Justitia Kurios #1 – Widerrufsrecht bei Dominas

Fall #1

Die meisten von euch wissen sicherlich, dass man als Verbrauche für gekaufte Waren im Internet grundsätzlich ein 14-Tägiges Widerrufsrecht hat. Das heißt, wenn es einem dann doch nicht gefällt, kann man die Sache einfach wieder zurückschicken. Die gilt grundsätzlich auch für Dienstleistungen.

So ersteigerte jemand auf gesext.de zwei Dominas für 86 Euro. Anschließend entschied er sich jedoch doch noch um und machte von seinem Widerrufsrecht Gebrauch. Dies sahen die Betreiber von gesext.de anders und wollten die vereinbarte „Nicht-Gesext-Gebühr“ (Copyright by me!) von 15%, also rund 13 Euro, haben. Denn springt der Bieter oder Anbieter ab, kommt es also nicht zum Sex, wird eine Strafgebühr fällig. Der Käufer weigerte sich jedoch diese „Nicht-Gesext-Gebühr“ zu zahlen und so musste sich ein Amtsrichter in Stuttgart mit dem Fall beschäftigen.

Dieser stellte fest, dass es sich beim genüsslichen Auspeitschen durch zwei Dominas um eine Freizeitaktivität handelt. Gemäß § 312b III Nr. 6 besteht jedoch kein Widerrufsrecht bei Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung. Somit muss der Kläger die 13 Euro an den Anbieter der Plattform zahlen, hinzu kommen Rechtsanwalt- und Gerichtsgebühren. (AG Stuttgart, 07.03.2012 – 50 C 6193/11)

Unverbindlicher Rechtsrat von Ara: Bei Dominas gilt: Kneifen zählt nicht!

Fall #2

Wir bleiben in Stuttgart und beim Thema Sex-Gegen-Geld. Post-Oberinspektor Reinhard G. (53) verliebt sich in die 23-Jährige Prostituierte Ibolya. Er geht davon aus, dass dies auf Gegenseitigkeit beruht, denn immerhin soll Ibolya zu ihm gesagt haben, dass er was besonderes sei und  „Das mit den anderen, das ist doch nur ein Job!“.

Da ist es doch selbstverständlich, dass Reinhard seiner großen Liebe etwas Geld gibt. Für eine angebliche Hepatitis-Behandlung in Ungarn nimmt er einen Kredit von 45.000 Euro [Sic!] auf. Zusätzlich macht die Mutter von Reinhard, immerhin stolze 84 Jahre alt, 1200 Euro locker. Ibolya nimmt das Geld und geht nun in einem Vorort von Stuttgart anschaffen, bei Reinhard meldet sie sich nicht mehr.

Diese traurige Geschichte erlangt aber erst später ihren Höhepunkt. Denn Reinhard hat wirklich kein Glück in der Liebe. Denn so teilt er Bild.de zum Schluss folgendes mit: „Jeden Monat muss ich 800 Euro zurückzahlen, dazu kommt der Unterhalt an meine philippinische Ex-Frau und die teure Miete. Ich bin ruiniert.“ (Bild.de)

Unverbindlicher Rechtsrat von Ara: 800 Euro im Monat für Nutten ausgeben, rentiert sich mehr als für ne philippinische Ex-Frau. Und btw für 45.000 Euro kann man die Durchschnittsprostituierte rund 20 Tage Vollzeitbuchen.

Fall #3

Wir bleiben im Rotlichtviertel, wechseln aber von Stuttgart nach Hamburg. Vor dem Amtsgericht Hamburg sitzt Sandra (24) auf der Anklagebank. Sie soll auf der Reeperbahn einige Freier abgezockt haben, in dem sie mit den EC-Karten der Kunden Schindluder getrieben hat. So hat sie einem schweizer Ingenieur rund 14.000 Euro vom Konto runtergeplündert.

Bereits die Beweisaufnahme vor Gericht war mehr als amüsant. Auf die Frage des Richters ob der Zeuge die Angeklagte wiedererkennen würde, bejahte er dies zu „99,9 Prozent“. Wiedererkannt hat er sie vor allem an „ihren schönen Brüsten“.

Wie genau es auf dem Zimmer ablief schildert ein anderer Zeuge: „Sie wollte 150 Euro. Ich gab ihr meine Kreditkarte. Dann sagte sie zu mir, dass sie 1650 Euro abgehoben hat. Und ich sollte eine Quittung unterschreiben“. Auf die Frage ob sich das ganze denn auch gelohnt hätte kam jedoch raus, dass es  keinen Sex gab. Denn beim Gedanken ans verlorene Geld konnte er nicht mehr. (Bild.de)

Unverbindlicher Rechtsrat von Ara: Nuttenprellen heißt bumsen ohne zu zahlen… Nicht zahlen ohne zu bumsen.

 

E3 – Keynote Roundup (Microsoft, EA, Ubisoft, Sony)

Die E3 ist ja bekanntermaßen keine Publikumsmesse, sondern eine Fachmesse auf der sich dementsprechend hauptsächlich Journalisten und andere Menschen aus der Videospielbranche tummeln. Allerdings veranstalten die großen Publisher mit ihren Keynote-Präsentationen, die live gestreamed werden, auch ein wenig etwas für den zuhause sitzenden Fan.

Die meisten der großen Publisher haben heute ihre Keynotes abgehalten und da ich ja unverfrorenerweise auch noch so lange keinen Artikel mehr auf dem Blog hier veröffentlicht hatte, wollte ich mal meine Gedanken zu den 4 Keynotes von Microsoft, EA, Ubisoft und Sony teilen. (Die Nintendo-Stream-Keynote habe ich nicht gesehen und die „richtige“ Nintendo-Keynote ist ja erst heute abend. Vielleicht schreibt Ara etwas über Nintendo, wir werden aber wohl einen Podcast zur E3 machen, in dem wir dann sicherlich ein, zwei Worte über Nintendo verlieren werden.)

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Live Pew Pew Sendung zum Diablo 3 Release | Schönes Gewinnspiel

Wie bereits vor einigen Tagen angekündigt, wird es passend zum Diablo 3 Release einen Live Pew Pew geben. Am kommenden Montag, 14.5.2012, ab 21:30 Uhr werden Boba und ich euch die letzten Stunden versüßen. Ich hörte sogar die Gerüchte, dass Chosi vorbeischauen wird. Und dann werden wir einfach die beste Release-Sendung ever abhalten! Wir werden ein bisschen über Diablo 3 schnacken, vor allem werden wir, wie in den Kommentaren letztens gewünscht, noch einmal auf alle fünf Klassen eingehen.

Dazu gibt es auch noch ein nettes Gewinnspiel. So gibt es richtig nice Steelseries-Hardware im Diablo 3-Design zu gewinnen. Bis Sonntag könnt ihr noch die News zur Pew Pew Ankündigung auf Facebook sharen und so einen Gewinn abstauben. Ein zusätzliches Headset, gibt es direkt in der Sendung zu gewinnen. Details gibt es in der Ankündigung zur Sendung:

Pew Pew Live Ankündigung

Pew Pew #13 und möglicher Livestream zum D3 Release

Wer sich für ein PvP-MMORPG interessiert, für den ist vielleicht Tera ganz interessant. Mich hat das Spiel ja schon gewonnen, als ich nen Hamster spielen konnte.

Wer mehr über Tera erfahren möchte, kann sich den aktuellen Pew Pew anhören, in dem wir mit zwei Tera-Spielern über den gestrigen Head-Start sprechen -> Pew Pew #13

Zusätzlich will ich auch noch einmal die Ausgabe #12 ans Herz legen! Sie hat aus irgendeinem Grund deutlich weniger Aufrufe als der Podcast davor mit Barlow. Dabei ist er imo wirklich gut geworden und Basti von BioWare gibt uns wirklich nen ehrlichen und guten Einblick, wie es hinter den Kulissen von nem riesigen Entwickler ausschaut, vor allem wenn es mal nicht so klappt, wie man es sich vorgestellt hat. Ich meine alle unsere Podcasts sind geil, aber vor allem die 12er ist imo super 🙂 Der 13er ist btw kein Stück schlechter geworden!!!!11111111elf.

Ansonsten: Momentan ist geplant, dass es nen Pew Pew Livestream kurz vor dem Launch von Diablo 3 geben wird (Also am 14.5 so ab ~22 Uhr bis zum Release um Mitternacht und kurz drüber hinaus). Erste Frage: Besteht generell Interesse? Zweite Frage: Bestimmte Wünsche für Gäste oder Themen?

Der Lehrer der sich totarbeitet

Mein Lieblingsthema: Irgendwann ist die Zeitpunkt erreicht, bei den auch der Sport- und Musik-Lehrämtler realisiert, dass sein Studienleben auf dem Arbeitsmarkt endet. Fast schon traumatisierend scheint es dann, wenn sie erfahren, dass sie tatsächlich sowas wie Lehrer werden. Momentan wieder in aller Munde ist das Gejammere der Lehrer, bekräftigt durch die aktuellen Allensbach-Studie. Diese soll mal wieder belegen, wie hart die Lehrer in unserem Land gebeutelt sind.

Erst einmal zeigt die Studie wieder, dass es tatsächlich für viele Studenten überraschend ist, dass sie mal Lehrer werden. 20% gaben an, dass sie einen „Praxisschock“ erlitten hätten, als sie nach ihrem Studium in den Beruf einstiegen. Ganze 50% hielten sich für „unzureichend vorbereitet“ auf den späteren Beruf. Hier muss man sich einfach nur mal fragen, was die Leute denn erwarten? Es ist n fucking Studium und selbst wenn die Wissenschaft im Lehramtstudium kürzer kommt, als in den anderen Studiengängen, so bleibt es eine wissenschaftliche Ausbildung. Natürlich führt das universitäre Studium nicht in die Praxis ein, aber das gleich als Schock zu erleben? Vom ersten Tag seines Studiums weiß der Student doch, dass er einmal Lehrer werden wird. Dazu gibt es Praktika und Referendariat. Weder der Mediziner noch der Jurist wird in seinem universitären Studium auf die Praxis vorbereitet. Wir Juristen schreiben im gesamten Studium kein Urteil, keine Anklage und keinen Anwaltsschriftsatz. Auch betreten wir, in der Regel, kein einziges mal einen Gerichtssaal. Das sind alles Sachen die man nach der wissenschaftlichen Ausbildung im Referendariat oder gar erst im späteren Berufsleben lernt.

Dazu muss ich einfach nur den Kopfschütteln, wenn so getan wird, als seien Schulkinder die größten Monster unserer Gesellschaft. Ist der erste Tag in der Klasse wirklich schlimmer als der erste Tag in einem Operationssaal? Oder der erste Tag als Richter an einem Gericht? Weder trägt der Lehrer die gleiche Verantwortung, noch haben Fehler so massive Auswirkungen. Hört man aber den Arzt oder Juristen sich darüber beklagen? Ist es für einen jungen Lehrer wirklich unzumutbar, dass er selbst in seinem Beruf lernt wie er mit Kindern umzugehen hat? Ist es leichter für einen Arzt zu lernen, wie er Patienten hoffnungslose Diagnosen übermitteln muss? Für den Juristen leichter seinen Mandanten in der Haft zu besuchen? Ich denke nicht…

Dass das Gejammer größer ist, als es sein müsste, zeigt die Studie dann auch später. So geben 63% der Lehrer an, dass die Freude den Frust in ihrem Beruf überwiegt. Lediglich 4% sagen, dass der Frust deutlich überwiegt. Dass die Lehrer auch sonst gerne mehr Jammern als nötig wäre, zeigt auch ihre Selbstwahrnehmung. So sagen 49% der Lehrer, dass der Beruf als Lehrer in der Gesellschaft schlecht angesehen ist. Dies deckt sich nicht mit der Realität, denn bei den Berufen vor denen die Bevölkerung Achtung hat, rangiert der Lehrer auf einen, für mich unverständlichen, 4. Rang mit 38%. Davor sind nur Arzt (72%), Krankenschwester (61%) und Polizist (47%). Weit abgeschlagen hinterm Lehrer ist zum Beispiel der Ingenieur (24%) oder der Rechtsanwalt (22%), selbst der Hochschulprofessor (25%) muss sich dem Lehrer geschlagen geben. Das zeigt deutlich, dass die Lehrer sich gerne in ihrer Opferrolle sehen.

Interessant ist auch, dass 23% der Lehrer angeben, dass sie den Beruf ergriffen haben, weil sie gerne in den Ferien chillen (Oder wie die Studie es nennt: In denen man frei über seine Zeit verfügen kann). Gleichzeitig beklagen sich die Lehrer, dass sie ja sooooooooooo viel zu schaffen haben. Dazu hab ich mir mal eine Lehrerbelastungsstudie angeschaut. Dieser begutachtet die Belastung von Realschullehrern in Bayern aus dem Jahr 2003. Die Studie wurde vom bayrischen Realschullehrerverband in Auftrag gegeben, ist somit als lehrerfreundlich anzusehen.

Überschrieben ist das Ganze mit „Von der 40-Stunden-Woche weit entfernt“. Die Studie bedient sich an mehreren Stellen Taschenspielerntricks, um die Arbeitszeit der Lehrer aufzubauschen (So wird regelmäßig zwischen Unterrichtsstunden [45 Minuten] und Zeitstunden [60 Minuten] gewechselt). Ein Beispiel (Seite 9):

Rechnet man diese Arbeitszeit auf Schulwochen um, dann ergibt sich ein Wert von 51,79 Zeitstunden je Schulwoche (38 Schulwochen) oder 43,73 Stunden je Arbeitswoche (45 Arbeitswochen = 225 Arbeitstage).

Auf dem ersten Blick denkt man also: Wenn keine Ferien sind, dann arbeitet ein Lehrer durchschnittlich 51,79 Stunden. Im Durchschnitt (inklusive Ferien) arbeitet er 43,73 Stunden die Woche. Wer aber den Taschenrechner bedient, merkt schnell, dass 51,79 * 38 und 43,73 * 45 relativ genau die gleichen Werte gibt. Somit hat ein Lehrer nur dann 51,79 Stundenwoche, wenn er in den Ferien (Immerhin 7 Wochen im Jahr zusätzlich zu seinem Urlaub) rein gar nichts macht. Alleine die 43,73 Stunden sind wirklich ernsthafte Zahlen, dabei wurde die Vorbereitung und Nachbereitung von den Lehrern selbst geschätzt und daher nicht wirklich akkurat. Mit den Kindern, was laut Lehrern ja die schwerste Arbeit darstellen soll, verbringt ein Lehrer von diesen 43,73 Stunden übrigens nur rund 16 Stunden in der Woche. Den Rest verbringt er mit Vor- und Nachbereitung und Verwaltungstätigkeiten.

Mal ganz davon abgesehen, dass 43,73 Stunden jetzt nicht besonders überdurchschnittlich ist (Die durchschnittliche Arbeitszeit in Deutschland betrug 2005 42,4 Stunden Quelle), vergleichen wir das ganze doch einmal mit anderen Akademikern. Der Vergleich mit dem Krankenhausarzt (68 Wochenstunden; Deutsches Ärzteblatt 104, 2417) ist vermutlich unfair, daher vergleichen wir es mit den Ärzten im öffentlichen Dienst (46,3 Stunden ; Deutsches Ärzteblatt 104, 2417). Ebenfalls im Dienste des Staates ist der Richter (50 Stundenwoche Quelle) und wer sich als Jurist in den Anwaltsberuf wagt ist auch weit entfernt von 43 Stunden (56 Stunden Quelle S. 5).

Aber hey! Die alle wissen ja gar nicht wie schwer es als Lehrer ist. Die anderen Berufsgruppen würden eingehen, wenn sie vor der Klasse stehen würden! Anders als der Lehrer… Der mit links die Herzklappe erneuert und vor Gericht jeden Prozess gewinnt. Jetzt dürfen wir die Lehrer aber nicht zu stark loben, immerhin lieben sie ihre Rolle als Opfer der Gesellschaft.

Pew Pew #12 – Star Wars: The Old Republic Special mit Community Manager Bastian Thun

Heute erscheint hier ganz schön viel!

Zusätzlich ist noch die 12. Ausgabe von Pew Pew erschienen. Auch wer sonst vielleicht nicht viel mit MMORPGs anfangen kann, sollte hier mal reinhören. Wir haben Bastian Thun von Bioware zu Gast und neben viel neues zum neuem SWTOR-Patch, erfahren wir auch ein wenig, wie es so im Hintergrund von Bioware abläuft. Dabei antwortet er auch abseits vom PR-Bla-Bla was sehr angenehm ist.

Pew Pew #12 – Star Wars: The Old Republic Special mit Community Manager Bastian Thun

Schildkröte mit Hut #4

Mit Schildkröte mit Hut #4 wollen wir uns nach unserer bösen Aktion vom letzten Podcast wieder versöhnen und zwar mit den vier sonnigen Themen Inzest und Studienplatzklagen, sowie Bankern und BWLern. Es folgt eine Stunde geballte Unterhaltung mit Ara und mir.
 
Und noch drei Links, die im Podcast angesprochen werden: Sophia Thomalla Wortspielrätsel Chosi
 

Schildkröte mit Hut #4
 

*** Community-Disclaimer ***

„Dies ist kein Podcast, die Datei enthällt nur Müll“ (diesmal aber ohne Pieptöne)
P.S. Wenn da Unterhaltung steht ist gemeint, dass wir uns unterhalten, nicht, dass wir unterhaltsam sind.

Preview zu Risen 2 bei der Gamestar (Schleich-)Werbung?

Es wird ja gerne unterstellt, dass das ein oder andere Preview von den Publishern gekauft wurde. Auch ich stehe, zumindest laut großen Teilen der Guild Wars 2-Community, auf der Gehaltsliste von Blizzard.

Einen ganz dreisten Fall findet man jedoch nun im Preview zu Risen 2 auf Gamestar.de. Der Artikel ist über zwei Seiten wie ein ganz normales Preview gelayoutet und leitet wie folgt ein:

Piranha Bytes siedelt Risen 2: Dark Waters in einer Piratenwelt an, Südsee-Flair inklusive. Das klingt nach einem ungewöhnlichen Szenario für ein Fantasy-Rollenspiel, fußt aber auf einer langen Tradition.

und nach einem „Spielbericht“, was man in den ersten Stunden von Risen 2 so erwarten darf, folgt dann folgendes Fazit

Dank der alten Bekannten von Carlos über Patty bis Harlok wahrt Risen 2: Dark Waters also stets den Anschluss an den Vorgänger. Das Piraten-Szenario wiederum gehört fest zur Piranha-Bytes-Tradition, nun bauen es die Entwickler eben aus – zu einem wahrhaft epischen Abenteuer.

Dazu gesellt sich dann sogar noch ein Gameplay-Video zu den ersten Minuten.

Erst wenn man genauer hinschaut erkennt man, dass es sich um reine Werbung handelt. Der Text hat keinen Autor und in der Titelleiste versteckt sich tatsächlich das Wort „Promotion“. Dabei überstrahlt der Fettgedruckte Titel des Artikel jedoch die in Standarddruck und deutlich kleineren Schriftgröße des Wortes „Promotion“. Auch findet sich im Header-Titel, also das was der Browser in seiner Statusleiste anzeigt, das Wort Promotion jedoch auch hier versteckt in der Mitte des Titels. So lautet der Titel nämlich „Specials: Promotion: Risen 2…“. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

Zusätzlich befindet sich die Werbung in der Kategorie „Artikel“ (erkennbar durch die graue Hervorhebung oben in der Navigationsleiste), klickt man nun auf diese hervorgehobene Schaltfläche erscheint eine Übersicht die wie folgt überschrieben ist: „Vorschau/Previews“. In dieser Kategorie befinden sich ausschließlich redaktionelle Texte, der hier erwähnte Werbebeitrag ist hier nicht verlinkt, obwohl er in dieser Kategorie ist.

Dass es nicht die feine englische Art ist, mag wohl offensichtlich sein, jedoch auch rechtlich könnte man den Bogen hier überspannt haben. In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen deutlich verschärft. Waren die Gerichte früher noch recht großzügig bei der Kennzeichnungen, muss der Werbecharakter heute für den Leser deutlich erkennbar sein. Der BGH (Urt. v. 1. Juli 2010, I ZR 161/09, Tz. 22) stellt dazu grundsätzlich erst einmal fest:

Erkennt der Leser die Zugehörigkeit eines redaktionell erscheinenden Textes zu einer Werbeanzeige, so erliegt er keinen Fehlvorstellungen über die Neutralität der dort vorhandenen Aussagen.

Als erstes kann man drüber streiten, ob das Wort „Promotion“ tatsächlich hinreichend deutlich macht, dass es sich um Werbung handelt.

Das VG Berlin (Beschl. v. 26.5.2008, VG 27 A 37.08) sieht es bei Dauerwerbesendungen anders und lässt erkennen, dass es das auch in Printmedien für als zu zweideutig hält.

Die Kennzeichnung als „Quelle-Promotion“ stellt keine Kennzeichnung als Dauerwerbesendung im Sinne dieser Vorschrift dar. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 7 Abs. 5 Satz 2 RStV, da eine Dauerwerbesendung nicht als Promotion oder Ähnliches, sondern als solche, nämlich als Dauerwerbesendung zu kennzeichnen ist.

Dem schließt sich das OLG Düsseldorf (Urt. v. 7.9.2010, I-20 U 124/09) überzeugend an:

Die Überschrift „Promotion“ ist nicht eindeutig im Sinne eines Hinweises auf bezahlte Fremdwerbung, denn selbst wenn man davon ausgehen würde, dass der Durchschnittsleser diesen Hinweis richtig als „Förderung“ versteht und zwar als Absatzförderung, lässt dies nicht erkennen, dass für diese „Promotion“ Geld bezahlt wurde. Auch die Redaktion einer Zeitschrift kann sich nämlich entschließen, ein bestimmtes Produkt zu fördern bzw. zu „promoten“, so dass der entgeltliche Charakter, der Werbecharakter, selbst bei richtigem Verständnis des Begriffs „Promotion“ nicht eindeutig klar wird.

Zusätzlich ist natürlich auch noch anzubringen, dass die „Promotion“ natürlich auch in einer Form einer „Specialwoche“ stattfinden kann. So bereits mehrfach auf GameStar erschienen, dass über einen längeren Zeitraum vor dem Release eines Spiels Themenwochen abgehalten wurden und dort mit Hilfe von Publishern Gewinnspiele und ähnliches durchgeführt wurden, um das Spiel zu bewerben. Daher macht die Kennzeichnung nicht deutlich, dass der Text vollständig aus der Hand des Publishers stammt. Schon aus diesem Grund ist das Wort Promotion, vor allem in diesem Zusammenhang, mehr als ungenügend.

Zum Thema Erkennbarkeit und Platziert führt das OLG München (Urt. v. 17.9.2009, 29 U 2945/09, II.2.a.bb) aus:

Ist der Werbetext als redaktioneller Beitrag aufgemacht, sind an die Kennzeichnung als Werbung hohe Anforderungen zu stellen; der Hinweis muss nach Schriftart, Schriftgröße, Platzierung und Begleitumständen ausreichend deutlich sein, um eine Irreführung zu vermeiden.

Auch das OLG Frankfurt (Beschl. v. 6,10.2006, 6 U 109/06) sieht es ähnlich:

Wird auf einer Zeitungsseite neben einer als solche erkennbaren Werbeanzeige eine redaktionell aufgemachte Anzeige abgedruckt, so reicht es nicht aus, lediglich die ganze Seite mit dem Begriff  „Anzeige“ oder „Anzeigen“ zu kennzeichnen, um deutlich zu machen, dass es sich bei dem redaktionell gestalteten Teil um eine bezahlte Anzeige handelt.

All in all ist es somit nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich sehr fragwürdig, ob das kleine Wort „Promotion“ über der Überschrift ausreichend ist, um den Leser hinreichend darüber aufzuklären. Dies erkennt man auch an den Kommentaren. Erst der 25. Kommentar stellt die Frage ob es sich um Werbung handelt oder um ein echtes Previews. Und Hand aufs Herz: Auch ich habe es im ersten Moment für redaktionellen Inhalt gehalten.