Schildkröte mit Hut #57

Vorweg möchte ich mich entschuldigen, dass der Kommentar von Fantomas zur letzten Schildkröte 14 Tage im Spamfilter gesteckt hat. Wichtig, dass ich mich mal wieder für was entschuldige. Ist aber ein inhaltlich interessanter Kommentar.

Nun zur Schildkröte mit Hut 57. Mit den folgenden Themen:

– Serilas Hörerthema
– dumme Menschen

Die Folge gibt es unter „Weiterlesen“

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Ingerenz: Günstige Computerspiele bei Keysellern im Ausland kaufen. Ist das eigentlich strafbar?

Bis zur nächsten Schildkröte mit Hut werdet ihr euch noch einige Tage gedulden müssen, diese wird aber gigantisch!

Bis dahin muss ich noch einmal Werbung für Ingerenz.de machen und zwar für einen Beitrag der sicher einige von euch interessieren wird:

Günstige Computerspiele bei Keysellern im Ausland kaufen. Ist das eigentlich strafbar?

Ingerenz.de geht an den Start!

Meine Klausuren habe ich einigermaßen überstanden und wie versprochen habe ich mich direkt an den versprochenen neuen Blog gesetzt.

Tatsächlich ging das Ganze schneller als gedacht und in wenigen Stunden stand der Blog. Ich lobe mich ja selten selbst, aber ich bin ja ein bisschen verliebt in den Blog. Ich hab mich für ein klassisches schlichtes Blogdesign entschieden, welches aber mit Bildern zu den Posts jeweils aufgelockt wird.

Bisher sind lediglich die hier schon vor einigen Tagen veröffentlichten Beiträge online. Da ich in den kommenden Monaten aber reichlich Zeit haben werde, wird der Blog regelmäßig mit neuem Content gefüttert werden. Bereits jetzt steht der Inhalt für die kommenden Tage fest, damit der Blog auch einen vernünftigen Start hinlegen kann.

Als erstes geht es natürlich darum, dass man den Blog etwas bekannter macht. Dazu soll nicht nur dieser Post hier dienen, sondern ich hoffe auch auf eure tatkräftige Hilfe. Der Blog hat einen eigenen Twitter- und Facebook-Account, so dass auch über die Socialmedias die Beiträge schnell und einfach geshared werden können. Daher bettel ich bei euch ganz dreist für Likes, Follows und Shares!

Als Belohnung habe ich einige tolle Ideen für Blog-Serien, die ich euch in den nächsten Tagen präsentieren werden. Heute Abend wird dagegen erst einmal ein etwas längere Beitrag zum Thema Flüchtlingskriminalität und Polizeistatistik online gehen. Ich glaube einen ähnlichen Beitrag gab es bereits hier auf dem Blog vor einigen Jahren, trotzdem verliert die Thematik nicht an Aktualität.

Ich hoffe, dass viele von euch auch regelmäßig auf Ingerenz.de vorbeischauen werden. Ich verspreche euch, dass es sich lohnen wird! Erzählt euren Freunden und Feinden davon! Ich mach mich nun daran weiter die Werbetrommel zu rühren! Ich freue mich auf euer Feedback. Entweder hier in den Kommentaren oder gerne auch auf Ingerenz.de, dort ist das Kommentieren übrigens vorerst ohne Erstellung eines Accounts möglich.

Direkt zu Ingerenz.de

2x Lebenslänglich für einen Ladendiebstahl? – Der Fall Jenisa zeigt: Das ist auch in Deutschland möglich!

Aus den USA kennt man Urteile die gerne mal auf 20 Mal Lebenslänglich oder 837 Jahre Freiheitsstrafe lauten. Dem deutschen Rechtssystem sind diese hohen Strafen fremd. Grundsätzlich ist die zeitliche Freiheitsstrafe, egal wie viele Taten abgeurteilt werden, auf 15 Jahre beschränkt. Auch die lebenslängliche Freiheitsstrafe kann nur einmal verhängt werden.

Im Fall Jenisa sieht es nun aber so aus, als würde der Angeklagte zweimal Lebenslänglich kassieren. Und dies möglicherweise für eine dumme Bagatellstraftat. Zweimal lebenslänglich für einen Ladendiebstahl? Wie kann das sein?

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EuGH erklärt Safe-Harbor für ungültig – Persönliche Daten dürfen nicht mehr in den USA verarbeitet werden

Als sich der österreichische Jurastudent Max Schrems im Jahr 2011  mit Facebook anlegte, wurde er noch belächelt. Nun hat er den blauen Riesen vor dem EuGH gebracht und tatsächlich einen Sieg errungen. Dabei ist das Urteil nicht nur ein Erfolg gegen Facebook, sondern ein Meilenstein für den Datenschutz.

I.
Kampf gegen Facebook

Begonnen hat die ganze Geschichte damit, dass Max Schrems von Facebook die Herausgabe aller von ihm gespeicherten Daten von Facebook forderte. Er bekam daraufhin eine fast 500Mb große PDF-Datei mit 1222 Seiten. Darunter waren auch bereits gelöschte Informationen. Beschwerden bei der zuständigen irischen Datenschutzbehörde blieben erfolglos.

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