung vorgenommen. Sie hockten auf ihren Stühlen und beteiligten sich einfach nicht. Bei den meisten musste man das Gefühl haben, dass sie dem Inhalt gar nicht folgen können, weil sie vollkommen unvorbereitet sind. Dazu kommt dann, dass wenn man wirklich mal ein wirklich komplexes Thema hat, die Leute völlig aussteigen. Es geht sogar soweit, dass man mit vielen gar keine Fachgespräche führen kann, weil ihnen die absoluten Basics fehlen. Ich sag es einfach mal ganz deutlich: Von 80% meiner Kommilitonen möchte ich mich nicht vor Gericht vertreten lassen.

Im Endeffekt ist es mir aber egal. Ich messe mich auch nicht mit den anderen. Klar schaue ich in der Notenskala wie ich ungefähr im Vergleich zu den anderen bin, trotzdem habe ich lieber 14 Punkte und 3 Leute vor mir, als 11 Punkte und nur einer vor mir. Andere scheinen sich aber permanent Messen zu wollen und zwar die eher schwachen Kandidaten. Aber warum? Ich würde nie auf die Idee kommen einem eine bessere Note zu neiden. Warum auch? Ich weiß doch, wenn seine Note schlechter wäre, dann wäre meine nicht besser. Ich messe meine Leistung absolut und nicht relativ und halte auch nur das für vernünftig.

Teilweise trägt es soweit Früchte, dass man mich schon komisch anschaut, weil ich gerne gute Noten haben will. Klar kann ich mir dafür nichts kaufen, aber ich halte es für selbstverständlich, dass wenn ich etwas mache, ich es auch so gut mache wie ich es kann. Ich habe mich bei meiner Studienwahl auf etwas spezialisiert und möchte dann da auch mein Maximum erreichen. Dazu kommt, dass ich irgendwann mal vor Gericht stehe und ich dort eine ordentliche Leistung abliefern will. Sei es als Staatsanwalt für den Staat, als Richter für alle Beteiligten oder als Anwalt für meinen Mandanten. Ich finde es eine fürchterliche Vorstellung, dass ich mal einen Job nachgehen würde, in dem ich nicht mein Maximum geben würde…

Ich möchte einfach mal ein konkretes Beispiel nennen, was mich auch zu diesem Blogpost bewegt hat. Ich habe in einer Klausur 7 Punkte bekommen, in der ich mir einfach mehr erhofft hatte. Ich konnte den Stoff, ich bin allgemein recht gut in Strafrecht und die Klausur lag mir auch. Die 7 Punkte sind für mich „okay“ als Leistung, aber für mich persönlich einfach zu wenig. Ich erwarte da einfach von mir mehr, da tröstet es mich auch nicht, dass die Durchfallquote 38% war und der Schnitt bei 4,8 lag. Jedenfalls war heute die Klausurbesprechung und ich bekam meine Klausur wieder. Ich habe die Musterlösung quasi vollständig getroffen und der Korrektur hat fast nur lobende Worte. Die Korrekturanmerkungen decken sich einfach nicht mit der Endnote. Ich zeigte die Klausur der wissenschaftlichen Mitarbeiterin die die Klausurbesprechung machte und sie meinte nach nem kurzen Durchblätter, ich solle Remonstrieren (dem Prof die Klausur zurückgeben, damit er sie persönlich korrigiert), da es nicht wirklich ersichtlich ist, warum bei so wenig Kritik eine so tiefe Note abgeliefert wurde.

Da waren nun um mich rum Leute, die tatsächlich fragten, warum ich gegebenenfalls Remonstrieren möchte, denn ich hätte ja bestanden? Das Lustige ist, teilweise wurde es sogar von Leuten gesagt die mehr Punkte als ich hatten. Anscheinend wird gar nicht verstanden, dass es mir nicht um das Bestehen geht, sondern auch darum, dass ich eine Note erhalte, die meiner Leistung angemessen ist. Ich kann schwer einschätzen ob das nun 7 Punkte oder mehr sind, muss ich ehrlich sagen. Ich persönlich finde meine Leistung auch rückblickend ordentlich, aber man kann sich ja kaum selbst beurteilen. Sollte ich die Klausur zurückbekommen mit dem Hinweis es sind 7 Punkte kann ich damit leben.

Im Endeffekt weiß ich gar nicht mehr warum ich den Post schreibe… Aber wahrscheinlich muss ich einfach nur mal meinem Unverständnis etwas Luft machen. Es gibt nichts worauf man wirklich neidisch sein kann… Ich hab die besseren Noten, weil ich mehr Zeit in das Studium stecke als der Durchschnitt. Das ist das Geheimnis. Wie jemand der nur die halbe Zeit aufbringt dann neidisch auf meine Noten sein kann, ist mir ein absolutes Rätsel. Würde ich so wenig machen wie er, hätte ich vermutlich auch seine Note… Würde er soviel lernen wie ich, hätte er vermutlich auch meine Note. Absolut kein Grund neidisch zu sein.

Das Gegenstück ist dann ja übrigens, dass man es schon als arrogant bezeichnet, wenn man sich freut, wenn man die beste Note im Semester hat. So oder so… Es führt im Endeffekt zu einer Abspaltung. Ich hatte viel mit durchschnittlichen oder schwächeren Studenten zu tun, teilweise auch welche die mittlerweile abgebrochen haben und habe immer gerne geholfen. Mittlerweile ist es aber teilweise einfach nur noch ermüdend, weil man mit den Leuten gar nicht mehr reden kann. Es ist einfach viel entspannter mit Leuten über das Studium zu sprechen, die selbst zu den besseren Studenten gehören. Damit grenzt man sich aber ins Elitäre ab, was ich eigentlich gar nicht will. Es gibt wirklich einige Ausnahmen, die selbst nicht viel im Studium erreichen (weil sie faule Säcke sind und das auch wissen!), aber sich für einen freuen, wenn man gute Noten hat. Aber vor allem bei Mädels scheint dies nicht möglich zu sein.

Zum Glück wisst ihr ja alle, dass ich gar nicht arrogant bin, sondern total awesome, lieb und nett! Danke fürs zuhören!

 

Langer Tag im Gericht in der Kurzfassung

Heute gab es vier Verfahren vor dem Jugendrichter und ich fasse sie einfach jeweils durch eine Aussage des Angeklagten zusammen:

Fall 1:

Angeklagte etwa 1,55m groß und 45Kg schwer: „Glauben sie mir doch Herr Richter, der Schlagring im Handschuhfach gehört wirklich mir und nicht meinem Freund!“

Fall 2:

Fahren ohne Fahrerlaubnis: „Herr Richter… Die Post musste doch irgendwie nach Hamburg kommen…“

Fall 3:

Als dem Angeklagten Fotos der Verletzungen seines Opfers gezeigt wurden: „mimimimi?!?!?“

Fall 4:

„Ja Herr Richter… Vermutlich war es wirklich nicht die beste Idee 90 Altautobatterien zu stehlen“

Sieg gegen Vodafone?

Anscheinend reichte Eskalationsstufe 3 aus, um gegen Vodafone zu siegen. Nachdem die Bundesnetzagentur mir folgendes schrieb:

Nach unseren Erkenntnissen könnte es sich bei den von Ihnen geschilderten Anrufen um Anrufversuche eines Call-Centers handeln, das ein Anwählprogramm verwendet.

Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Nummernverwaltung bei zutreffendem Sachverhalt Handlungsmöglichkeiten, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Rufnummern nach § 67 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sicherzustellen.

Derzeit wird geprüft, mit welchen Maßnahmen die Bundesnetzagentur der von Ihnen geschilderten Belästigung begegnen kann. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine weitergehende Beantwortung Ihres Schreibens wegen der gegebenenfalls erforderlichen Ermittlungsarbeit unter Umständen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Ist tatsächlich seit nun genau zwei Wochen ruhe.

Gleichzeitig hat ein anderer Betroffener übrigens schon Eskalationsstufe 4 erreicht gehabt und eine einstweilige Verfügung gegen Vodafone erfolgreich erwirkt -> klick mich

Auch die Presse hat von der neuen Vodafone-Strategie schon Wind bekommen -> klick mich

 

BVerfG-Urteil zum Einsatz der Bundeswehr im Inland

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Bundeswehr unter strengen Anforderungen auch im Inland eingesetzt werden kann. Das wirklich beeindruckende am Urteil ist, dass der abweichende Richter fast eine genauso lange Begründung abgegeben hat, wie die bejahende 15 Richter (das besondere bei Urteilen des BVerfG ist, dass die überstimmte Partei ihre Gründe ebenfalls anführen darf, das ist bei anderen Gerichten nicht der Fall). Ich hab mir mal das Urteil genauer angeguckt und das wichtigste zusammengefasst:

Vorweg: Die immer wieder zu lesende Aussage „Das Grundgesetz verbietet den Einsatz der Bundeswehr im Inland“ ist in der Pauschalität quatsch. Das Grundgesetz sagt nämlich genau das Gegenteil, in Art. 87a II GG steht nämlich

“ Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt“.

Somit geht das Grundgesetz sehr wohl von der Möglichkeit des Einsatzes aus. Davon wird auch schon im übernächsten Absatz Gebrauch gemacht:

“ Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung […] Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen.“

Beim Urteil vom BVerfG geht es aber um den Art. 35 II GG. Dieser wurde im Hinblick der Flutkatastrophe von Hamburg 1962 geschaffen. Dort steht zum Beispiel:

„Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.“

Die Frage ist somit eigentlich gar nicht „ob“ man die Bundeswehr im Inland einsetzen kann, sondern „wie“ man sie einsetzen darf. Der Streitpunkt ist konkret: Darf die „Hilfe“ der Bundeswehr nur mit Mitteln erfolgen, die auch der Polizei theoretisch zur Verfügung steht oder darf die Bundeswehr auch militärische Mittel einsetzen? Die ältere Ansicht des BVerfG ging davon aus, dass nur Mittel genutzt werden dürfen, die auch die Polizei theoretisch hätte.

Zur Änderung von dieser Rechtsprechung kamen nun beide Senat zusammen, also insgesamt 16 Richter. Davon haben sich 15 Richter für die neue Linie entschieden, einzig ein Richter sah dies anders.

Was sind die Argumente der 15 Befürworter?

Vormals wurde sich auf den Wortlaut berufen. So sagt Art. 35 II GG „zur Unterstützung seiner Polizei anfordern“ und Art. 35 III GG „zur Hilfe“ berufen, was bedeuten soll, dass die Bundeswehr nur eine helfende Hand der Polizei sei und auch nur deren Mittel einsetzen dürfe. Davon abgesehen, dass „Unterstützen“ und „Helfen“ nicht zwingend bedeuten muss, dass man nur die Sachen einsetzen muss (Wenn mein Nachbar mit nem Smart umzieht und ich ihm mit meinem VW Bus helfe, darf ich ja auch mehr einladen als in den Smart passt), spricht auch der Art. 87a III GG gegen diese Auslegung. Dort steht nämlich ebenfalls “ zur Unterstützung der Polizei“ und dort sind eindeutig auch militärische Mittel gemeint, denn sie sollen zur „Bekämpfung […] militärisch bewaffneter Aufständischer“ eingesetzt werden. Das werden sie kaum mit Sandsäcken tun können.

Auch die Entstehungsgeschichte des Art. 35 II GG klärt die Frage nicht eindeutig, ob der damalige Grundgesetzgeber eine Beschränkung haben wollte. Dagegen spricht, dass der Regierungsentwurf damals vorsah, dass drin stehen sollte, dass die Streitkräfte „als Polizeikräfte“ eingesetzt werden sollen. Dies hielt der Gesetzgeber damals für zu eng und formuliert um in „zur Unterstützung der Polizei“. Ferner wurde bei der Entstehung des Art. 35 II GG auch einige Szenarien durchgespielt, die militärische Mittel zwingend benötigen. So wurde bei der Beratung zum Beispiel auch die Sprengung von Häusern und Brücken ins Auge gezogen.

Somit stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass es nicht zwingend ist, dass die Bundeswehr keine militärischen Mittel nutzen darf. Viel mehr ist das Grundgesetz hierzu grundsätzlich offen. Wann dieser Einsatz gerechtfertigt sein könnte, stellt das Bunderverfassungsgericht eher durch eine Negativdefinition fest. So muss vor allem der Sinn von Art. 87a GG beachtet werden. Dieser sieht ein Vorgehen durch das Militär mit Gewalt gegen demonstrierende (bewaffnete) Menschenmengen nur vor bei „einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes“. Diese Einschränkung darf durch Art. 35 GG nicht umgangen werden.

Ferner stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass sich aus dem Wortlaut des Art. 35 II und III GG ergibt, dass die Katastrophe schon eingetreten sein muss (nicht aber unbedingt schon die Schäden). Das Militär darf also nicht bei einer drohenden Katastrophe eingesetzt werden. Daher darf auch im Luftraum die Mittel der Streitkräfte nicht bei jedem Zwischenfall eingesetzt werden, sondern nur in Ausnahmefällen. Hier darf dann aber kein Flugzeug abgeschossen werden (Das wäre ein völlig anderes Thema), sondern es geht mehr darum dass man zum Beispiel mit einem Kampfjet einem Piloten hilft der die Orientierung verloren hat.

So das ist die „neue“ Ansicht des Bundesverfassungsgericht und die Argumente klingen für mich juristisch (und auch menschlich) überzeugend. Gleichzeitig gibt es hier aber natürlich auch ein Gefahrenpotential, dies zeigt Richter Gaier auf, der als einziger anders gestimmt hat. Die Argumente will ich euch nicht vorenthalten.

Gaier sieht vor allem die Geschichte des Landes als Zeichen, dass der Grundgesetzgeber keinen Einsatz militärischer Mittel haben wollte. Die Trennung von Militär und Polizei sei eng mit der BRD verbunden und sollte nie aufgekündigt werden. Ebenfalls führt er an, dass die große Koalition nach dem 11. September 2001 mit dem Versuch gescheitert ist, dass ausdrücklich militärische Mittel eingesetzt werden dürften. Hier übersieht Gaier aber meiner Meinung nach einen entscheidenden Punkt: Nur weil der Gesetzgeber 2008 keine Mehrheit dafür hatte, heißt es nicht, dass er bei der Einführung der Art. 35 II und III GG nicht eine Mehrheit dafür hatte und es genauso gewollt hätte. Trotzdem hat Gaier natürlich recht, dass ein übler Nachgeschmack bleibt, wenn der Gesetzgeber diese „Neuregelung“ ablehnt und das Bundesverfassungsgericht sagt „Das muss gar nicht neu geregelt werden, das ist schon so geregelt“. Hier verschwimmt aber nicht Legislative und Judikative, denn nur weil ein aktueller Gesetzgeber ein momentane Gesetzeslage ablehnt, heißt es nicht, dass sie nicht mehr so ist. Hat der Gesetzgeber damit ein Problem, so muss er das Gesetz ändern. So auch in diesem Fall: Dem Gesetzgeber steht es frei das Grundgesetz dahingehend zu ändern, dass Art. 35 II und III GG nicht den Einsatz mit militärischen Mitteln erlaubt. Dies muss aber der Gesetzgeber selbst machen und nicht die Judikative, denn die Trennung der Gewalten muss auch in dieser Richtung beachtet werden.

Ebenfalls führt Gaier an, dass der damalige Grundgesetzgeber mehrfach davon ausging, dass militärische Mittel nur im Falle des Art. 87a GG genutzt werden dürfe. Unter der Überschrift „innerer Notstand“ schrieb der Rechtsausschuss damals nämlich:

„Der Hauptunterschied zur Regierungsvorlage liegt darin, dass die Schwelle für den Einsatz der Streitkräfte als bewaffnete Macht angehoben worden ist. Der Rechtsausschuss schlägt vor, den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr nur dann zuzulassen, wenn dies zur Bekämpfung von Gruppen militärisch bewaffneter Aufständischer erforderlich ist (Artikel 87a Abs. 4).“

Gaier liest aus diesem Satz, dass ausschließlich dort der bewaffnete Einsatz der Bundeswehr zulässig sein soll, vor allem da der ursprüngliche Regierungsentwurf unter „inneren Notstand“ auch die Naturkatastrophen verstand. Die Mehrheit der Richter sieht dies aber nicht so eindeutig .Viel mehr könne man den Satz auch dahingehend verstehen, dass damit nur der Kampf gegen Aufständische gemeint war und man damals damit nur verhindern wollte, dass Art. 35 GG genutzt wird um die strengen Anforderungen des Art. 87a GG zu umgehen. Damit würde sich nämlich ergeben, dass der Rechtsausschuss damals sehr wohl den Einsatz militärischer Mittel berücksichtigt hatte.

Weiter führt Gaier mehrere Quellen an, in denen Beteiligte nachträglich die Regelung des Art. 35 II und III GG dahingehend verstehen wollen, dass es sich um unbewaffnete Hilfe handelt. Das mag tatsächlich so sein, aber erstens mag eine nachträgliche Interpretation der an der Gesetzgebung Beteiligten ein Indiz sein, jedoch haben diese Person nicht das alleinige Interpretationsrecht. Außerdem hat das BVerfG ja nur festgestellt, dass es unklar ist und es anscheinend unter den Beteiligten verschiedene Ansichten zum Thema gab.

Als letztes erwähnt Gaier noch, dass die Regierung nur als Kollektiv, also gemeinschaftlich, entscheiden darf. Das heißt, dass die Entscheidungsfindung länger dauert und man nicht so effizient reagieren kann, als wenn jemand alleine die Entscheidungsmacht hätte. Daher dürfe darunter kein Einsatz von Kriegswaffen fallen, da diese nur dann genutzt werden dürften, wenn man effizient und kurzfristig reagieren kann. Hier mag Gaier im Prinzip recht haben, trotzdem finde ich das Argument schwach. Zum Beispiel beim Ausrufen des Notstandes, was ebenfalls viele Sonderrechte in Gang setzt, ist auch eine höchst ineffziente Prozedur vorgesehen. Das kann also eher weniger überzeugen.

So sehr ich auch die politischen Motive von Gaier verstehen mag und er vermutlich mit seinen Argumenten auch recht hat, so finde ich es juristisch aber reichlich dünn. Ohne das historische Gesetzesmaterial nun selbst ausgewertet zu haben, scheint es mir nicht so eindeutig zu sein, wie Gaier es gerne hätte. Viel mehr geht eine Argumentation in beiden Richtungen und damit ist dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich zu folgen. Möchte die Gesetzgebung dies so nicht haben, so müssen sie das Grundgesetz ändern.

 

Ein Tag in der Polizeileitstelle

Heute gings für uns Praktikanten zur Hamburger Polizeileitstelle. Also der Ort an dem die Notrufe über 110 eingehen und die Streifenwagen koordiniert werden. War wirklich sehr interessant. Auf der einen Seite werden an Arbeitsplätzen mit mehreren Monitoren die Anrufe angenommen.  Auf den Monitoren sind dann Stadtpläne, die Eingabemasken, die verfügbaren Streifenwagen und so weiter. Auf der anderen Seite sind dann die Funker, die die Streifenwagen zu den jeweiligen Notrufen hinschicken. Die Funker heißen Michel 1-5  (Nach dem Wahrzeichen der Stadt) und die Streifenwagen Peter und ihre Kennziffer dahinter. Dabei besitzt die Hamburger Polizei auch nen Smart als Streifenwagen, der als einziger Wagen die Kennung „Peterchen“ hat.

Rund 1/3 der Anrufe bei der Polizei sind Scherzanrufe. Entweder die typischen Anrufe nach Schulschluss oder aber ältere Leute die nach der Uhrzeit fragen, weil sie ihre Medikamente nehmen müssen. Die Leitstelle hat auch Stammkunden, wobei der Rekord bei rund 3000 Anrufe pro Tag von einem einzelnen liegen soll, dabei kamen fünf Handys gleichzeitig zum Einsatz. Als der gute Herr einmal kurzfristig eingewiesen wurde, hatte das massive Auswirkungen auf die Statistik der Leitstelle. Ein weiteres Drittel sind Informationsauskünfte, als zum Beispiel welche Polizeidienststelle zuständig ist und ein Drittel sind dann tatsächlich Notrufe für die dann ein Streifenwagen losgeschickt wird.

Pro Anruf wird dann eine digitale Akte angelegt und in der wird dann der weitere Verlauf protokolliert. Ruft ein Anrufer noch einmal von der Nummer an, dann öffnet sich sofort die Akte und man weiß was bisher schon geschehen ist. Je nachdem in welche Kategorie der Anruf dann eingeteilt wird, erhält der Streifenwagen die Erlaubnis zur Blaulichtfahrt oder nicht. Auch sind die Kategorien nach Priorität eingeteilt, das bedeutet, dass eine Ruhestörung Samstagabend hinter der Messerstecherei anstehen muss. Spannend war auch, dass CSI-Like zwei große Flachbildschirme von der Decke hingen auf denen sie sich die einzelnen Verkehrsüberwachungskameras der Stadt live einspielen lassen können. Wenn also zum Beispiel auf ner Autobahn oder ner großen Kreuzung ein Unfall ist.

Wir durften auch in einige Notrufe reinhören wobei wirklich alles dabei war. Unfälle auf der Autobahn, Suizidversuche, Sohn der seine Mutter mit dem Messer bedrohte, Reizgas in ner Schule oder ähnliches. Das Hauptproblem ist, dass die Leute meist nicht sagen können wo sie sich gerade befinden. Während Festnetznummern recht schnell geortet werden können, dauert es bei Handys je nach Netzanbieter ne Weile und dann hat man auch erstmal nur die Funkzelle. Für eine genauere Ortung müsste dann ne Spezialabteilung bemüht werden. Von daher sollte man mehr sagen können als „bin bei McDonalds“.

Lustig war auch, dass wir selbst nen Einsatz ausgelöst haben. Denn als sich unsere Gruppe von 17 vor dem Polizeipräsidium traf, sah uns ein Streifenwagen. Dieser informierte die Leitstelle, dass vor dem Polizeipräsidium eine Demonstration sei. Der Leiter der Leitstelle erinnerte sich dann aber doch daran, dass er uns erwartet.

Auch wurde endlich meine Frage beantwortet, wann man wirklich die 110 anrufen sollte und wann direkt das Polizeirevier: Immer wenn ein Streifenwagen benötigt wird, sollte man die 110 anrufen. Ruft man nämlich direkt beim Polizeirevier auf dem Festnetz an, dann muss das Revier der Leitstelle mitteilen, dass sie einen Wagen rausschicken, damit man in der Leitstelle weiß, dass der Wagen nicht zur Verfügung steht. Von daher ist es Jacke wie Hose und die 110 ist nicht nur für wirkliche Notfälle da, sondern auch für kleine Parkrempler oder so. Mit 1/3 Scherzanrufen ist man aber vermutlich eh abgehärtet.

Es war jedenfalls ultra spannend das ganze Mal hautnah zu erleben. Auch wenn es an nem Mittwochvormittag natürlich recht ruhig war. Die durchschnittliche Antwortzeit in Hamburg liegt übrigens bei rund sechs Sekunden, womit man Deutschlandweit sehr weit vorne liegt. Teilweise haben Großstädte bis zu einer Minute Warteschleife, weil zuwenig Personal eingesetzt wird.

Die Abhängigkeit vom Smartphone

Man mag es sich ja selbst nicht eingestehen, aber man ist schon ganz schön abhängig von der modernen Technik. Dies wurde mir heute noch einmal so wirklich bewusst. Heute war meine Verpflichtung als studentischer Praktikant bei der Staatsanwaltschaft, das heißt, dass ich nun nen Haufen Amtsdelikte erfüllen kann. So kann ich nun den besonders schweren Fall des Landesverrates erfüllen (Gibt nun statt maximal 15 Jahren bis zu lebenslang!), mich der Bestechlichkeit schuldig machen oder,  was wohl die relevanteste Fallgruppe sein sollte, Privatgeheimnisse preisgebe. Im gleichen Rahmen hatten wir auch eine kurze Einführung in die Staatsanwaltschaft. Interessant ist übrigens, dass ich ein Mädchen-Praktikum wohl habe. Von 18 Praktikanten sind 14 weiblich. Obwohl wir größtenteils alleine mit unserem jeweiligen Ausbilder die Zeit verbringen, gibt es auch einige Gruppen-Events die angeboten werden.

So geht es einmal in die Polizeileitstelle, also dort wo die Notrufe auflaufen und die Einsatzfahrzeuge koordiniert werden, aber auch in die Justizvollzugsanstalt. Und dort gilt: Keine Handys! Somit sollen wir tatsächlich uns ohne Handy aus dem Haus bewegen. Erst nach und nach realisierte man, was es für eine Einbuße der Lebensqualität ist, wenn man mal ohne Smartphone unterwegs ist. Nicht nur dass Komfortfeatures, wie zum Beispiel Chatten und Surfen unterwegs, wegfallen, sondern natürlich auch die Möglichkeit jederzeit zu Telefonieren, was ja mehr oder weniger auch ein Sicherheitsfeature ist. Darüber hinaus aber auch viele andere Annehmlichkeiten.

So hab ich mich seit Jahren daran gewöhnt, dass ich einfach von Zuhause losgehe und wenn ich nicht weiter weiß, dann frag ich die Bahn-App oder Google Maps wie ich nun weiterfahren muss. Das geht nun nicht… Ich muss mir tatsächlich die Wegbeschreibung merken oder ausdrucken… Wie 1999! Auch nutze ich mein Handy als Uhr und Mp3-Player. Gut den halben Tag kann ich auch auf Musik verzichten, aber keine Uhr? Ich kann doch nicht ohne Uhr aus dem Haus. Ich muss doch zumindest wissen ob ich rechtzeitig ankomme und wenn ich da bin wie lange ich noch warten muss. Ich meine ich muss mir jetzt echt nen Uhr-Ersatz besorgen.

Und das obwohl ich die Hälfte meines Lebens ohne Handy gelebt habe und mehr als dreiviertel ohne Smartphone. Es ist krass wie stark ein Smartphone das Leben verändert und beeinflusst hat. Ich würde sogar sagen, dass das Smartphone die größte und wichtigste Innovation seit dem Krieg nach dem Internet war. Naja gut vielleicht noch YouPorn davor… Aber spätestens dann!

P.S.: Bei der Recherche nach einem Bild von der JVA-Billwerder hab ich das Teaserbild oben gefunden… Die haben nen fucking Graben um die JVA gezogen… Ob da Krokodile drin leben?

Justitia Kurios #2 – Mütter, Treckerventile, 20.000 Euro und Flachmänner

Fall #1

An der Uni belächeln mich immer alle, weil ich sage, dass das Familienrecht die besten Geschichten des Lebens schreibt. Es ist quasi das Nachmittagsprogramm von RTL im echten Leben. Dies zeigt sich auch in Bonndorf, auch wenn es hier nicht direkt Familienrecht ist. So muss eine Mutter 600 Euro Schmerzensgeld an ihre 24-Jährige Tochter zahlen, da sie Fotos aus dem Schwimmbad von ihr auf Facebook veröffentlicht hat. Darüber hinaus soll die Mutter die Bilder noch „mit hämischen Kommentaren vor allem über ihre Körperfülle versehen“ haben. (Welt Online)

Unverbindlicher Rechtsrat von Ara: Familienrecht ftw!

Fall #2

Der zweite Fall ist etwas ganz gemeines und erschüttert den Glauben an das gute im Menschen! Dazu ist es etwas, was jeden von uns treffen kann. Georg (71) befindet sich als ganz harmloser Tourist in Thailand um sich die Schönheiten des Landes anzuschauen. Was man als Tourist nun mal so macht, leckt man die Brustwarzen der einheimischen Frauen und schwups ist man bewusstlos und ausgeraubt. Was Georg nämlich nicht wusste war, dass die Thailänderin sich vorher die Brustwarzen mit KO-Tropfen eingerieben hat. Unter Experten auch der „Nippel-Trick“ genannt. (Bild.de)

Unverbindlicher Rechtsrat von Ara: Händeweg von thailändischen Treckerventilen!

Fall #3

Während in Fall #2 primär meine männlichen Leser gefährdet waren, ist Fall #3 für meine weibliche Leserschaft. Diesmal geht es nicht um Georg (71), sondern um eine 24-Jährige Lehramtsstudentin. Ihr wurde von einem 47-Jährigen über das Internet Geld für Sex geboten. Erst 5.000 Euro und dann 20.000 Euro. Er soll das Geld überwiesen haben und ihr einen Screenshot der Überweisung gezeigt haben. Die Lehrämtlerin erfüllte ihren Teil des Vertrages, jedoch kam nie das Geld an. Anschließend ging sie mit ihrem Freund, der eingeweiht war, zur Polizei und erstattete Anzeige wegen Betrugs. Vor Gericht sagte sie: „Ich hoffe nicht, dass ich das umsonst gemacht habe“.  Das Urteil lautete am ende 2 1/2 Jahre Haft. Zusätzlich gab es von Verteidigung und Staatsanwaltschaft noch einmal die Bestätigung, dass die junge Studentin ein „ein gerüttelt Maß an Naivität“ hätte. (Rhein Zeitung)

Unverbindlicher Rechtsrat von Ara: Vielleicht sollten wir nicht permanent das Dümmste vom Dummen als Lehrer ausbilden?

Fall #4

Zum Schluss geht es einmal nicht um Sex. Ein alkoholkranker Zeuge sollte vor Gericht eine Aussage bezüglich eines Tötungsdeliktes machen. Nach mehreren Stunden Entzug war der Zeuge aber nicht in der Lage eine klare Aussage zu machen. Kurze Hand schickte der Richter einen Wachtmeister los einige Flachmänner zu besorgen. Unter Aufsicht eines Arztes durfte der Zeuge dann Alkohol trinken. Wirklich viel gebracht hat dies aber auch nicht, anschließend fühlte sich der Zeuge schlecht und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Am Freitag soll er erneut vernommen werden. (Bild.de)

Unverbindlicher Rechtsrat von Ara: Saufen auf Staatskosten! Normalerweise gibts dafür nur EnBW Aktien!